Baar – Millionen Deutsche, die einst Lebens- und Rentenversicherungsverträge in der Hoffnung auf eine solide Altersvorsorge abgeschlossen haben, sind schwer enttäuscht. Sie fühlen sich von den Anbietern mit falschen Renditeversprechen zum Erwerb eines Finanzproduktes verleitet, das wegen der jahrelangen Niedrigzinsen sowie den Fehlern der Versicherer kaum noch etwas zur privaten Altersabsicherung beiträgt. Die mit großem Aufwand beworbene Kombination aus Risikoabsicherung und Renditeerzielung funktioniert faktisch nicht mehr. Zu hohe Kosten, zu wenig Transparenz, zu geringe Renditen und ein ausbleibendes Neukundengeschäft haben dazu geführt, dass die Auszahlungen weit hinter den Ankündigungen der Versicherungskonzerne und den Bedürfnissen der Versicherten zurückbleiben.
Deshalb denken viele Kunden über das Abstoßen ihrer nicht mehr lukrativen Verträge nach und schwanken zwischen dem Verkauf der Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt und der Kündigung zum bloßen Rückkaufswert. Doch Experten raten von beiden Varianten ab, weil sie einen unnötigen Geldverzicht bedeuten. „Selbstverständlich sind beide Optionen schnell erledigt und niemand möchte sich länger als nötig mit dem Thema beschäftigen“, räumt Liane Kirchenstein ein. Die Branchenkennerin vom Beratungsportal Vertragshilfe24 unterstützt Lebensversicherte bei der finanziellen Neuausrichtung, ohne selbst Anlageberatung zu betreiben. Doch mit dem Verkauf oder der Kündigung verzichten die Kunden unwiderruflich auf eine ganze Reihe von Ansprüchen gegenüber den Anbietern. Kirchenstein empfiehlt die Rückabwicklung beziehungsweise die Rückforderung der Lebensversicherung. „Die Durchsetzung der Ansprüche kann dafür sorgen, dass Sie wesentlich mehr Geld erhalten als den aktuellen Rückkaufswert. Nur eine Rückforderung eröffnet Ihnen die Chance hierauf“, betont die Wahl-Schweizerin. Die Rückabwicklung einer Lebensversicherung, die alternativ als Widerruf bezeichnet wird, setzt voraus, dass der Versicherer bei der Belehrung über das Widerrufsrecht Fehler machte oder darüber nur unvollständig informierte. In die Widerrufsbelehrungen vieler Lebensversicherungen haben sich Formfehler „eingeschlichen“, die Versicherungsabwickler gezielt im Interesse der Versicherten nutzen können. Gelingt dank einer seriösen Vertragsprüfung und guten fachlichen Beratung die Rückabwicklung, bekommen die Kunden alle eingezahlten Beiträge und bestenfalls auch noch die Gebühren und erwirtschafteten Zinsen zurück. Das sichert ihnen wichtige finanzielle Spielräume, um ihr Geld renditestärker in die persönliche Zukunft zu investieren.
Die Informationsplattform Vertragshilfe24 berät Verbraucher sachkundig über die Rückabwicklungs- beziehungsweise Rückforderungsmöglichkeiten ihrer kaum noch lohnenden Lebensversicherungen. Das von der Konzeptional GmbH aus Baar betriebene Verbraucherschutzportal informiert über die Nutzung des Widerrufsrechtes zur Rückabwicklung der Verträge. Das gilt sogar für gekündigte und bereits ausgelaufene Verträge. Unzufriedene Versicherungskunden können noch Jahre nach dem Vertragsschluss widersprechen und so eine Rückabwicklung durchsetzen. Das gilt zum Beispiel für private Lebensversicherungen, die zwischen dem Juli 1994 und Dezember 2007 abgeschlossen worden sind. Voraussetzung für das Ausspielen des „Widerrufsjokers“ ist, dass der Versicherungsanbieter bei Vertragsschluss gar nicht oder deutlich fehlerhaft über die Kundenrechte aufgeklärt hat. Schon 2014 und 2015 entschied der Bundesgerichtshof hinsichtlich Kapitallebens- und Rentenversicherungen, dass bei fehlerhaften Belehrungen das Widerspruchsrecht der Kunden fortbesteht. Auch der Europäische Gerichtshof bestätigte ein zeitlich unbegrenztes Widerspruchs- oder Widerrufsrecht. „Grundsätzlich ist eine Rückforderung der Lebensversicherung möglich, falls der Vertrag zwischen 1982 und 2015 abgeschlossen wurde“, sagt Liane Kirchenstein und nennt einen größeren Zeitrahmen für das Widerrufsrecht. „Ob sich die Rückforderung für Sie auszahlt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die wir mit unserem kostenlosen Vertragsrechner abfragen.“ Versicherungsnehmer können diesen Online-Rechner von Vertragshilfe24 nutzen, um eine unproblematische Ersteinschätzung zu erhalten. „Sobald Sie Ihre Daten eingegeben haben, prüfen unsere Kooperationspartner Ihre Erfolgsaussicht und ein persönlicher Berater wird sich innerhalb von 72 Stunden mit Ihnen in Verbindung setzen.“
Bei der Widerrufsvariante dürfen die Versicherer nicht mehr alle Kosten und Gebühren vom Auszahlungsbetrag abziehen. Vielmehr bekommt der Kunde neben den eingezahlten Prämien auch noch die angefallenen Zinsen zurück. Der Widerruf sorgt gewissermaßen für eine Zurücksetzung des Versicherungsvertrages, so als wäre er nie abgeschlossen worden. Für den Widerspruch gibt es klassischerweise zwei Anlässe: der Kunde hat den Vertrag schon vor längerer Zeit gekündigt und größere Summen der eingezahlten Beiträge nicht zurückerhalten oder er will die bestehende Lebens- oder Rentenversicherung nicht bis zur geplanten Fälligkeit fortsetzen.
Das Team von Vertragshilfe24 hat es sich zur Aufgabe gemacht, Lebensversicherungskunden zu einer gerechten Auszahlung ihrer Versicherung zu verhelfen. Dabei hilft eine zunehmend verbraucherfreundliche Rechtsprechung und eine neue Berechnungsmethode für faire Rückzahlungen. Letztere hat Prof. Dr. Philipp Schade entwickelt, um den Versicherten die Durchsetzung ihrer legitimen Ansprüche zu erleichtern. Seine Ertragswertmethode fußt auf den Anforderungen des Bundesgerichtshofs und berücksichtigt ganz genau, welchen finanziellen Vorteil eine Versicherung aus dem angelegten Kundenkapital gezogen hat und wie viel davon dem Kunden zusteht. Mit dieser Schade-Methode konnten bislang Nachzahlungen erwirkt werden, die 50 bis 200 Prozent über dem ursprünglichen Rückkaufswert liegen. In einem Interview erläutert Rechtsanwalt Werner Hogrefe, warum er künftig mit deutlich schnelleren Rückzahlungen rechnet. So werde die Ertragswertmethode von Professor Schade von immer mehr Gerichten akzeptiert, weil sie argumentativ schlüssig sei. Die erforderlichen Gutachten seien sehr verständlich gestaltet, sodass auch Richter ohne tiefgehende Mathematik-Kenntnisse die Ergebnisse problemlos nachvollziehen könnten. Das verkürze die Verfahrensdauer genauso wie der Einsatz Künstlicher Intelligenz bei der Gutachten-Erstellung, so Werner Hogrefe.
„Versicherungsgesellschaften beriefen sich bislang häufig auf das Prinzip von ‚Treu und Glauben‘, um Ansprüche auf Nachzahlung oder Widerruf abzuwehren. Doch dieser Schutzschild hält nicht mehr“, liest man auf der Webseite Vertragshilfe24.de. Gemeint sind die Gutachten, die vielen Kunden erst klarmachen, dass ihnen ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. „Für Kundinnen und Kunden mit Lebensversicherungsverträgen ist jetzt der richtige Zeitpunkt, aktiv zu werden. Die Chancen, eine faire Entschädigung zu erhalten, stehen besser denn je – sowohl rechtlich als auch technisch“, betont Liane Kirchenstein.