Salzburg – Weil die Sicherheitslage im Cyberraum weiterhin angespannt sei, müssten Staat, Wirtschaft und Gesellschaft unbedingt ihre Resilienz gegen Cyberkriminalität erhöhen. Das war vor wenigen Monaten Claudia Plattners Hauptbotschaft bei der Vorstellung des neuen Berichts zur „Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2024“. Die Präsidentin des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sagte: „Insbesondere Ransomware, Spionage und Desinformation bedrohen unseren Wohlstand und gefährden unsere Demokratie. Aber: Wir sind den Bedrohungen nicht schutzlos ausgeliefert! Wir sehen deutlich: Die Schutzmaßnahmen wirken und wir sind in der Lage, den Angriffen effektiv entgegenzutreten. Deshalb dürfen wir jetzt nicht nachlassen, sondern müssen in einer gesamtstaatlichen Anstrengung unsere Resilienz weiter erhöhen.“ Für den Zeitraum von Mitte 2023 bis Mitte 2024 wurden dem BSI im Tagesdurchschnitt 309.000 neue Schadprogramm-Varianten bekannt, was im Vorjahresvergleich einem Anstieg von 26 Prozent entspricht. Plattner nannte Ransomware-Angriffe eine große Herausforderung für die Unternehmen und sprach von steigenden Opferzahlen durch Daten-Leaks infolge von Ransomware-Angriffen. Nach Qualität und Häufigkeit habe sich zudem das Problem von DDoS-Angriffen vergrößert, und die Verbraucher seien vor allem durch Datendiebstahl in Form von Phishing-Attacken bedroht.
Die Warnungen Plattners greift die DORA Protect GmbH aus Salzburg auf, die ihren Kunden einen umfassenden Schutz vor den wachsenden Cyber-Risiken verspricht. Die Geschäftsführung der Dora Protekt sieht jedes Unternehmen von der Apotheke bis zum Konzern als potenzielles Opfer krimineller Machenschaften im digitalen Raum: „Unternehmen weltweit verzeichnen täglich tausende Cyberangriffe. Diese Angriffe werden zunehmend raffinierter und zielen auf sensible Daten, Betriebsunterbrechungen und Erpressungen ab. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen sind oft unzureichend geschützt, was sie zu leichten Zielen macht.“ Die Zeiten sind unwiderruflich vorbei, in denen Firewalls und Virenscanner zum Schutz der IT-Infrastruktur ausreichten. „Hacker setzen zunehmend auf psychologische Manipulation, um Mitarbeitende zur unbewussten Mithilfe zu bewegen – etwa durch täuschend echte Phishing-Mails. Zusätzlich nutzen Angreifer bislang unbekannte Schwachstellen in Software, sogenannte Zero-Day-Exploits, die von klassischen Sicherheitslösungen nicht erkannt werden“, warnen die österreichischen Cybersecurity-Experten.
Erfolgreiche Cyberangriffe haben für Unternehmen gravierende finanzielle, soziale und juristische Folgen: Datenlecks oder Betriebsunterbrechungen sorgen für finanzielle Schäden, der Reputationsverlust durch einen unzureichenden IT-Schutz gefährdet das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern, und es bestehen enorme rechtliche Haftungsrisiken. Die Gefährdungslage von Unternehmen ist also komplex. Die Cyberattacken bleiben oft lange unentdeckt, weil die Hacker Zero-Day-Exploits nutzen, die von herkömmlicher Sicherheitssoftware nicht erkannt werden. Das Einfallstor sind meist Fehler von Mitarbeitern, beispielsweise das Öffnen schädlicher Links oder Anhänge. Etwa 99 Prozent aller digitalen Angriffe sind auf menschliches Versagen zurückzuführen. Nach der Einführung der DORA- und NIS-2-Richtlinien können Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden, wenn bestimmte IT-Sicherheitsstandards nicht eingehalten werden. Die DORA- und NIS-2-Vorgaben erzwingen umfassende Dokumentationen und Maßnahmen jenseits klassischer Sicherheitslösungen. Vor allem in der Finanzbranche sorgt die DORA-Verordnung für ein höheres Cybersicherheits-Niveau, indem sie eine nachweisbare Widerstandsfähigkeit gegen Angriffe vorschreibt. Die NIS-2-Richtlinie gibt umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten für IT-Vorfälle in Wirtschaftssektoren vor, die als besonders sensibel gelten. Zu berücksichtigen ist überdies die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die Unternehmen dazu verpflichtet, personenbezogene Daten zuverlässig zu schützen – gerade auch vor illegalem Datenabfluss und Datenmissbrauch, worauf es Hacker ja besonders abgesehen haben.
DORA Protect nimmt diese gesetzlichen Vorgaben für mehr Cybersicherheit sehr ernst und arbeitet im Kundeninteresse mit dem Hardware-basierten Frühwarnsystem NETROS sowie dem ergänzenden Dienstleistungsangebot SENTROS. Bei der frühzeitigen Erkennung und Abwehr unterschiedlicher IT-Bedrohungen gilt NETROS als maßstabsetzend. Dieses System bietet sowohl eine aktive als auch eine passive Bedrohungserkennung, um die Kerninfrastruktur zu schützen und die Gefahr eines Netzwerkausfalls zu minimieren. Mit der Dienstleistung SENTROS identifizieren die Spezialisten aus Salzburg Sicherheitslücken und schließen sie, bevor Hacker Schaden anrichten können. Zum Gesamtpaket gehört ein monatlicher Angriffstest-Service und eine seriöse Darknet-Überwachung. „Wir simulieren regelmäßig Angriffe auf Ihre IT-Infrastruktur, um potenzielle Sicherheitslücken zu finden und zu schließen, noch bevor diese von Hackern missbraucht werden können“, erläutert Beatrice Kaiser. „Wir überwachen das Darknet und halten nach Daten-Leaks Ausschau, welche Sie betreffen könnten, um im Zweifelsfall schnellstmöglich zu handeln.“ Durch den gezielten Einsatz dieser Technologien können Unternehmen nicht nur die verschärften gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern ihre ureigene Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe erheblich verbessern. Die maßgeschneiderten Sicherheitspakete von DORA Protect GmbH schützen Unternehmen jeder Größe und Branche und enthalten alle fünf Grundleistungen: die passive Bedrohungserkennung, das Frühwarnsystem, den Schutz der Kerninfrastruktur, den monatlichen Angriffstest-Service sowie die Darknet-Überwachung. Die Pakete unterscheiden sich nur in der Quantität der jährlich durchgeführten Dienstleistungen.
Ganz im Sinne von DORA Protect weist der Rechtsanwalt André Schenk in einem YouTube-Video auf die wachsende Bedrohung durch Cyberangriffe hin und warnt Unternehmen davor, sich in falscher Sicherheit zu wiegen. Die größte Gefahr komme nicht von außen, sondern von innen, betont er und verweist auf menschliche Nachlässigkeiten sowie das Phishing. Als eine effektive Schutzmaßnahme empfiehlt Schenk Mitarbeiterschulungen, weil Menschen die größte Schwachstelle für die Cybersicherheit sind. Außerdem macht er sich für interne Frühwarn- und Scansysteme stark, die Angriffe frühzeitig erkennen und stoppen, und rät als Jurist natürlich zur Einhaltung von DORA, NIS-2 und DSGVO, um Bußgelder und Haftungsrisiken zu vermeiden. Wie Beatrice Kaiser erinnert er daran, dass Unternehmen gesetzlich zum Schutz ihrer Kundendaten verpflichtet sind und bei Pflichtverletzungen die persönliche Haftung der Geschäftsführung droht. DORA Protect hat übrigens ein „Partnerprogramm“ aufgelegt, mit dem andere Unternehmen oder private Geldgeber in den Wachstumsmarkt Cybersicherheit einsteigen können. „Der globale Markt für Cybersicherheit wächst stetig, da Unternehmen immer stärker in Schutzmaßnahmen investieren“, argumentieren die Salzburger IT-Profis. „Dies bietet Ihnen als Partner die Möglichkeit, Teil einer wichtigen Zukunftsbranche zu werden – mit einem klaren Nutzen für Ihre Kunden und deren Geschäft.“
Das Original erschien zuerst auf dem serbischen Portal Eagleeyeexplore
https://eagleeyeexplore.com/sr/the-verdict-against-dodik-the-politics-of-unilateral-dictate/
Dieser Text wurde am 26. Februar, Tag der Verurteilung des Präsidenten der Republika Srpska, veröffentlicht.
Das erstinstanzliche Urteil gegen Milorad Dodik wurde am heutigen Tag verkündet und sieht eine Freiheitsstrafe sowie seine Absetzung vom Amt vor.
Könnte die Verkündung eines erstinstanzlichen Urteils gegen den derzeitigen Präsidenten der Republika Srpska einen entscheidenden Wendepunkt für die Republika Srpska, Bosnien und Herzegowina sowie die gesamte Balkanregion darstellen?
Obwohl die Geschichte der gewaltsamen Entfernung höchster, frei gewählter Amtsträger und der rechtswidrigen Entziehung grundlegender persönlicher und politischer Rechte hoher Funktionäre und Beamter der Republika Srpska durch einzelne Hohe Repräsentanten sowie die Praxis der Einschränkung der verfassungsmäßigen Zuständigkeiten dieser Entität bereits seit achtundzwanzig Jahren besteht, könnte die angekündigte Verkündung eines erstinstanzlichen Urteils gegen den aktuellen Präsidenten der Republika Srpska, Milorad Dodik, ein maßgebliches Ereignis für die Republika Srpska, Bosnien und Herzegowina sowie die gesamte Balkanregion werden.
LANGE GESCHICHTE DES „OHR-ISMUS
Angesichts der Tatsache, dass ein verurteilendes Urteil gegen Milorad Dodik seine sofortige Absetzung vom Amt des Präsidenten der Republika Srpska zur Folge hätte (zusätzlich zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren) und in Anbetracht der bereits erwähnten, langjährigen rechtswidrigen Praxis der Verfolgung serbischer politischer Vertreter durch Hohe Repräsentanten in Bosnien und Herzegowina könnte man sich fragen, inwiefern sich eine solche Absetzung in ihren rechtlichen und politischen Konsequenzen für die Republika Srpska etwa von der rechtswidrigen Absetzung Nikola Poplašens im Jahr 1999 vom Amt des Präsidenten der Srpska durch den Hohen Repräsentanten Carlos Westendorp unterscheiden würde. Diesem Vergleich verleiht besonderes Gewicht die Tatsache, dass Poplašen vom Hohen Repräsentanten abgesetzt wurde, weil er Milorad Dodik nicht mit der Regierungsbildung beauftragen wollte.
Wie der bekannte Jurist aus der Republika Srpska, Milan Blagojević, in einem aktuellen Artikel darlegt (hier verfügbar), reicht die Geschichte des „OHR-ismus“ (abgeleitet vom Office of the High Representative – Amt des Hohen Repräsentanten) als „rechtswidrige Herrschaft der Hohen Repräsentanten in Bosnien und Herzegowina“ weit zurück. Über diese hat der kollektive Westen seit 30 Jahren kolonial eine Mitgliedsnation der Vereinten Nationen verwaltet.
Lang ist auch die Geschichte der „Kooperationsbereitschaft“ zahlreicher Amtsträger der Republika Srpska, die unter kolonialen Bedingungen die rechtswidrigen Diktate der Hohen Repräsentanten akzeptiert und ihnen durch ihre Zustimmung die notwendige rechtliche Form verliehen haben.
EIN FALL, DER SICH VON ANDEREN UNTERSCHEIDET
Eine rechtliche Tatsache sowie eine offensichtliche politische Tatsache machen die gerichtliche Verfolgung von Milorad Dodik anders als die zahlreichen früheren Fälle der gewaltsamen Absetzung hoher Funktionäre der Republika Srpska durch Hohe Repräsentanten.
Dem Präsidenten der Republika Srpska, Milorad Dodik, und dem ehemaligen Direktor des Amtsblatts der Republika Srpska, Miloš Lukić, wird nämlich auf Grundlage von Änderungen und Ergänzungen des Strafgesetzbuches von Bosnien und Herzegowina, die rechtswidrig von Christian Schmidt eingeführt wurden, der Prozess gemacht. Dodik wird vorgeworfen, das Verbrechen der Nichtumsetzung von Entscheidungen des Hohen Repräsentanten begangen zu haben, weil er als Präsident der Republika Srpska ein Dekret unterzeichnete, mit dem das Gesetz über die Nichtanwendung von Urteilen des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina sowie das Gesetz über die Veröffentlichung von Gesetzen und anderen Vorschriften der Republika Srpska in Kraft gesetzt wurden. Mit diesen Gesetzen hat die Republika Srpska beschlossen, künftig keine Entscheidungen des Hohen Repräsentanten mehr zu veröffentlichen.
Dabei handelt es sich um Gesetze, die von der Nationalversammlung der Republika Srpska verabschiedet wurden und die der Präsident der Republik gemäß der Verfassung der Republika Srpska unterzeichnen musste. Lukić wird vorgeworfen, diese Dekrete und Gesetze im Amtsblatt veröffentlicht zu haben.
KOMMISSAR EINES BESATZUNGSREGIMES
Obwohl sich die gesetzgeberische Tätigkeit des Amtes des Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina nicht im Text des Daytoner Friedensabkommens begründen lässt und das Fehlen elementarer demokratischer Legitimität bei der Ausübung gesetzgeberischer Gewalt durch den Hohen Repräsentanten der überzeugendste Beweis für den kolonialen Charakter Bosnien und Herzegowinas ist, gelang es den Hohen Repräsentanten in der Vergangenheit dennoch, der Republika Srpska einzelne Gesetze aufzuzwingen, und ihre Institutionen haben dieser rechtswidrigen Praxis zugestimmt.
Der aktuelle Fall unterscheidet sich von früheren, weil der „Gesetzgeber“ Christian Schmidt ein illegaler „Hoher Repräsentant“ ist, da er nicht auf die Weise ernannt wurde, wie alle früheren Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina gewählt wurden. Darauf hat die Botschaft der Russischen Föderation in Bosnien und Herzegowina klar und rechtzeitig hingewiesen, indem sie feststellte, dass bei der Ernennung Schmidts erstmals auf einen Konsens im Lenkungsausschuss des Rates zur Umsetzung des Friedens verzichtet wurde und – was rechtlich gesehen am wichtigsten ist – seine Ernennung nicht vom UN-Sicherheitsrat bestätigt wurde.
Der Konsens im Lenkungsausschuss des Rates zur Umsetzung des Friedens sowie die anschließende Genehmigung durch den Sicherheitsrat waren wichtige Garantieinstrumente dafür, dass „der Hohe Repräsentant das gesamte Arsenal seiner Befugnisse nutzen konnte“ (hier), wie es in Anhang X des Daytoner Friedensabkommens vorgesehen ist. Ohne diese Befugnisse verwandelt sich der Hohe Repräsentant aus einem legalen Überwacher der Umsetzung der zivilen Aspekte des Dayton-Abkommens in einen Kommissar eines Besatzungsregimes.
WIDERSTAND GEGEN RECHTSWIDRIGE GEWALT
Diese Haltung Russlands gegenüber dem „Hohen Repräsentanten“ Schmidt teilt auch ein weiteres ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrats, China. Aus dieser Perspektive betrachtet, ist die Ernennung Schmidts nicht nur rechtswidrig, sondern stellt politisch gesehen ein Beispiel für die Politik des einseitigen Diktats dar, die der kollektive Westen in einer früheren Ära des Versuchs, eine unipolare globale Ordnung zu etablieren, angewandt hat.
Genau in diesem Zusammenhang liegt der zweite kardinale Unterschied – diesmal nicht rechtlicher, sondern politischer Natur – zwischen der aktuellen gerichtlichen Verfolgung des Präsidenten der Republika Srpska, Milorad Dodik, und früheren Verfolgungen von Amtsträgern der Republika Srpska durch andere Hohe Repräsentanten. Frühere Verfolgungen und Gesetzesauferlegungen durch Hohe Repräsentanten fanden unter Bedingungen der globalen Hegemonie des kollektiven Westens statt, was – trotz aller offensichtlichen persönlichen Schwächen serbischer Politiker in der Republika Srpska – objektiv die Möglichkeiten des Widerstands gegen die rechtswidrige Gewalt des „OHR-ismus“ einschränkte.
SCHMIDT – SYMBOL DES MISSERFOLGS VORHERIGER AMERIKANISCHER POLITIK
Heute, da wir dem offensichtlichen Scheitern des globalistischen Projekts des Unipolarismus beiwohnen, wäre es politisch absolut ungerechtfertigt und national schädlich, wenn die Institutionen der Republika Srpska und ihre Bürger nicht einmütig Widerstand gegen die Politik des „OHR-ismus“ des illegalen „Hohen Repräsentanten“ als Erbe einer unipolaren Welt leisten würden. Da Schmidt in Ermangelung von Legalität seine politische Macht früher ausschließlich aus der Unterstützung des ehemaligen US-Botschafters Murphy bezog, sind dessen Abgang und die Veränderungen im Weißen Haus ein weiterer Grund für die Republika Srpska, sich dem politisch geschwächten Bayern zu widersetzen.
Da die Sicherheit des Balkans im 19. und 20. Jahrhundert von der Sicherheit seines geografischen Zentrums – Bosnien und Herzegowina – abhing und die Sicherheit Europas sowie eines Teils Eurasiens von den Verhältnissen auf dem Balkan, müssten die Behörden der Republika Srpska das Problem des illegalen „Hohen Repräsentanten“ Christian Schmidt in einen größeren Zusammenhang mit der Frage der Sicherheitsherstellung auf dem europäischen Kontinent nach dem Scheitern der westlichen militärischen Intervention in der Ukraine und im Rahmen von Verhandlungen zwischen Russland und den USA stellen.
Christian Schmidt verkörpert vollständig die Politik des amerikanischen „tiefen Staates“ und seiner europäischen kolonialen Strukturen, von der Trump und seine Administration sich deutlich abwenden. Genauer gesagt, ist Christian Schmidt ein Symbol des Misserfolgs der vorherigen amerikanischen Politik, aber auch ihrer unnötigen Aggressivität gegenüber der Russischen Föderation, die die Welt an den Rand eines Dritten Weltkriegs gebracht hat und sich vor allem durch die Missachtung der vitalen geopolitischen Interessen Moskaus zeigte.
AUF DEM TISCH RUSSLAND-AMERIKANISCHER VERHANDLUNGEN
Angesichts der potenziellen Risiken, die Europa aus seinem historischen „Pulverfass“ drohen, sind die Überstimmung der russischen Vertreter im Lenkungsausschuss des Rates zur Umsetzung des Friedens bei der Wahl Schmidts und die gleichzeitige bewusste Umgehung des Sicherheitsrats ein wichtiger Beweis für die Missachtung vitaler russischer Interessen. Daher müsste dieser Fall auf die russisch-amerikanische Verhandlungsagenda gesetzt werden.
Falls es in der ersten Phase der Wiederherstellung des Vertrauens zwischen Russland und den USA zu früh ist, die Institution des Hohen Repräsentanten abzuschaffen, wäre die Ernennung eines neuen, legalen Hohen Repräsentanten auf die Weise, wie alle vor Schmidt gewählt wurden, der beste Beweis dafür, dass gegenseitiges Vertrauen, verbunden mit der Anerkennung geopolitischer Interessen, an einem geografischen Punkt wiederhergestellt wurde, von dem die Sicherheit Europas abhängt.
Bei der Lobbyarbeit, das Problem des illegalen „Hohen Repräsentanten“ Schmidt auf den Tisch russisch-amerikanischer Verhandlungen zu bringen, müsste Serbien der Republika Srpska helfen. Die Umstände dort deuten jedoch leider darauf hin, dass die Chancen dafür gering sind.
Damit die außenpolitische Aktivität zur Entfernung des kolonialen Verwalters, des Bayern Schmidt, aus Bosnien und Herzegowina erfolgreich ist, ist es notwendig, dass innerhalb der Führung der Republika Srpska eine entschlossene Bereitschaft besteht, Urteile des Gerichts von Bosnien und Herzegowina nicht umzusetzen, solange der „Hohe Repräsentant“ Schmidt in Bosnien und Herzegowina weilt, sowie eine einheitliche Unterstützung der Bürger der Republika Srpska für eine solche Politik.
VERHINDERN DES HANDELNS DER SIPA
Bei der Lobbyarbeit, das Problem des illegalen „Hohen Repräsentanten“ Schmidt auf den Tisch russisch-amerikanischer Verhandlungen zu bringen, müsste vor allem Serbien der Republika Srpska helfen. Der Schutz der Institution des Präsidenten der Republika Srpska und von Milorad Dodik persönlich vor der rechtswidrigen Verfolgung durch das Gericht von Bosnien und Herzegowina auf Grundlage eines rechtswidrigen, von einem illegalen „Hohen Repräsentanten“ auferlegten Akts ist eine Pflicht der Behörden der Republik Serbien. Diese Pflicht Serbiens ergibt sich aus der Tatsache, dass es eine garantierende Partei des Daytoner Friedensabkommens ist, aber auch aus Artikel 13 der Verfassung Serbiens, der alle staatlichen Organe unmittelbar verpflichtet, die Rechte der Serben im Ausland zu schützen.
Damit die außenpolitische Aktivität zur Entfernung des kolonialen Verwalters, des Bayern Schmidt, aus Bosnien und Herzegowina erfolgreich ist, ist es zuvor notwendig, dass innerhalb der Führung der Republika Srpska ein hohes Maß an Einigkeit und Entschlossenheit besteht, ein rechtskräftiges verurteilendes Urteil des Gerichts von Bosnien und Herzegowina gegen Milorad Dodik nicht umzusetzen und in diesem Sinne das Handeln der Staatlichen Agentur für Ermittlungen und Schutz (SIPA) auf dem Territorium der Republika Srpska zu verhindern.
SOUVERÄNITÄT AUCH AUF POLITISCHEM GEBIET BEWIESEN
Daraus folgt, dass, um einen Einzelfall in einen allgemeinen gesetzlichen Rahmen zu bringen, ein Gesetz über die Nichtanwendung von Entscheidungen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina auf dem Territorium der Republika Srpska nach dem Vorbild des Gesetzes über die Nichtanwendung von Entscheidungen des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina verabschiedet werden muss, solange der Lenkungsausschuss des Rates zur Umsetzung des Friedens und der UN-Sicherheitsrat keine Entscheidung über die Ernennung eines neuen Hohen Repräsentanten treffen.
Denn das Gericht und die Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina haben sich in Instrumente zur Durchsetzung der Willkür des illegalen „Hohen Repräsentanten“ Schmidt verwandelt. Dabei ist die Frage der rechtlichen Grundlage solcher Akte in einem kolonialen „rechtlichen“ System, das längst die Grenzen des durch das Dayton-Abkommen begründeten rechtlichen Rahmens überschritten hat, von geringerer Bedeutung als die Frage, ob die Republika Srpska bereit ist, ihre Souveränität zu verteidigen. Souveränität ist eine faktische, keine rechtliche Kategorie und beweist sich auf dem Feld politischer Macht.
RÜCKKEHR ZUM URSPRÜNGLICHEN STAND VON 1995
Die Infragestellung des illegalen „Hohen Repräsentanten“ Schmidt zusammen mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina als bloße Instrumente des „OHR-ismus“ auf internationaler Ebene ist wichtig für die Internationalisierung der Frage der Rückkehr zur ursprünglichen Dayton-Ordnung in Bosnien und Herzegowina. Denn das Gericht und die Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina wurden entgegen und außerhalb des Dayton-Abkommens eingerichtet, mit dem Ziel, eine Konföderation in eine Föderation umzuwandeln. Alle inländischen und ausländischen Akteure sollten ständig daran erinnert werden, dass Bosnien und Herzegowina zerfallen wird, wenn es nicht auf den ursprünglichen Zustand von 1995, also auf die Ordnung des Daytoner Verfassungsrahmens, zurückkehrt.
Seit dem Abschluss des Dayton-Abkommens läuft ein kontinuierlicher Prozess der Einschränkung der verfassungsmäßigen Position der Republika Srpska. Es scheint, dass es nie günstigere internationale Umstände gab, diesen Prozess zu stoppen und umzukehren. Von der Reife und dem Mut serbischer Politiker sowie von der Weitsicht des Volkes der Republika Srpska hängt ab, ob es zu diesem Wendepunkt kommt und ob die Republika Srpska aus der Verteidigung ihres höchsten Amtsträgers letztlich den entscheidenden historischen Nutzen ziehen wird.
Baar – Lange Zeit galt eine Kapitallebensversicherung als vorbildliches privates Vorsorgemodell für die finanzielle Altersabsicherung. Sie ist eine Mischung aus Risikolebensversicherung mit Auszahlung im Todesfall des Versicherten und einem langfristigen Sparen mit Auszahlung der verzinsten Beiträge nach Laufzeitende. Anders formuliert: Stirbt der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit, bekommt eine begünstigte Person die Versicherungssumme ausgezahlt. Wenn der Versicherte das Vertragsende erlebt, wird das über die Jahre angesammelte Kapital an ihn oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt. Der Theorie nach zahlt die Versicherungsgesellschaft nicht nur die vertragsgarantierte Summe aus, sondern überdies einen Zusatzanteil an den Gewinnen, die sie aus den Einzahlungen des Versicherten erwirtschaftet hat. Doch um diese Überschussbeteiligung drücken sich immer mehr Versicherungskonzerne und torpedieren damit die private Altersversorgung, der die Lebensversicherung eigentlich dienen sollte. Auf die Höhe der Überschussbeteiligung und damit auf die Rendite haben sich auch die jahrelangen Niedrigzinsen negativ ausgewirkt. Aber viele Lebensversicherer wollen den Kundenansprüchen überhaupt nicht gerecht werden und nutzen falsche Berechnungsmethoden zulasten der Versicherten.
Darauf hat Professor Dr. Philipp Schade auf dem Verbraucherschutzportal Vertragshilfe24.de hingewiesen. Er kritisiert dort, dass viele Lebensversicherte deutlich weniger Geld überwiesen bekommen, als ihnen tatsächlich zusteht. Der Knackpunkt seien die Überschussbeteiligungen. Versicherungen seien dazu verpflichtet, ihre Kunden an den erzielten Überschüssen zu beteiligen, argumentiert Schade. „Bei etwa zwei Dritteln der Verträge, die mein Team und ich geprüft haben, wurden die Versicherten nicht angemessen an den Überschüssen beteiligt“, beklagt der renommierte Versicherungsmathematiker. Nach seiner Überzeugung ist die Rechtslage klar auf der Seite der Versicherten: „Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen – zuletzt 2020 und 2024 – die Rechte der Verbraucher gestärkt.“ Viele Betroffene scheiterten aber an der erfolgreichen Geltendmachung ihrer Ansprüche, weil die Beweisführung so schwierig sei, sagt er bedauernd.
Hier kommen verbrauchernahe Informationsplattformen wie Vertragshilfe24 ins Spiel. Ein Team um die Versicherungsexperten Liane und Christoph Kirchenstein berät unzufriedene Versicherungskunden bei der Rückabwicklung ihrer unrentabel gewordenen Verträge. Eine solche Abwicklung ist die beste Möglichkeit, das investierte Kapital zu schützen und wieder neu anzulegen. Der Verkauf oder die Kündigung der Lebensversicherung, an die viele Kunden zunächst denken, ist kontraproduktiv, weil beides den Verzicht auf viel Geld bedeutet. Das Onlineportal ist eine Marke der im Jahr 2019 gegründeten Konzeptional GmbH mit Sitz in der schweizerischen Gemeinde Baar. Zur maßgeschneiderten Rückabwicklung nicht mehr lohnender Lebens- und Rentenversicherungen arbeitet das Ehepaar Kirchenstein mit einem Netzwerk aus Rechtsanwälten und Steuerfachleuten zusammen. Erklärtes Ziel ist es immer, mit Transparenz und Rechtssicherheit die finanziellen Vorteile der Kunden zu maximieren. In der Regel werden 25 Prozent der durchgesetzten Beträge als Provision einbehalten. Das ist für die Kunden auf jeden Fall verschmerzbar, weil die Vertragshilfe24-Experten für bestimmte Verträge deutlich mehr als nur den Rückkaufswert herausholen. Sie haben an der Rückabwicklung von über 60.000 Verträgen mitgewirkt und dadurch über 500 Millionen Euro zur Auszahlung gebracht.
„Grundsätzlich ist eine Abwicklung der Lebensversicherung möglich, falls der Vertrag zwischen 1982 und 2015 abgeschlossen wurde. Ob sich die Abwicklung für Sie auszahlt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die wir in unserer kostenlosen Vertragsprüfung abfragen“, sagt Christoph Kirchenstein. Seine Anwälte erzielen oft außergerichtliche Einigungen, was die Versicherungsnehmer schnell und unkompliziert profitieren lässt. Dabei wird ein bewährtes zweistufiges Verfahren genutzt. In der ersten Stufe erhalten die Kunden schon innerhalb von 20 Tagen 75 Prozent ihres Rückkaufswertes, was bei herkömmlichen Verfahren Monate dauern kann. In der zweiten Stufe geht es dann um die Erzielung von Mehrerlösen durch juristische und steuerliche Optimierungen. Der Service-Pool Vertragshilfe24.de bietet Versicherten außerdem eine kostenfreie Machbarkeitsprüfung an. Kunden können ihren Versicherungsvertrag unverbindlich prüfen lassen, um festzustellen, in welchem Ausmaß eine Rückabwicklung für sie finanziell vorteilhaft ist. Angeboten werden umfangreiche Informationsmaterialien und versierte Beratungsgespräche, um Kunden über ihre Rechte und die Vorteile einer Vertragsaufhebung aufzuklären. Liane Kirchenstein, die geschäftsführende Gesellschafterin und Verwaltungsrätin der Konzeptional GmbH ist, sagt: „Die meisten Lebensversicherungen rechnen sich schlecht. Wer noch eine laufende Lebens- oder Rentenversicherung hat, der sollte mal nachsehen, wie sich die Höhe der versprochenen Auszahlung in den letzten Jahren vermindert hat.“
Das ist auch ein Thema von Philipp Schade, der unter Bezugnahme auf ein BGH-Urteil auf die Rechtswidrigkeit der Praxis der Versicherer hinweist, die Erträge aus Versicherungsverträgen nach ihrer Eigenkapitalrendite zu berechnen. Wenn die unrechtmäßig zustande gekommenen Verträge angefochten würden, dann müssten die Anbieter den Versicherten den Komplettbetrag erstatten, den die Geldnutzung erwirtschaftet habe. Außerdem habe der Bundesgerichtshof den Versicherungsgesellschaften aufgezeigt, wie die Überschüsse nach den gesetzlichen Vorschriften zu berechnen seien. Nach Beobachtung des Versicherungsmathematikers gehen die Berechnungsverfahren aber bewusst zulasten der Versicherungsnehmer. Schade empfiehlt die Einschaltung seriöser Gutachter und Fachjuristen, um alle Ansprüche durchzusetzen. „Mit einem Fachanwalt an Ihrer Seite steigen die Chancen enorm, dass Sie tatsächlich das erhalten, was Ihnen zusteht“, resümiert der Professor.
Inzwischen berät auch der frühere Versicherungsvorstand Sven Enger die Verbraucherschützer von Vertragshilfe24 und rät zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen: „Es ist mittlerweile keine Seltenheit mehr, dass man selbst das eingezahlte Kapital als Kunde von der Lebensversicherungsgesellschaft nicht zurückerhält.“ Enger spricht Klartext: „Ich habe keine Versicherung für mich abgeschlossen. Und ich würde auch heute keinem mehr raten, eine solche Versicherung abzuschließen. Ganz im Gegenteil: Wäre ich heute noch im Vorstand, würde ich das Produkt der kapitalbildenden Lebensversicherung grundsätzlich aus meinem Portfolio herausnehmen.“
München – Laut der jüngsten Prognose des Internationalen Währungsfonds (IWF) bleibt das globale Wirtschaftswachstum in diesem Jahr zwar stabil, liegt aber weiterhin unter den historischen Durchschnittswerten. Auch wenn sich die Inflation ganz langsam wieder in Richtung der Zentralbank-Ziele bewegt, bleibt sie hoch und sorgt für viele Unsicherheiten. Die US-Wirtschaft zeigt sich widerstandsfähig und dürfte unter der zweiten Trump-Regierung weiter wachsen, während Europas Wirtschaft schwächelt. Eine Ausnahme ist Polen mit einem erwarteten Wirtschaftswachstum von 3,5 Prozent. Die deutsche Wirtschaft ist hingegen im letzten Jahr erneut geschrumpft – das Bruttoinlandsprodukt sank aufgrund schlechter politischer Rahmenbedingungen im Vorjahresvergleich um 0,2 Prozent. Die globalen Trends schlagen auch auf den Immobilienmarkt durch und verunsichern manche Investoren. Erstklassige Büroimmobilien bleiben aber gefragt, betonen alle Marktkenner. Thomas Oliver Müller, neben Dr. Sven Neubauer Executive Partner der Deutsche Finance Group, sagt in diesem Kontext: „Für den Immobiliensektor gilt generell, dass beispielsweise Wohn-, Logistik- oder Class-A-Büroimmobilien Stabilität bieten, und auch Rechenzentren gewinnen an Attraktivität, erfordern jedoch erfahrene Investoren. Trotz eines großen Angebots und hoher Preise bleibt insbesondere der Logistiksektor für Investoren interessant.“
Deswegen setzt die 2005 gegründete Investmentgesellschaft mit Hauptsitz in München und Standorten in London, Denver, Luxemburg und Madrid auf Club-Deals zur Entwicklung von Logistikimmobilien insbesondere in Großbritannien und den USA. Das sind zielgerichtete Co-Investments verschiedener Anleger auf dem Immobilienmarkt, um durch die Kapitalbündelung lukrative Großprojekte realisieren zu können. Anders als die Teilhaber von Immobilienfonds sind die Club-Deal-Beteiligten an allen wichtigen Entscheidungsprozessen beteiligt. Diese Deals ermöglichen Privatanlegern den Einstieg in exklusive Immobilieninvestments, die eigentlich nur institutionellen Investoren offenstehen. Dazu zählen Pensionskassen, Versorgungswerke, Stiftungen oder Universitäten. Als zuverlässige Investmentmanager führen Müller und Neubauer institutionelle und private Anleger zusammen, um gemeinsam globale Immobilien- und Infrastrukturinvestments zu stemmen. In den letzten Jahren wurde ihre Unternehmensgruppe mehrfach für ihre institutionelle Investmentstrategie ausgezeichnet und verfügt über Top-Ratings von SCOPE als der führenden Ratingagentur Europas. Die Mobilisierung einer höheren Investitionssumme trifft auf die Streuung des Ausfallrisikos, was die Attraktivität von Club-Deals ausmacht. Die Deutsche Finance Group verwaltet inzwischen 27 institutionelle Mandate, 24 Investmentfonds und eine Vermögenssumme von über 12 Milliarden Euro. Schon mehr als 50.000 Privatanleger haben die Investmentchancen der Finanzgruppe aktiv genutzt und so ordentliche Renditen erzielt.
Über britische Logistikimmobilien sagt Thomas Oliver Müller: „Die Nachfrage nach Flächen zeigt einen Anstieg, insbesondere in den Bereichen erneuerbare Energien, Bau und E-Commerce. Während die Verfügbarkeit durch Rückkehr von Bestandsflächen zunimmt, bleibt das Neubauvolumen insgesamt begrenzt.“ Es sei damit zu rechnen, dass die Neubautätigkeit und steigende Vermietungsaktivität die Mietpreise in gefragten Lagen stabil halte, so der international erfolgreiche Investmentstratege. „Im Logistikbereich bevorzugen Investoren zunehmend Objekte mit mehreren Mietern.“ Im letzten Sommer gab das Münchner Finanzhaus den Startschuss für die Platzierung des „Investment Fund 24 – Club-Deal US-Logistik“, mit dem in fünf neue Logistikimmobilien im Großraum von Austin investiert wird. In der texanischen Technologie-Hochburg sollen Mieter aus den Bereichen Logistik und Industrie angesprochen werden. Der für Privatanleger konzipierte Fonds hat ein prospektiertes Eigenkapital von 53 Millionen US-Dollar, eine Laufzeit von drei Jahren und einen prognostizierten Gesamtmittelrückfluss von 122 Prozent.
Die Deutsche Finance Group hat über ihre Dependance in Denver zudem den Markt für US-amerikanische Büroimmobilien im Blick. In der zweiten Jahreshälfte 2024 stieg die Flächennachfrage auf dem US-Büromarkt durch das Wirtschaftswachstum und die zunehmende Mitarbeiter-Rückkehr in Büros weiter an. Inzwischen wurde Manhattan von San Francisco als teuerster Büroimmobilienmarkt der USA abgelöst. Im dritten Quartal 2024 stiegen die Vermietungsaktivitäten auf das höchste Niveau seit Ende 2019 und sind ein untrügliches Zeichen der lange erwarteten Markterholung. Die Angebotsmieten stabilisieren sich wegen der anhaltend starken Nachfrage nach hochwertigen Büroflächen. „Obwohl das Volumen bei Investitionen in Büroimmobilien weiterhin niedrig bleibt, zeigen sinkende Zinssätze bereits positive Auswirkungen auf die Immobilienbewertungen“, klärt Müller auf. „Die Rückkehr ins Büro gewinnt an Dynamik, da immer mehr Unternehmen wieder Präsenzvorgaben einführen. Der Trend ‚Flight-to-Quality‘ setzt sich fort, da Mieter verstärkt in erstklassige Gebäude investieren.“
Im letzten Geschäftsjahr platzierte die Deutsche Finance Group Eigenkapital in Höhe von 990 Millionen Euro. Davon entfielen 925 Millionen Euro auf den institutionellen Investitionssektor und 65 Millionen Euro auf das Privatkundengeschäft. Über exklusive Club-Deals investierten institutionelle Anleger vor allem in Fondsstrategien mit einem Fokus auf britische Logistikimmobilien. Im Privatkundengeschäft konnte man den „Deutsche Finance Investment Fund 23 – Club-Deal UK-Logistik“ mit einem Eigenkapital von rund 63 Millionen GBP erfolgreich schließen. Mit dem weiterhin platzierungsoffenen Nachfolgefonds „Deutsche Finance Investment Fund 24 – Club-Deal US-Logistik“ setzt man die institutionelle Club-Deal-Reihe für Privatanleger fort. „Wir freuen uns sehr über das Platzierungsergebnis im Jahr 2024 und bedanken uns bei allen unseren Investoren und Partnern für das uns entgegengebrachte Vertrauen“, kommentierte Thomas Oliver Müller die Eigenkapital-Platzierungen im Geschäftsjahr 2024. Allein im vergangenen Jahr schüttete die Deutsche Finance Group rund 9,5 Millionen Euro an 9.600 Privatanleger aus. Das umsichtige Asset Management ermöglichte diese Ausschüttungen trotz eines herausfordernden Marktumfeldes und weltpolitischer Krisen. Aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Investmentfonds ergibt sich dieses Bild: Der Private Fund 11 ermöglichte eine Ausschüttung von 3,8 Millionen Euro, der Investment Fund 13 brachte den Anlegern 1,6 Millionen Euro und der Investment Fund 19 immerhin 500.000 Euro. Aus dem Investment Fund 16 wurden 3,9 Millionen US-Dollar ausgezahlt. Die in US-Dollar erfolgten Auszahlungen wurden für den Euro-Gesamtbetrag unter Zugrundelegung des EZB-Kurses zum Ausschüttungszeitpunkt ermittelt. Das inhabergeführte und bankenunabhängige Investmenthaus blickt zuversichtlich auf das gerade begonnene neue Geschäftsjahr.
Baar – Seitdem Christoph Kirchenstein den Finanzberater Vertragshilfe24 begleitet, boomt das Geschäft. Wie schafft Christoph Kirchenstein das?
2018 erschien das Aufklärungsbuch „Alt, arm und abgezockt: Der Crash der privaten Altersvorsorge und wie Sie sich darauf vorbereiten können“, das bei Besitzern von Lebensversicherungen auf lebhaftes Interesse stieß. Sein Autor Sven Enger beschrieb die Bedeutung von Lebensversicherungen für die private Altersvorsorge und die Probleme, die sich aus deren zunehmender Unwirtschaftlichkeit ergeben. Die Lebensversicherer müssten ihr Kapital in sicheren festverzinslichen Bundesanleihen anlegen, doch die jahrelangen Niedrigzinsen hätten die notwendigen Renditen verhindert. Deshalb könnten die Altzusagen an die Versicherten nicht mehr bedient werden. Enger zeichnete deshalb das Bild einer krisengeschüttelten Lebensversicherungsbranche, die ihr Versprechen einer soliden zusätzlichen Altersabsicherung nicht mehr halten kann und deshalb immer mehr Kunden verliert. Weil die Kapitallebensversicherungen aufgrund ihrer Renditeschwäche keine finanzielle Sicherheit mehr im Alter bieten, suchen immer mehr Versicherte nach einer möglichst vermögensschonenden und einfachen Ausstiegsmöglichkeit.
Das Verbraucherschutzportal Vertragshilfe24.de empfiehlt Ratsuchenden die Rückabwicklung ihrer Versicherungsverträge und rät von der Kündigung oder dem Verkauf ab, um keine Ansprüche gegenüber den Anbietern zu verlieren. Die Abwicklung unrentabel gewordener Policen garantiere einen deutlich höheren Auszahlungsbetrag, heißt es seitens der Informationsplattform der Versicherungsexperten Liane und Christoph Kirchenstein. Ein kostenloser Online-Rechner auf ihrer Internet-Seite ermittelt, bei welchen Verträgen die Rückabwicklung finanziell besonders lohnend ist. „Sie wünschen sich faire Beteiligungen an den Beiträgen, die Sie über viele Jahre geleistet haben?“ Das fragt Christoph Kirchenstein die Versicherungsnehmer, um gleich eine Antwort zu geben: „Dann kann eine Abwicklung Ihres Vertrages die richtige Option sein. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Vertragsprüfung und finden Sie heraus, ob Ihr Vertrag dafür geeignet ist. Bei erfolgreicher Prüfung werden Sie innerhalb der nächsten 72 Stunden von einem Ansprechpartner unserer angeschlossenen spezialisierten Dienstleister kontaktiert und können in einem unverbindlichen Gespräch Ihre offenen Fragen klären.“
Es überrascht nicht, dass auch Sven Enger als Ex-CEO aus der Versicherungswirtschaft seine Expertise in den Dienst von Vertragshilfe24 stellt. In einem hochinteressanten Video-Interview mit Professor Dr. Philipp Schade arbeitet er die Defizite heutiger Lebensversicherungen heraus. „Viele Versicherte erhalten weniger Geld aus ihrer Lebensversicherung, als ihnen tatsächlich zusteht“, analysiert der frühere Konzernvorstand. „Lebensversicherungen gehören für viele Menschen zu den wichtigsten Absicherungen ihres Lebens. Doch was viele nicht wissen: Versicherungen sind verpflichtet, ihre Kunden an den erzielten Überschüssen zu beteiligen. Und genau hier liegt oft das Problem.“ Bei rund zwei Drittel aller Verträge für Lebensversicherungen berechneten die Versicherungsgesellschaften die Überschüsse falsch, pflichtet ihm Schade bei. „Bei etwa zwei Drittel der Verträge, die mein Team und ich geprüft haben, wurden die Versicherten nicht angemessen an den Überschüssen beteiligt“, urteilt der Versicherungsmathematiker, der ganz genau weiß, wie die Versicherer vorgehen, um Gelder zurückzuhalten, die den Versicherten zustehen.
Im letzten Jahr machte der Bundesgerichtshof (BGH) erneut klare Vorgaben, wie die Versicherungsgesellschaften gesetzeskonform die Überschüsse zu berechnen haben. Trotz der klaren Rechtslage legen die meisten von ihnen laut Schade andere Berechnungen vor, die ihre Kunden benachteiligen. „Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen – zuletzt 2020 und 2024 – die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt“, erklärt der Professor. Die Gerichtsentscheidung von 2020 habe die gängige Praxis der Versicherer, die Erträge aus Versicherungsverträgen nach ihrer Eigenkapitalrendite zu berechnen, für unzulässig erklärt. Wenn Lebensversicherungsverträge angefochten werden, weil sie von Anfang an unrechtmäßig zustande kamen, muss der Versicherer dem Versicherten den kompletten Geldbetrag erstatten, den die Nutzung des Geldes erwirtschaftet hat. Um den Versicherern diese Nutzung nachzuweisen, müsse sie anhand der Bilanzen der Gesellschaften betriebswirtschaftlich korrekt berechnet werden, argumentiert Philipp Schade. Er wisse aus bisherigen Verfahren, dass die Anwälte der Versicherungskonzerne keine nennenswerten Gegenargumente ins Feld führen können, wenn die Versicherungsnehmer mit soliden Gutachten auf Basis der Rechtslage und mit Verweis auf die beiden BGH-Urteile den Rechtsweg beschreiten. Die Besitzer von unrentabel gewordenen Policen sollten immer das verlangen, was ihnen nach Recht und Gesetz zusteht und sich nicht mit der üblichen Berechnungsweise abfinden.
Viele Betroffene können ihren Anspruch aber nicht erfolgreich geltend machen, weil ihre Beweisführung nicht ausreicht. Die Kläger führen oft Parameter wie die Eigenkapitalrendite oder die Nettoverzinsung an, obwohl der BGH urteilte, dass diese Werte ungeeignet sind, um die Ansprüche der Versicherten zu berechnen. Ein fundiertes Gutachten ist der erste Schritt zur Durchsetzung der legitimen Ansprüche. Schade betont im Gespräch mit Enger, dass er bei der Gutachtenerstellung schon immer so gerechnet hat, wie es der BGH fordert. Er wisse aber, dass die Versicherungsgesellschaften diese Berechnungen nicht akzeptieren, wenn die Versicherten ihre Gutachten auf eigene Faust vorlegen. Deshalb müssten die Betroffenen ihr Recht mithilfe von spezialisierten Anwälten vor Gericht einfordern. „Mit einem Fachanwalt an Ihrer Seite steigen die Chancen enorm, dass Sie tatsächlich das erhalten, was Ihnen zusteht“, so Schade. Der Wissenschaftler und sein Team haben eine Berechnungsmethode entwickelt, die sämtliche BGH-Vorgaben erfüllt und bislang vor Gericht nicht widerlegt wurde.
Genau wie die Betreiber des Portals Vertragshilfe24 nimmt Philipp Schade Lebensversicherungsverträge unter die Lupe, um zu ermitteln, wie viel Geld ihren unzufriedenen Besitzern bei einem Ausstieg zusteht. Und wie die Betreibergesellschaft, die ihren Sitz in der schweizerischen Gemeinde Baar hat, rät er zur Rückabwicklung von Lebensversicherungsprodukten, die zur privaten Altersvorsorge kaum noch etwas beitragen. So könnten im besten Fall viel weitergehende Ansprüche durchgesetzt werden als bei der Kündigung oder dem Verkauf des Vertrages. Das aufschlussreiche Interview Sven Engers mit dem Versicherungsmathematiker Prof. Dr. Philipp Schade zeigt, dass Vertragshilfe24 bei der Verbraucherberatung immer wieder neue Wege geht. Das erklärte Ziel aller Informations- und Beratungsleistungen ist es, dass Lebensversicherte von den Versicherern das Geld erhalten, das ihnen zusteht. Dann kann es wirklich zur Absicherung gegen Altersarmut angelegt werden.