Baar – Lange Zeit galt eine Kapitallebensversicherung als vorbildliches privates Vorsorgemodell für die finanzielle Altersabsicherung. Sie ist eine Mischung aus Risikolebensversicherung mit Auszahlung im Todesfall des Versicherten und einem langfristigen Sparen mit Auszahlung der verzinsten Beiträge nach Laufzeitende. Anders formuliert: Stirbt der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit, bekommt eine begünstigte Person die Versicherungssumme ausgezahlt. Wenn der Versicherte das Vertragsende erlebt, wird das über die Jahre angesammelte Kapital an ihn oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt. Der Theorie nach zahlt die Versicherungsgesellschaft nicht nur die vertragsgarantierte Summe aus, sondern überdies einen Zusatzanteil an den Gewinnen, die sie aus den Einzahlungen des Versicherten erwirtschaftet hat. Doch um diese Überschussbeteiligung drücken sich immer mehr Versicherungskonzerne und torpedieren damit die private Altersversorgung, der die Lebensversicherung eigentlich dienen sollte. Auf die Höhe der Überschussbeteiligung und damit auf die Rendite haben sich auch die jahrelangen Niedrigzinsen negativ ausgewirkt. Aber viele Lebensversicherer wollen den Kundenansprüchen überhaupt nicht gerecht werden und nutzen falsche Berechnungsmethoden zulasten der Versicherten.
Darauf hat Professor Dr. Philipp Schade auf dem Verbraucherschutzportal Vertragshilfe24.de hingewiesen. Er kritisiert dort, dass viele Lebensversicherte deutlich weniger Geld überwiesen bekommen, als ihnen tatsächlich zusteht. Der Knackpunkt seien die Überschussbeteiligungen. Versicherungen seien dazu verpflichtet, ihre Kunden an den erzielten Überschüssen zu beteiligen, argumentiert Schade. „Bei etwa zwei Dritteln der Verträge, die mein Team und ich geprüft haben, wurden die Versicherten nicht angemessen an den Überschüssen beteiligt“, beklagt der renommierte Versicherungsmathematiker. Nach seiner Überzeugung ist die Rechtslage klar auf der Seite der Versicherten: „Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen – zuletzt 2020 und 2024 – die Rechte der Verbraucher gestärkt.“ Viele Betroffene scheiterten aber an der erfolgreichen Geltendmachung ihrer Ansprüche, weil die Beweisführung so schwierig sei, sagt er bedauernd.
Hier kommen verbrauchernahe Informationsplattformen wie Vertragshilfe24 ins Spiel. Ein Team um die Versicherungsexperten Liane und Christoph Kirchenstein berät unzufriedene Versicherungskunden bei der Rückabwicklung ihrer unrentabel gewordenen Verträge. Eine solche Abwicklung ist die beste Möglichkeit, das investierte Kapital zu schützen und wieder neu anzulegen. Der Verkauf oder die Kündigung der Lebensversicherung, an die viele Kunden zunächst denken, ist kontraproduktiv, weil beides den Verzicht auf viel Geld bedeutet. Das Onlineportal ist eine Marke der im Jahr 2019 gegründeten Konzeptional GmbH mit Sitz in der schweizerischen Gemeinde Baar. Zur maßgeschneiderten Rückabwicklung nicht mehr lohnender Lebens- und Rentenversicherungen arbeitet das Ehepaar Kirchenstein mit einem Netzwerk aus Rechtsanwälten und Steuerfachleuten zusammen. Erklärtes Ziel ist es immer, mit Transparenz und Rechtssicherheit die finanziellen Vorteile der Kunden zu maximieren. In der Regel werden 25 Prozent der durchgesetzten Beträge als Provision einbehalten. Das ist für die Kunden auf jeden Fall verschmerzbar, weil die Vertragshilfe24-Experten für bestimmte Verträge deutlich mehr als nur den Rückkaufswert herausholen. Sie haben an der Rückabwicklung von über 60.000 Verträgen mitgewirkt und dadurch über 500 Millionen Euro zur Auszahlung gebracht.
„Grundsätzlich ist eine Abwicklung der Lebensversicherung möglich, falls der Vertrag zwischen 1982 und 2015 abgeschlossen wurde. Ob sich die Abwicklung für Sie auszahlt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die wir in unserer kostenlosen Vertragsprüfung abfragen“, sagt Christoph Kirchenstein. Seine Anwälte erzielen oft außergerichtliche Einigungen, was die Versicherungsnehmer schnell und unkompliziert profitieren lässt. Dabei wird ein bewährtes zweistufiges Verfahren genutzt. In der ersten Stufe erhalten die Kunden schon innerhalb von 20 Tagen 75 Prozent ihres Rückkaufswertes, was bei herkömmlichen Verfahren Monate dauern kann. In der zweiten Stufe geht es dann um die Erzielung von Mehrerlösen durch juristische und steuerliche Optimierungen. Der Service-Pool Vertragshilfe24.de bietet Versicherten außerdem eine kostenfreie Machbarkeitsprüfung an. Kunden können ihren Versicherungsvertrag unverbindlich prüfen lassen, um festzustellen, in welchem Ausmaß eine Rückabwicklung für sie finanziell vorteilhaft ist. Angeboten werden umfangreiche Informationsmaterialien und versierte Beratungsgespräche, um Kunden über ihre Rechte und die Vorteile einer Vertragsaufhebung aufzuklären. Liane Kirchenstein, die geschäftsführende Gesellschafterin und Verwaltungsrätin der Konzeptional GmbH ist, sagt: „Die meisten Lebensversicherungen rechnen sich schlecht. Wer noch eine laufende Lebens- oder Rentenversicherung hat, der sollte mal nachsehen, wie sich die Höhe der versprochenen Auszahlung in den letzten Jahren vermindert hat.“
Das ist auch ein Thema von Philipp Schade, der unter Bezugnahme auf ein BGH-Urteil auf die Rechtswidrigkeit der Praxis der Versicherer hinweist, die Erträge aus Versicherungsverträgen nach ihrer Eigenkapitalrendite zu berechnen. Wenn die unrechtmäßig zustande gekommenen Verträge angefochten würden, dann müssten die Anbieter den Versicherten den Komplettbetrag erstatten, den die Geldnutzung erwirtschaftet habe. Außerdem habe der Bundesgerichtshof den Versicherungsgesellschaften aufgezeigt, wie die Überschüsse nach den gesetzlichen Vorschriften zu berechnen seien. Nach Beobachtung des Versicherungsmathematikers gehen die Berechnungsverfahren aber bewusst zulasten der Versicherungsnehmer. Schade empfiehlt die Einschaltung seriöser Gutachter und Fachjuristen, um alle Ansprüche durchzusetzen. „Mit einem Fachanwalt an Ihrer Seite steigen die Chancen enorm, dass Sie tatsächlich das erhalten, was Ihnen zusteht“, resümiert der Professor.
Inzwischen berät auch der frühere Versicherungsvorstand Sven Enger die Verbraucherschützer von Vertragshilfe24 und rät zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen: „Es ist mittlerweile keine Seltenheit mehr, dass man selbst das eingezahlte Kapital als Kunde von der Lebensversicherungsgesellschaft nicht zurückerhält.“ Enger spricht Klartext: „Ich habe keine Versicherung für mich abgeschlossen. Und ich würde auch heute keinem mehr raten, eine solche Versicherung abzuschließen. Ganz im Gegenteil: Wäre ich heute noch im Vorstand, würde ich das Produkt der kapitalbildenden Lebensversicherung grundsätzlich aus meinem Portfolio herausnehmen.“