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DORA Protect setzt zur Cybercrime-Abwehr auf innovatives Frühwarnsystem

DORA Protect setzt zur Cybercrime-Abwehr auf innovatives Frühwarnsystem

Salzburg – Vor einem Jahr warnte die Präsidentin des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) deutsche Unternehmen und öffentliche Einrichtungen vor einer neuen Welle von Cyberangriffen. Bei einer Veranstaltung des Digitalverbandes Bitkom nannte Claudia Plattner die „Gefährdungslage so hoch wie nie“. Die größte Gefahr gehe von Angriffen mit Verschlüsselungssoftware aus, die auch „Ransomware“ genannt wird. Es stelle sich nicht die Frage, ob ein Angriff erfolgreich sei, sondern nur wann. Besonders häufig gerieten Kommunen und öffentliche Institutionen wie Krankenhäuser ins Visier der Cyberkriminellen. Laut der BSI-Chefin gibt es beim Schutz vor Hacker-Aktivitäten kein Erkenntnis-, aber ein Umsetzungsproblem. Ihre Behörde verzeichne „einen gigantischen Zuwachs an Schwachstellen“, sagte Claudia Plattner vor einem Jahr. Jeden Tag habe das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ganz unmittelbar mit 70 neuen Sicherheitslücken zu tun. Gleichzeitig steige permanent die Zahl der Schadprogramm-Varianten. Bei ihren eindringlichen Warnungen vor Cyberbedrohungen hatte Plattner die immensen volkswirtschaftlichen Schäden durch Cyberangriffe vor Augen. So sprach das Bundeskriminalamt in seinem 2022er-Bericht über Cybercrime von einem dicken Milliardengeschäft für Onlinekriminelle. Das Hauptproblem sieht das BKA in Ransomware-Angriffen, bei denen erbeutete Daten zur Erpressung von Unternehmen oder öffentlichen Institutionen genutzt werden.

Das bevorzugte Einfallstor für Cyberkriminelle sind Phishing-Mails, die immer individueller wirkende Nachrichten enthalten und deshalb besonders gefährlich sind. Das Phishing – „Fischen“ nach Passwörtern – erfolgt durch täuschend echt wirkende E-Mails, mit denen Menschen dazu gebracht werden, auf einen Link zu klicken und auf einer gefälschten Zielseite Passwörter beziehungsweise andere Anmeldeinformationen einzugeben. Diese hochsensiblen Daten werden dann vom Angreifer abgegriffen, um sich beispielsweise Zugang zu Konten verschaffen. „KI-gestützte Phishing-Mails sind kaum noch von echten Nachrichten zu unterscheiden“, warnt die DORA Protect GmbH, die sich auf Frühwarnsysteme zur Neutralisierung von Cyberbedrohungen spezialisiert hat. Zu den größten Fehlern, die Unternehmen machen können, zählt sie die einmalige Installation einer schlichten Firewall, fehlende regelmäßige Sicherheitsprüfungen und den Verzicht auf Mitarbeiterschulungen gegen die Gefahren des Social Engineering. Dabei nutzen Angreifer die Schwäche des „Faktors Mensch“ aus, um ihre kriminellen Absichten zu verwirklichen. „Rund 99 Prozent aller Cyberangriffe basieren auf menschlichem Versagen, etwa durch das Öffnen schädlicher Links oder Anhänge“, konkretisiert das Expertenteam von Dora Protect. „KI-gestützte Tools analysieren Tonalität, Verhalten und Strukturen interner Kommunikation, um gefälschte Nachrichten zu erstellen, die nahezu perfekt wirken.“

Für das Jahr 2022 beliefen sich die Gesamtschäden durch Cyberangriffe auf etwa 203 Milliarden Euro, rechnete das Bundeskriminalamt vor. Dem Branchenverband Bitkom zufolge lagen die direkt durch Cyberangriffe verursachten gesamtwirtschaftlichen Schäden im Folgejahr bei 148 Milliarden Euro. 2023 konnten nur 32,2 Prozent der Cybercrime-Delikte aufgeklärt werden.

Unternehmen und Behörden sind deshalb gut beraten, massiv in ihre Cyber-Resilienz zu investieren. Genau wie die BSI-Chefin warnt die DORA Protect GmbH, dass es bei Cyberangriffen nicht um das Ob, sondern nur um das Wann geht und sich niemand sicher fühlen kann. Der Spezialdienstleister aus Salzburg spricht von 1.200 Cyberangriffen pro Woche allein in Deutschland. Besonders die Finanzbranche sei im Visier von Cyberkriminellen und das 300-mal häufiger als andere Branchen. „Viele Unternehmen glauben, mit reiner Compliance auf der sicheren Seite zu sein. Doch das reicht längst nicht mehr aus“, betonen die Experten für Cyber Security. Geschäftsführerin Beatrice Kaiser weist darauf hin, dass Cyberangriffe in Häufigkeit und Komplexität stetig zunehmen und jedes Unternehmen ihr Ziel werden kann. Das gilt für Apotheken genauso wie für Mittelständler und Großkonzerne. „Wer auf klassische Virenscanner oder gelegentliche Sicherheitsschulungen setzt, ist dieser Entwicklung oft nicht gewachsen“, betont Kaiser und definiert moderne Sicherheit als „eine Kombination aus technischer Prävention und menschlicher Wachsamkeit“.

Deshalb hat DORA Protect ein innovatives Frühwarnsystem für Netzwerke erarbeitet, das ungewöhnliche Aktivitäten schon vor ihrer Schadenswirkung erkennt. Praktischerweise funktioniert es unabhängig von Benutzerinteraktionen oder aktiven Schutzmechanismen. Das System der Salzburger Cyber-Profis geht zur Bedrohungserkennung nicht reaktiv vor, sondern warnt frühzeitig vor Angriffen. Zusätzlichen Schutz bieten passive Sicherheitstechnologien, die sich nicht von außen umgehen lassen. Die Salzburger nutzen eine spezielle Hardware (Netros) in Verbindung mit einer individuell zugeschnittenen Ergänzungsdienstleistung (Sentros), um Unternehmen zuverlässig gegen die wachsenden Gefahren abzusichern. Das Frühwarnsystem Netros trägt zur Schnellerkennung von Bedrohungen bei, bevor sie sich seitlich durch das Netzwerk ausbreiten und ernsthafte Schäden verursachen. Damit minimiert es die Gefahr eines Netzwerkausfalls und schützt die digitale Kerninfrastruktur von Unternehmen.

Netros unterstützt alle gängigen Rechtsanforderungen wie den Digital Operational Resilience Act (DORA) zur Verbesserung der digitalen operationalen Resilienz im Finanzsektor, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die „Network and Information Security“-Richtlinie (NIS). Durch NIS-2 gelten für viele Unternehmen und Organisationen in 18 kritischen Sektoren verbindliche Meldepflichten und Sicherheitsmaßnahmen. Mit dem ergänzenden Dienstleistungspaket Sentros werden Sicherheitslücken identifiziert und geschlossen. Zum Service gehören regelmäßige Angriffstests sowie die Darknet-Überwachung. „Wir simulieren regelmäßig Angriffe auf Ihre IT-Infrastruktur, um potenzielle Sicherheitslücken zu finden und zu schließen, noch bevor diese von Hackern missbraucht werden können“, erläutert CEO Beatrice Kaiser. „Wir überwachen das Darknet und halten nach Daten-Leaks Ausschau, die Sie betreffen könnten, um im Zweifelsfall schnellstmöglich handeln zu können.“

Bei Verstößen gegen DORA, DSGVO und NIS-2 können nicht nur die Unternehmen, sondern auch deren Geschäftsleitungen mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden. Wenn sie nachweislich keine angemessenen Schutzmaßnahmen ergriffen oder bestehende Sicherheitslücken nicht geschlossen haben, kann es für die Entscheidungsträger juristisch und finanziell heikel werden. Die Aufsichtsbehörden prüfen inzwischen genau, ob Geschäftsführungen ihrer Verantwortung im Bereich der IT-Sicherheit nachkommen. Wer sich auf veraltete Schutzmechanismen verlässt oder keine regelmäßigen Prüfungen durchführt, setzt sich einem beträchtlichen juristisch-finanziellen Risiko aus. Deshalb versucht die DORA Protect GmbH gerade unternehmerische Entscheidungsträger von der Notwendigkeit einer bestmöglichen Cyberabwehr zu überzeugen.

Trotz Zoll-Turbulenzen: Deutsche Finance mit Thomas Oliver Müller mit Vermietungserfolg bei US-Immobilie

Trotz Zoll-Turbulenzen: Deutsche Finance mit Thomas Oliver Müller mit Vermietungserfolg bei US-Immobilie

München – Mit seinem Zickzack-Kurs in der Zollpolitik hält US-Präsident Donald Trump die Kapitalmärkte in Atem und hat die weltweiten Börsen in Unruhe versetzt. Schnell stand die Frage im Raum, wie sich sein erratischer Politikstil auf den renditeverwöhnten US-Immobilienmarkt auswirken wird. Die meisten Immobilieninvestoren bleiben gelassen und erwarten, dass der Markt eine disziplinierende Wirkung auf Trump haben wird, der ja selbst ein intimer Kenner der amerikanischen Immobilienwirtschaft und ihrer Wachstumsvoraussetzungen ist. Diese Gelassenheit legt auch die Deutsche Finance Group mit Hauptsitz in München und Niederlassungen in London, Luxemburg, Madrid und Denver an Tag. Die inhabergeführte und bankenunabhängige Investmentgesellschaft mit besonderem Fokus auf US-Immobilien verwaltet derzeit 27 institutionelle Mandate, 24 Investmentfonds und mehr als 12 Milliarden Euro an Vermögen. Weit mehr als 50.000 Privatanleger haben durch den erfahrenen Finanzkonzern schon Zugang zu institutionellen Märkten und exklusiven Immobilieninvestments erhalten.

Unbeirrt von den Zoll-Turbulenzen gehen die beiden CEOs und Executive Partner Thomas Oliver Müller und Dr. Sven Neubauer ihren Weg und erzielen in den USA immer höhere Vermietungsquoten. Jüngst meldete die Deutsche Finance Group für ein institutionelles Joint Venture inmitten des berühmten SoHo Districts in New York City einen weiteren Vermietungserfolg. Der Gebäudekomplex 530 Broadway befindet sich in einer der attraktivsten und gefragtesten Einzelhandels- und Bürolagen in Manhattan. Seit dem Erwerb im Jahr 2020 sorgte die Münchner Investmentgesellschaft im Rahmen eines umfassenden Redevelopment-Konzepts für die Modernisierung und Neupositionierung der Vorzeige-Immobilie. Ende letzten Jahres konnten durch den Abschluss eines langfristigen Mietvertrages mit dem Textilunternehmen Calvin Klein rund 7.300 Quadratfuß Einzelhandelsflächen vermietet werden. Jetzt hat das Fintech-Unternehmen Plaid für zahlreiche Mitarbeiter langfristig rund 45.000 Quadratfuß Bürofläche angemietet. Plaid ist im Bereich Financial Services weltweit für mehr als 12.000 Finanzunternehmen tätig. „Wir freuen uns, mit Plaid einen führenden Fintech-Anbieter im Bereich Financial Services als Mieter für eine der attraktivsten Büro- und Einzelhandelsimmobilien in New York gewonnen zu haben“, erklärte Thomas Oliver Müller. „Der Abschluss des langfristigen Mietvertrages ist nicht nur eine Bestätigung unserer Investmentstrategie, sondern auch ein klares Signal für die erfolgreiche Neupositionierung von 530 Broadway.“

Aktiv sind Müller und Neubauer zudem in der texanischen Hauptstadt Austin. Die blühende Metropole ist ein zentraler Drehpunkt für Wirtschaft und Logistik und profitiert von der Expansion globaler Player wie Amazon, Apple und Samsung. Auf dieses prosperierende Umfeld ist der „Deutsche Finance Investment Fund 24 – Club-Deal US-Logistik“ fokussiert, bei dem die Deutsche Finance Group als Co-Investor in die Entwicklung von fünf Logistikimmobilien im Großraum Austin investiert. Diese Immobilien werden vorzugsweise an Unternehmen aus den Bereichen Logistik, Industrie und Light Industrial vermietet. Der Alternative Investmentfonds (AIF) richtet sich vor allem an Privatanleger, die sich für eine Vermögensoptimierung mit einem mittelfristigen Anlagehorizont interessieren. Die Anleger sollen durch Auszahlungen aus den laufenden Vermietungseinnahmen der Logistikimmobilien sowie den Erlösen aus deren Veräußerung anteilig profitieren. Erwartet wird ein Gesamtmittelrückfluss in Höhe von 122 Prozent der Kommanditeinlage. Thomas Oliver Müller sprach Mitte letzten Jahres beim Platzierungsstart von einem „weiteren Club-Deal für Privatanleger“, über den sie einen „Zugang zur attraktiven Assetklasse der US-Logistikimmobilien“ erhalten. Das Logistikimmobilien-Projekt in Austin wird in zwei Bauphasen realisiert. In der ersten Phase entstehen zwei Gebäude, deren Fertigstellung für das erste Halbjahr 2025 geplant ist. Nach den Gebäudeaußenhüllen inklusive der Dächer erfolgt die Dämmung und der Innenausbau. Im Zuge des zweiten Bauabschnitts entstehen drei weitere Gebäude. Der Bau dieser Logistikimmobilien begann im ersten Quartal 2025. Nach Angaben der Deutsche Finance Group bewegen sich bislang alle Baumaßnahmen innerhalb des Zeitplans und der Budgetplanung. Im vergangenen Dezember fand zum Projekt „45 Logistics South“ in Austin eine hochkarätig besetzte Investorenkonferenz statt, bei der Dr. Peter von Snitkin, Head of Group Development der Deutsche Finance Group, exklusive Einblicke in die Dynamik des örtlichen Logistikmarktes gab.

Bei allem Engagement im US-Immobiliensektor ist die Deutsche Finance Group weiterhin im heimischen Immobilienmarkt aktiv. So entwickelt die Tochter Deutsche Finance International zusammen mit einem Partner das Hamburger Büroprojekt „Am Holstenwall“ und hat vor wenigen Monaten mit einem Assekuradeur einen weiteren Mietvertrag für das Gebäude abgeschlossen. Der bezieht knapp 6.000 Quadratmeter Bürofläche inklusive einer großzügigen Dachterrasse. Zusammen einem Pharma- und Gesundheitsunternehmen waren Ende letzten Jahres rund 83 Prozent der insgesamt 11.700 Quadratmeter an modernen Büroflächen am Holstenwall 20-22 schon vor der Fertigstellung vermietet. Mehrere Portfoliofonds sind an einem institutionellen Zielfonds beteiligt, der wiederum eine Beteiligung an dem Hamburger Projekt hält. Gemanagt wird dieser institutionelle Zielfonds von der Deutsche Finance International.

Institutionelle Investoren mit Zugang zu Kapital und Marktexpertise leiden am wenigsten unter den steigenden Baukosten und behördlichen Regulierungen. Sie können sich in einem Markt mit begrenztem Angebot frühzeitig geeignete Projekte sichern und diese renditeorientiert weiterentwickeln. „Während kleine Bauträger mit Finanzierungshürden kämpfen, eröffnen sich für finanzstarke Investoren selektive Opportunitäten“, erklärt die Deutsche Finance Group. „Durch strategische Partnerschaften und den Fokus auf förderfähigen Wohnraum lassen sich zusätzliche Potenziale heben. Wohnimmobilien bieten realwertgestützte Stabilität in Phasen steigender Inflation und volatiler Finanzmärkte.“ Eine solche Zeit der Unsicherheit erleben wir gerade durch die amerikanischen Zoll-Eskapaden. Sollte es zollbedingt zu höheren Preisen für Baumaterialien kommen, beträfe dies alle Neubauten und viele Sanierungsmaßnahmen. Moderne Bestandsimmobilien wären davon viel weniger betroffen. Sollte es zu einem weiteren Einbruch der Neubautätigkeit in Deutschland kommen, stiege der Wert vorhandener Anlageobjekte vor allem in den Ballungsgebieten, wo die Deutsche Finance Group aktiv ist. „Der fundamentale Wohnraummangel in Deutschland schafft ein interessantes Marktumfeld für langfristig orientierte Investoren“, resümiert Thomas Oliver Müller. „Während Angebot und Nachfrage weiter auseinanderdriften, eröffnen sich strategische Chancen für renditeorientierte Investments im Wohnsegment.“

Vertragshilfe24 oder Vertragshilfe 24? Banale Kritik um Werner Hogrefe

Vertragshilfe24 oder Vertragshilfe 24? Banale Kritik um Werner Hogrefe

Baar – Vertragshilfe24 gilt anders als Vertragshilfe 24 als hoch seriöser Abwickler von Verbraucherschutzanliegen.

„Das Jahr 2023 war kein einfaches Jahr für die Lebensversicherungsunternehmen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Auch wenn die Inflationsrate im Jahresverlauf wieder zurückging, blieb die Unsicherheit hoch, das Wirtschaftswachstum nach Corona-Pandemie und Energiekrise schwach.“ Das stellte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Studie zur Branchenentwicklung vor zwei Jahren fest. „Die Lebensversicherungen, Pensionskassen und -fonds verzeichneten 2023 einen Rückgang der Beitragseinnahmen von 5,0 Prozent auf 92,2 Milliarden Euro. Aufgrund der Zinsentwicklung verringerte sich der Einmalbeitrag erneut um 15,7 Prozent auf 25,8 Milliarden Euro.“ Die laufenden Beiträge seien im Berichtsjahr 2023 jedoch unverändert geblieben und die ausgezahlten Leistungen gestiegen, versicherte der GDV. Gleichzeitig musste der Branchenverband einräumen, dass die Stornoquote als ein Indikator von Kundenunzufriedenheit auf 2,56 Prozent gestiegen ist. Dass nicht noch mehr Kunden mit der Stornierung die Reißleine gezogen haben, ist dem Umstand geschuldet, dass Lebensversicherungen trotz ihrer gebrochenen Renditeversprechen immer noch als probates Instrument der privaten Altersvorsorge gelten. Verbraucherschützer bedauern, dass Versicherte aus der Erkenntnis, dass die gesetzliche Rente zur Sicherung des Lebensstandards im Alter nicht mehr reicht, die falschen Schlüsse ziehen. Zu hohe Kosten und geringe Zinserträge führen zu viel niedrigeren Auszahlungsbeträgen als beim Vertragsabschluss erwartet wurde. Das schränkt die finanziellen Handlungsspielräume enorm ein und gefährdet das individuelle Konzept zur privaten Altersvorsorge.

Das Verbraucherschutzportal Vertragshilfe24.de informiert die Besitzer von Lebens- oder Rentenversicherungen über die finanziellen Verlustrisiken dieser teils überholten Anlageform. Die Plattform klärt nicht nur über die Defizite heutiger Lebensversicherungen auf, sondern erläutert ganz konkrete Ausstiegsmöglichkeiten aus unrentabel gewordenen Verträgen. Vordergründig scheint der Verkauf oder die Kündigung der Lebensversicherung der einfachste Weg zu sein. Aber das ist grundfalsch und kostet faktisch viel Geld. Verkauf oder Kündigung führen zum unwiderruflichen Verzicht auf finanzielle Ansprüche gegenüber dem Versicherungsanbieter. Deutlich mehr als den Rückkaufswert können die Versicherten nur durch die professionelle Rückabwicklung ihrer Lebensversicherungen herausholen. Die Profis von Vertragshilfe24 raten von der Beitragsfreistellung der Policen wegen des großen Wertverlustes ab. Die Versicherung beitragsfrei zu stellen, wird manchmal solchen Kunden empfohlen, die ihre Beiträge nicht länger zahlen können oder wollen. Die Idee dahinter ist, das per Versicherungsvertrag angesparte Kapital verzinst einfach bis zum Laufzeitende weiterlaufen zu lassen. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass die Versicherer von diesem nur mäßig wachsenden Kapitalstock dauerhaft ihre allgemeinen Verwaltungskosten und andere Kosten abziehen. „Durch die oft unverhältnismäßig hohen Verwaltungskosten und gleichzeitig die niedrigen Zinsen kann das Kapital in dem beitragsfrei gestellten Vertrag von Jahr zu Jahr weniger werden“, heißt es seitens des Verbraucherportals, das eine Marke der Konzeptional GmbH ist. Die hat ihren Sitz in der schweizerischen Gemeinde Baar und wird von der Branchenkennerin Liane Kirchenstein geführt. Gegen die Beitragsfreistellung spricht zudem die wertvernichtende Wirkung der weiterhin hohen Inflation, die die Auszahlungssumme beim Vertragsende zusätzlich schmälert. Für alle beitragsunwilligen Lebensversicherungskunden empfiehlt sich die Prüfung einer lukrativen Abwicklung der Police.

Hierzulande gibt es fast so viele Lebens- und Rentenversicherungen wie Menschen. Und es kommen immer neue Verträge hinzu, obwohl diese schon lange nicht mehr wirksam die Hinterbliebenen absichern und vor Altersarmut schützen. Die Internetseite Vertragshilfe24.de will aktive Verbraucheraufklärung leisten, betreibt aber keine Anlageberatung und gibt keine Ratschläge zu alternativen Geldanlagen. Sollten Verbraucher weitergehende Fragen haben, werden diese zur Beantwortung direkt an Spezialisten weitergeleitet.

Ein Kreis illustrer Brancheninsider unterstützt die Aufklärungsarbeit von Vertragshilfe24. Zu ihnen gehören beispielsweise Sven Enger als Ex-Vorstand einer namhaften Versicherungsgesellschaft und der frühere Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten Axel Kleinlein. Seine Expertise stellt außerdem Professor Philipp Schade zur Verfügung. Der renommierte Versicherungsmathematiker weist mantrahaft darauf hin, dass die Versicherungskonzerne ihre Kunden an den erzielten Überschüssen zu beteiligen haben. „Bei etwa zwei Dritteln der Verträge, die mein Team und ich geprüft haben, wurden die Versicherten nicht angemessen an den Überschüssen beteiligt“, stellt er bedauernd fest. Dabei sei die Rechtslage doch glasklar: „Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen – zuletzt 2020 und 2024 – die Rechte der Verbraucher gestärkt.“ Schade weist darauf hin, dass die Betroffenen ihren Anspruch mit einer schlüssigen Beweisführung geltend machen müssen. Wie die Versicherten deutlich höhere Auszahlungen als den Rückkaufswert erstreiten können, erklärt in einem Interview mit Vertragshilfe24 der Rechtsanwalt Werner Hogrefe. Seine Kanzlei hat in außergerichtlichen Vergleichen viele Erfolge für die Versicherungsnehmer erzielt. In den meisten Fällen wurden Auszahlungen zwischen 50 und 70 Prozent über dem Rückkaufswert vereinbart. Rechtsgrundlage für die Klagen sind mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Die obersten Richter bemängelten, dass die Versicherten nach den konventionellen Berechnungsmethoden nur unzureichend an dem mit ihren Beiträgen erwirtschafteten Vermögen beteiligt werden. Hogrefe unterstreicht, dass die Berechnungsmethoden auf Basis der Eigenkapitalrendite oder der Nettoverzinsung nicht korrekt und daher rechtlich anfechtbar sind.

Hier kommt wieder Vertragshilfe24 ins Spiel. Im April dieses Jahres machte der Portalberater Sven Enger klar, warum Versicherungskunden überhaupt für ihre legitimen Ansprüche kämpfen müssen: „Viele Versicherungsgesellschaften zeigen sich heute uneinsichtig und erkennen ihre Fehler nicht an. Sie setzen darauf, dass die Versicherten den mühsamen Klageweg scheuen und aufgeben.“ Doch damit dürfe man sich nicht zufriedengeben, sondern müsse den Klageweg beschreiten. In einem Fall sei eine Nachzahlung in Höhe des dreifachen Rückkaufswertes erstritten worden, was einem Plus von 200 Prozent gegenüber dem ersten Angebot der Versicherung entsprochen habe. Der frühere Versicherungsvorstand mahnt die Versicherungskunden: „Kämpfen Sie nicht allein gegen einen Versicherungskonzern.“ Das ist wohl eine klare Empfehlung, die kostenlosen Informationsdienste von Vertragshilfe24 in Anspruch zu nehmen. Mit einem kostenlosen Online-Rechner können Versicherungskunden dort schnell und unverbindlich prüfen, ob ihr Vertrag für eine finanziell lohnende Abwicklung in Frage kommt und mit welchem Auszahlungsbetrag sie rechnen können.

Christoph Kirchenstein im Tessin - wie geht’s weiter bei Vertragshilfe24?

Christoph Kirchenstein im Tessin - wie geht’s weiter bei Vertragshilfe24?


Baar – Christoph Kirchenstein gilt als entscheidender Faktor beim Markterfolg der Vertragshilfe24. Er verweilt nun offenbar im Tessin. Sven Enger führt die Gruppe weiter. Doch was tut sich genau bei Vertragshilfe24?

Rein rechnerisch besitzt jeder Deutsche mehr als eine Lebensversicherung, obwohl dieses Finanzprodukt längst nicht mehr das hält, was es immer versprochen hat: eine solide Zusatz-Altersabsicherung neben der gesetzlichen Rente zu sein. Mehr als ein Viertel der deutschen Lebensversicherer habe ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten, befand schon vor fünf Jahren der Bund der Versicherten (BdV). 22 von 84 untersuchten Versicherern hätten Probleme mit ihrer Zahlungsfähigkeit oder eine negative Gewinnerwartung. Diese aufschlussreiche Auswertung fußte auf den von der Europäischen Union vorgeschriebenen Berichten, in denen die Versicherungsanbieter ihre Finanzlage offenlegen müssen. „Die Tektonik der Lebensversicherer ist in Gefahr“, warnte der BdV und verwies auf die Niedrigzinsen und Unsicherheiten bei den Unternehmensanleihen. Die Versicherer müssten ihr Eigenkapital erhöhen, ihre Anlagen diversifizieren und generell für mehr Transparenz sorgen, mahnten die Verbraucherschützer. Das Grundproblem seien die hohen Garantiezinsen aus den 90er-Jahren, die sie nicht mehr selbst erwirtschaften könnten. Den Befund, dass jeder vierte Lebensversicherer ernste Probleme hat, nahm der BdV zum Anlass, einmal mehr von Lebensversicherungsverträgen abzuraten. Es sei keine gute Idee mehr, als Kapitalanlage oder zum Sparen eine Lebensversicherung abzuschließen. An dieser fünf Jahre alten Einschätzung hat sich bis heute nichts geändert.

Der damalige Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten, Axel Kleinlein, berät heute über die Informationsplattform Vertragshilfe24 Kunden bei der vermögenssichernden Abwicklung ihrer unrentabel gewordenen Lebensversicherungen. Jahrzehntelang galten die als finanzieller Sicherheitsanker im Portfolio der Sparer. Lebensversicherte erwarteten keine große Rendite, sondern wollten einfach den eigenen Ruhestand genießen oder die Angehörigen im Todesfall abgesichert wissen. Aber dieser völlig berechtigten Erwartungshaltung werden die Versicherungsanbieter nicht mehr gerecht.

Alle mit den Auszahlungen ihrer Lebensversicherung Unzufriedenen treibt die Frage um, wie sie ihr investiertes Kapital vor Wertverlust schützen können. Viele denken im ersten Moment an den Verkauf oder die Kündigung ihrer Lebensversicherung, ohne zu wissen, dass das für sie die finanziell schlechteste Lösung wäre. Beides wäre zwar schnell erledigt, aber beim Verkauf oder der Kündigung der Verträge verzichten die Kunden unwiderruflich auf eine Reihe von Ansprüchen gegenüber dem Versicherer. Um wesentlich mehr Geld als nur den aktuellen Rückkaufswert zu bekommen, empfiehlt sich die Rückabwicklung der Lebensversicherungen. Liane Kirchenstein, die über ihre in Baar ansässige Konzeptional GmbH das Verbraucherschutzportal Vertragshilfe24 betreibt, ruft immer wieder die Nachteile heutiger Versicherungspolicen in Erinnerung. „Zu hohe Kosten und geringe Zinserträge führen dazu, dass viele Kunden feststellen müssen, dass sie weniger Geld ausgezahlt bekommen, als sie erwarten“, stellt die Versicherungsexpertin fest. „An dieser Situation wird sich systembedingt höchstwahrscheinlich nichts ändern. Deshalb empfehlen wir eine Abwicklung der Lebensversicherung zu prüfen, bevor man keinen Handlungsspielraum mehr hat.“

Rechtsanwalt Werner Hogrefe bedauert, dass die Kunden oftmals gar nicht wissen, welche Ansprüche sie gegenüber den Versicherern haben und wie sie diese durchsetzen können. In einem Interview mit dem früheren Versicherungsvorstand Sven Enger von Vertragshilfe24 bemüht sich der Experte für Kapitalmarkt- und Steuerrecht um eine bestmögliche Verbraucheraufklärung. Er erinnert an die Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) aus den Jahren 2005 und 2006, mit denen die Verbraucherrechte gestärkt wurden. Demnach müssen die Lebensversicherungen sicherstellen, dass die Kunden angemessen an den Vermögenswerten beteiligt werden, die mit ihren Beiträgen erwirtschaftet wurden. Versicherungen seien verpflichtet, Überschussbeteiligungen und nicht genutzte Sicherheitszuschläge an die Versicherten auszuzahlen, betont Hogrefe. Doch viele Anbieter behandelten diese Gelder – ohne jede Transparenz – schlicht wie Eigenkapital. „Die nicht genutzten Sicherheitszuschläge sollten eigentlich am Vertragsende den Versicherten zurückgezahlt werden, da sie als Fremdkapital gelten. In der Realität sieht es jedoch oft anders aus“, kritisiert der Fachanwalt. Die Versicherungen würden Gelder einfach einbehalten, die sie eigentlich gar nicht einbehalten dürften. Hogrefe legt den Betroffenen deshalb die Prüfung ihrer Verträge und die Einschaltung professioneller Gutachter ans Herz. Hier kommen die Profis von Vertragshilfe24 ins Spiel, die durch kostenlose Vertragsprüfungen ermitteln, welche Verträge überhaupt für eine finanziell lohnende Rückabwicklung in Frage kommen. Bei einer erfolgreichen Prüfung werden die Kunden innerhalb von 72 Stunden von einem angeschlossenen Spezial-Dienstleister kontaktiert, der in einem völlig unverbindlichen Gespräch alle offenen Fragen klärt.

Jüngst unterstrich in einem Gespräch mit Sven Enger auch Professor Philipp Schade, dass vielen Versicherten deutlich mehr Geld zusteht, als sie von ihrer Lebensversicherung tatsächlich ausgezahlt bekommen. Der renommierte Versicherungsmathematiker nannte Zahlen: „Bei etwa zwei Dritteln der Verträge, die mein Team und ich geprüft haben, wurden die Versicherten nicht angemessen an den Überschüssen beteiligt.“ Der BGH habe in mehreren Urteilen – zuletzt 2020 und 2024 – die Rechte der Verbraucher gestärkt, sagte Schade und beklagte aus Sicht der Betroffenen die Schwierigkeit der Beweisführung. Kläger argumentierten oft mit der Eigenkapitalrendite oder Nettoverzinsung, obwohl der BGH entschieden habe, dass diese Werte zur Anspruchsberechnung ungeeignet seien. Der Versicherungskenner rät zu fundierten Gutachten, um alle finanziellen Ansprüche gegen die mauernden Versicherungskonzerne durchzusetzen.

Vertragshilfe24 weist darauf hin, dass die Besitzer von Lebensversicherungen auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf ihrer Seite haben. Die BaFin hat wiederholt das Problem der unverhältnismäßig hohen Effektivkosten bei fondsgebundenen Lebensversicherungen angesprochen. Bei vielen Versicherungen überschreiten die Effektivkosten die Vier-Prozent-Marke, ab der selbst bei geringfügig gestiegenen Zinsen die Renditechancen für die Versicherten erheblich sinken. „Effektivkosten umfassen sämtliche Abzüge, die Versicherer von den Erträgen eines Vertrags vornehmen“, erläutert Vertragshilfe24. Ein Rechenbeispiel: Wenn ein Vertrag in der Theorie eine sechsprozentige Verzinsung aufweist, aber vier Prozent Effektivkosten anfallen, bleibt dem Versicherten bloß eine zweiprozentige Rendite. Sven Enger weiß, dass viele Versicherer nicht einmal sechs Prozent Verzinsung erreichen und erst recht keine Rendite oberhalb der Effektivkosten. Sein bitteres Fazit: „Bei diesen hohen Kosten wird es für die Kunden fast unmöglich, eine positive Rendite zu erzielen.“ Deshalb rät er zur Abwicklung der Policen.

Thomas Oliver Müller und Deutsche Finance Group finden Großmieter für US-Immobilie Transamerica Pyramid

Thomas Oliver Müller und Deutsche Finance Group finden Großmieter für US-Immobilie Transamerica Pyramid

München – Für das Geschäftsjahr 2024 untersuchte die europäische Ratingagentur Scope die Marktentwicklung bei geschlossenen Alternativen Investmentfonds (AIF) für Privatanleger, die ein zielgenaues Instrument für Geldanlagen in Sachwerte sind. Mit einem Publikums-AIF können sich Privatanleger an großen Anlageobjekten mit hohen Investitionskosten beteiligen, die ihnen ansonsten verschlossen bleiben würden. Meist handelt es sich um exklusive Wohn- und Gewerbeimmobilien. Die Deutsche Finance Group definiert geschlossene Publikums-AIF als börsenunabhängige Beteiligungen, die Anlegern gute Renditechancen durch die Realisierung von Großprojekten bieten. „Die Investitionsgegenstände der Beteiligungen sind vielfältig und reichen von klassischen Sachwerten wie Immobilien, Schiffen, Flugzeugen oder auch Containern bis hin zu Eigenkapitalbeteiligungen an Unternehmen“, sagt Thomas Oliver Müller. Wichtig ist dem Executive Partner und CEO der internationalen Investmentgesellschaft, dass mithilfe von AIFs auch viele Projekte im klimafreundlichen Erneuerbare-Energien-Bereich finanziert werden. Müller nennt als Beispiele Windparks, Wasserkraftanlagen und Solarparks. Für 2024 wertete die Ratingagentur Scope sowohl die Emissionszahlen für Neuangebote als auch die Summe des platzierten Eigenkapitals aus. Demnach sind die Emissionsaktivitäten der Initiatoren geschlossener Fonds im Vorjahresvergleich um ein Drittel gestiegen und stehen an der Milliarden-Euro-Schwelle. Trotzdem kommen die Analysten zum Ergebnis, dass der Markt für geschlossene Publikums-AIF unter Druck steht. Bei einem prospektierten Angebotsvolumen von 962 Millionen Euro, was einem Anstieg um 34 Prozent entspricht, sank das platzierte Eigenkapital um 16 Prozent auf 572 Millionen Euro. Das ist der niedrigste Wert seit elf Jahren. Haupttreiber des gestiegenen Angebots seien sechs großvolumige Fonds mit jeweils über 50 Millionen Euro Eigenkapital, teilten die Scope-Experten mit.

Beteiligungen an nicht-börsennotierten Unternehmen werden immer attraktiver und können der Assetklasse Immobilien bald den Rang ablaufen. Bei den Neuemissionen wie bei den Platzierungszahlen ist die Zugkraft von Private Equity unübersehbar. Zwar dominierte 2024 noch die Anlageklasse der Immobilien mit einem platzierten Eigenkapital von 348 Millionen Euro, doch stieg der Private-Equity-Anteil in den vergangenen Jahren kontinuierlich an. 2024 lag er schon bei 181 Millionen Euro. Die Deutsche Finance Group ist mit 64,1 Millionen Euro an platziertem Eigenkapital der zweitstärkste Anbieter. Das in München ansässige Investmenthaus verschafft verschiedenen Anlegergruppen Zugang zu institutionellen Märkten und exklusiven Investments in den Sparten Private Equity Real Estate, Immobilien und Infrastruktur. Inzwischen verwaltet der Finanzkonzern, der zusätzliche Büros in London, Denver, Luxemburg und Madrid unterhält, eine Vermögenssumme von über 12 Milliarden Euro. Für dieses Jahr erwartet Scope eine insgesamt schwächere Emissionstätigkeit und ein Platzierungsvolumen unter einer Milliarde Euro. Als Nachfrage-Dämpfer wirken die weiterhin hohen Zinsen, der schwache Immobilienmarkt und alternative Anlageformen wie etwa Anleihen. Dennoch könnten sich durch den steigenden Verkaufsdruck bei Banken attraktive Investmentchancen ergeben. Die Analysten denken da insbesondere an flexible Fondsstrategien wie Value-Add-Konzepte.

Bei Immobilieninvestments wird zwischen den Risikoklassen Core, Core-Plus, Value-Added und Opportunistic unterschieden. Im Gegensatz zu Cashflow-orientierten Core/Core-Plus Strategien, bei denen sich die Gesamtrendite oft auf die laufenden Mieteinkünfte beschränkt, wird die Hauptrendite bei wertsteigernden Value-Add/Opportunistic-Strategien durch aktives Asset Management erzielt. Eine Mischung aus beiden Ansätzen garantiert Sicherheit und Rendite. „Ziel einer Wertsteigerungsstrategie ist es in der Regel, das Objekt nach Abschluss der Maßnahmen als Core­Immobilie zu einem entsprechend höheren Preis zu veräußern“, erläutert Thomas Oliver Müller. „Die relevanten Faktoren für einen höheren Verkaufspreis sind höhere Mieteinnahmen und damit eine höhere Bewertung der Immobilie. Ist bei Investitionen in Core­Immobilien eher die Wertstabilität entscheidend, so liegt der Fokus bei Value­Add­Immobilien auf eben dieser zu erzielenden Wertsteigerung.“ Daraus ergebe sich weiteres Renditepotenzial zusätzlich zu den Wertentwicklungen und Mieteinnahmen, betont der international tätige Investmentmanager.

Ende März dieses Jahres konnte er einen weiteren Erfolg auf dem US-amerikanischen Immobilienmarkt vermelden. So erzielte die von ihm und Dr. Sven Neubauer geführte Unternehmensgruppe für ein institutionelles Joint Venture rund um den weltberühmten Transamerica-Pyramid-Komplex in San Francisco einen großen Vermietungserfolg. Die angesehene Wirtschafts- und Anwaltskanzlei Morgan Lewis hat langfristig rund 130.000 Quadratfuß Bürofläche über gleich sieben Etagen angemietet. Der geradezu ikonische Immobilienkomplex erstreckt sich mit seinen hochmodernen Büroflächen im Zentrum des Finanzdistrikts der kalifornischen Metropole über einen ganzen Stadtblock. Seit ihrem Erwerb im Jahr 2020 wurde die Transamerica Pyramid mit einem Redevelopment-Konzept architektonisch, technisch und ökologisch nachhaltig generalüberholt. Heute gehört die Skyline-prägende Immobilie zu den Premium-Büroadressen im US-Markt und setzt neue Maßstäbe für urbane Arbeitswelten. „Wir freuen uns, mit Morgan Lewis einen international renommierten Mieter für eine der bekanntesten Büroimmobilien der USA gewonnen zu haben“, erklärt Symon Godl als Chief Investment Officer der Deutsche Finance Group. „Der Abschluss des langfristigen Mietvertrags ist ein deutliches Signal für die erfolgreiche Neupositionierung der Transamerica Pyramid und eine Bestätigung unserer internationalen Investmentstrategie.“

Die 260 Meter hohe Transamerica Pyramid wurde 1972 vom Architektenbüro William L. Pereira & Associates entworfen und umfasst eine Gesamtfläche von rund 750.000 Quadratfuß. Der markante Komplex besteht aus drei Gebäuden – dem pyramidenartigen Bau selbst, den Bürohäusern 505 Sansome Street mit 20 Stockwerken und 545 Sansome Street mit neun Stockwerken sowie einem weiteren Grundstück. Mit dem Erwerb der Transamerica Pyramid baute die Deutsche Finance Group für ihre Investoren ein großes Portfolio von US-amerikanischen Prime-Immobilien auf. Vor fünf Jahren sprach Sven Neubauer davon, die Transamerica Pyramid in eine neue Ära zu überführen: „Diese außergewöhnliche Immobilie in einer der modernsten Städte der USA markiert einen neuen Meilenstein bei der Entwicklung unseres Prime-Office-Portfolios in den USA.“

DORA Protect - Unternehmen schützt vor Cyberangriffen

DORA Protect - Unternehmen schützt vor Cyberangriffen

Salzburg – Weil die Sicherheitslage im Cyberraum weiterhin angespannt sei, müssten Staat, Wirtschaft und Gesellschaft unbedingt ihre Resilienz gegen Cyberkriminalität erhöhen. Das war vor wenigen Monaten Claudia Plattners Hauptbotschaft bei der Vorstellung des neuen Berichts zur „Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2024“. Die Präsidentin des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sagte: „Insbesondere Ransomware, Spionage und Desinformation bedrohen unseren Wohlstand und gefährden unsere Demokratie. Aber: Wir sind den Bedrohungen nicht schutzlos ausgeliefert! Wir sehen deutlich: Die Schutzmaßnahmen wirken und wir sind in der Lage, den Angriffen effektiv entgegenzutreten. Deshalb dürfen wir jetzt nicht nachlassen, sondern müssen in einer gesamtstaatlichen Anstrengung unsere Resilienz weiter erhöhen.“ Für den Zeitraum von Mitte 2023 bis Mitte 2024 wurden dem BSI im Tagesdurchschnitt 309.000 neue Schadprogramm-Varianten bekannt, was im Vorjahresvergleich einem Anstieg von 26 Prozent entspricht. Plattner nannte Ransomware-Angriffe eine große Herausforderung für die Unternehmen und sprach von steigenden Opferzahlen durch Daten-Leaks infolge von Ransomware-Angriffen. Nach Qualität und Häufigkeit habe sich zudem das Problem von DDoS-Angriffen vergrößert, und die Verbraucher seien vor allem durch Datendiebstahl in Form von Phishing-Attacken bedroht.

Die Warnungen Plattners greift die DORA Protect GmbH aus Salzburg auf, die ihren Kunden einen umfassenden Schutz vor den wachsenden Cyber-Risiken verspricht. Die Geschäftsführung der Dora Protekt sieht jedes Unternehmen von der Apotheke bis zum Konzern als potenzielles Opfer krimineller Machenschaften im digitalen Raum: „Unternehmen weltweit verzeichnen täglich tausende Cyberangriffe. Diese Angriffe werden zunehmend raffinierter und zielen auf sensible Daten, Betriebsunterbrechungen und Erpressungen ab. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen sind oft unzureichend geschützt, was sie zu leichten Zielen macht.“ Die Zeiten sind unwiderruflich vorbei, in denen Firewalls und Virenscanner zum Schutz der IT-Infrastruktur ausreichten. „Hacker setzen zunehmend auf psychologische Manipulation, um Mitarbeitende zur unbewussten Mithilfe zu bewegen – etwa durch täuschend echte Phishing-Mails. Zusätzlich nutzen Angreifer bislang unbekannte Schwachstellen in Software, sogenannte Zero-Day-Exploits, die von klassischen Sicherheitslösungen nicht erkannt werden“, warnen die österreichischen Cybersecurity-Experten.

Erfolgreiche Cyberangriffe haben für Unternehmen gravierende finanzielle, soziale und juristische Folgen: Datenlecks oder Betriebsunterbrechungen sorgen für finanzielle Schäden, der Reputationsverlust durch einen unzureichenden IT-Schutz gefährdet das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern, und es bestehen enorme rechtliche Haftungsrisiken. Die Gefährdungslage von Unternehmen ist also komplex. Die Cyberattacken bleiben oft lange unentdeckt, weil die Hacker Zero-Day-Exploits nutzen, die von herkömmlicher Sicherheitssoftware nicht erkannt werden. Das Einfallstor sind meist Fehler von Mitarbeitern, beispielsweise das Öffnen schädlicher Links oder Anhänge. Etwa 99 Prozent aller digitalen Angriffe sind auf menschliches Versagen zurückzuführen. Nach der Einführung der DORA- und NIS-2-Richtlinien können Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden, wenn bestimmte IT-Sicherheitsstandards nicht eingehalten werden. Die DORA- und NIS-2-Vorgaben erzwingen umfassende Dokumentationen und Maßnahmen jenseits klassischer Sicherheitslösungen. Vor allem in der Finanzbranche sorgt die DORA-Verordnung für ein höheres Cybersicherheits-Niveau, indem sie eine nachweisbare Widerstandsfähigkeit gegen Angriffe vorschreibt. Die NIS-2-Richtlinie gibt umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten für IT-Vorfälle in Wirtschaftssektoren vor, die als besonders sensibel gelten. Zu berücksichtigen ist überdies die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die Unternehmen dazu verpflichtet, personenbezogene Daten zuverlässig zu schützen – gerade auch vor illegalem Datenabfluss und Datenmissbrauch, worauf es Hacker ja besonders abgesehen haben.

DORA Protect nimmt diese gesetzlichen Vorgaben für mehr Cybersicherheit sehr ernst und arbeitet im Kundeninteresse mit dem Hardware-basierten Frühwarnsystem NETROS sowie dem ergänzenden Dienstleistungsangebot SENTROS. Bei der frühzeitigen Erkennung und Abwehr unterschiedlicher IT-Bedrohungen gilt NETROS als maßstabsetzend. Dieses System bietet sowohl eine aktive als auch eine passive Bedrohungserkennung, um die Kerninfrastruktur zu schützen und die Gefahr eines Netzwerkausfalls zu minimieren. Mit der Dienstleistung SENTROS identifizieren die Spezialisten aus Salzburg Sicherheitslücken und schließen sie, bevor Hacker Schaden anrichten können. Zum Gesamtpaket gehört ein monatlicher Angriffstest-Service und eine seriöse Darknet-Überwachung. „Wir simulieren regelmäßig Angriffe auf Ihre IT-Infrastruktur, um potenzielle Sicherheitslücken zu finden und zu schließen, noch bevor diese von Hackern missbraucht werden können“, erläutert Beatrice Kaiser. „Wir überwachen das Darknet und halten nach Daten-Leaks Ausschau, welche Sie betreffen könnten, um im Zweifelsfall schnellstmöglich zu handeln.“ Durch den gezielten Einsatz dieser Technologien können Unternehmen nicht nur die verschärften gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern ihre ureigene Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe erheblich verbessern. Die maßgeschneiderten Sicherheitspakete von DORA Protect GmbH schützen Unternehmen jeder Größe und Branche und enthalten alle fünf Grundleistungen: die passive Bedrohungserkennung, das Frühwarnsystem, den Schutz der Kerninfrastruktur, den monatlichen Angriffstest-Service sowie die Darknet-Überwachung. Die Pakete unterscheiden sich nur in der Quantität der jährlich durchgeführten Dienstleistungen.

Ganz im Sinne von DORA Protect weist der Rechtsanwalt André Schenk in einem YouTube-Video auf die wachsende Bedrohung durch Cyberangriffe hin und warnt Unternehmen davor, sich in falscher Sicherheit zu wiegen. Die größte Gefahr komme nicht von außen, sondern von innen, betont er und verweist auf menschliche Nachlässigkeiten sowie das Phishing. Als eine effektive Schutzmaßnahme empfiehlt Schenk Mitarbeiterschulungen, weil Menschen die größte Schwachstelle für die Cybersicherheit sind. Außerdem macht er sich für interne Frühwarn- und Scansysteme stark, die Angriffe frühzeitig erkennen und stoppen, und rät als Jurist natürlich zur Einhaltung von DORA, NIS-2 und DSGVO, um Bußgelder und Haftungsrisiken zu vermeiden. Wie Beatrice Kaiser erinnert er daran, dass Unternehmen gesetzlich zum Schutz ihrer Kundendaten verpflichtet sind und bei Pflichtverletzungen die persönliche Haftung der Geschäftsführung droht. DORA Protect hat übrigens ein „Partnerprogramm“ aufgelegt, mit dem andere Unternehmen oder private Geldgeber in den Wachstumsmarkt Cybersicherheit einsteigen können. „Der globale Markt für Cybersicherheit wächst stetig, da Unternehmen immer stärker in Schutzmaßnahmen investieren“, argumentieren die Salzburger IT-Profis. „Dies bietet Ihnen als Partner die Möglichkeit, Teil einer wichtigen Zukunftsbranche zu werden – mit einem klaren Nutzen für Ihre Kunden und deren Geschäft.“

Deutsche Finance Group von Thomas Oliver Müller schüttete 9,5 Mio. Euro an Privatanleger aus

Deutsche Finance Group von Thomas Oliver Müller schüttete 9,5 Mio. Euro an Privatanleger aus

München – Laut der jüngsten Prognose des Internationalen Währungsfonds (IWF) bleibt das globale Wirtschaftswachstum in diesem Jahr zwar stabil, liegt aber weiterhin unter den historischen Durchschnittswerten. Auch wenn sich die Inflation ganz langsam wieder in Richtung der Zentralbank-Ziele bewegt, bleibt sie hoch und sorgt für viele Unsicherheiten. Die US-Wirtschaft zeigt sich widerstandsfähig und dürfte unter der zweiten Trump-Regierung weiter wachsen, während Europas Wirtschaft schwächelt. Eine Ausnahme ist Polen mit einem erwarteten Wirtschaftswachstum von 3,5 Prozent. Die deutsche Wirtschaft ist hingegen im letzten Jahr erneut geschrumpft – das Bruttoinlandsprodukt sank aufgrund schlechter politischer Rahmenbedingungen im Vorjahresvergleich um 0,2 Prozent. Die globalen Trends schlagen auch auf den Immobilienmarkt durch und verunsichern manche Investoren. Erstklassige Büroimmobilien bleiben aber gefragt, betonen alle Marktkenner. Thomas Oliver Müller, neben Dr. Sven Neubauer Executive Partner der Deutsche Finance Group, sagt in diesem Kontext: „Für den Immobiliensektor gilt generell, dass beispielsweise Wohn-, Logistik- oder Class-A-Büroimmobilien Stabilität bieten, und auch Rechenzentren gewinnen an Attraktivität, erfordern jedoch erfahrene Investoren. Trotz eines großen Angebots und hoher Preise bleibt insbesondere der Logistiksektor für Investoren interessant.“

Deswegen setzt die 2005 gegründete Investmentgesellschaft mit Hauptsitz in München und Standorten in London, Denver, Luxemburg und Madrid auf Club-Deals zur Entwicklung von Logistikimmobilien insbesondere in Großbritannien und den USA. Das sind zielgerichtete Co-Investments verschiedener Anleger auf dem Immobilienmarkt, um durch die Kapitalbündelung lukrative Großprojekte realisieren zu können. Anders als die Teilhaber von Immobilienfonds sind die Club-Deal-Beteiligten an allen wichtigen Entscheidungsprozessen beteiligt. Diese Deals ermöglichen Privatanlegern den Einstieg in exklusive Immobilieninvestments, die eigentlich nur institutionellen Investoren offenstehen. Dazu zählen Pensionskassen, Versorgungswerke, Stiftungen oder Universitäten. Als zuverlässige Investmentmanager führen Müller und Neubauer institutionelle und private Anleger zusammen, um gemeinsam globale Immobilien- und Infrastrukturinvestments zu stemmen. In den letzten Jahren wurde ihre Unternehmensgruppe mehrfach für ihre institutionelle Investmentstrategie ausgezeichnet und verfügt über Top-Ratings von SCOPE als der führenden Ratingagentur Europas. Die Mobilisierung einer höheren Investitionssumme trifft auf die Streuung des Ausfallrisikos, was die Attraktivität von Club-Deals ausmacht. Die Deutsche Finance Group verwaltet inzwischen 27 institutionelle Mandate, 24 Investmentfonds und eine Vermögenssumme von über 12 Milliarden Euro. Schon mehr als 50.000 Privatanleger haben die Investmentchancen der Finanzgruppe aktiv genutzt und so ordentliche Renditen erzielt.

Über britische Logistikimmobilien sagt Thomas Oliver Müller: „Die Nachfrage nach Flächen zeigt einen Anstieg, insbesondere in den Bereichen erneuerbare Energien, Bau und E-Commerce. Während die Verfügbarkeit durch Rückkehr von Bestandsflächen zunimmt, bleibt das Neubauvolumen insgesamt begrenzt.“ Es sei damit zu rechnen, dass die Neubautätigkeit und steigende Vermietungsaktivität die Mietpreise in gefragten Lagen stabil halte, so der international erfolgreiche Investmentstratege. „Im Logistikbereich bevorzugen Investoren zunehmend Objekte mit mehreren Mietern.“ Im letzten Sommer gab das Münchner Finanzhaus den Startschuss für die Platzierung des „Investment Fund 24 – Club-Deal US-Logistik“, mit dem in fünf neue Logistikimmobilien im Großraum von Austin investiert wird. In der texanischen Technologie-Hochburg sollen Mieter aus den Bereichen Logistik und Industrie angesprochen werden. Der für Privatanleger konzipierte Fonds hat ein prospektiertes Eigenkapital von 53 Millionen US-Dollar, eine Laufzeit von drei Jahren und einen prognostizierten Gesamtmittelrückfluss von 122 Prozent.

Die Deutsche Finance Group hat über ihre Dependance in Denver zudem den Markt für US-amerikanische Büroimmobilien im Blick. In der zweiten Jahreshälfte 2024 stieg die Flächennachfrage auf dem US-Büromarkt durch das Wirtschaftswachstum und die zunehmende Mitarbeiter-Rückkehr in Büros weiter an. Inzwischen wurde Manhattan von San Francisco als teuerster Büroimmobilienmarkt der USA abgelöst. Im dritten Quartal 2024 stiegen die Vermietungsaktivitäten auf das höchste Niveau seit Ende 2019 und sind ein untrügliches Zeichen der lange erwarteten Markterholung. Die Angebotsmieten stabilisieren sich wegen der anhaltend starken Nachfrage nach hochwertigen Büroflächen. „Obwohl das Volumen bei Investitionen in Büroimmobilien weiterhin niedrig bleibt, zeigen sinkende Zinssätze bereits positive Auswirkungen auf die Immobilienbewertungen“, klärt Müller auf. „Die Rückkehr ins Büro gewinnt an Dynamik, da immer mehr Unternehmen wieder Präsenzvorgaben einführen. Der Trend ‚Flight-to-Quality‘ setzt sich fort, da Mieter verstärkt in erstklassige Gebäude investieren.“

Im letzten Geschäftsjahr platzierte die Deutsche Finance Group Eigenkapital in Höhe von 990 Millionen Euro. Davon entfielen 925 Millionen Euro auf den institutionellen Investitionssektor und 65 Millionen Euro auf das Privatkundengeschäft. Über exklusive Club-Deals investierten institutionelle Anleger vor allem in Fondsstrategien mit einem Fokus auf britische Logistikimmobilien. Im Privatkundengeschäft konnte man den „Deutsche Finance Investment Fund 23 – Club-Deal UK-Logistik“ mit einem Eigenkapital von rund 63 Millionen GBP erfolgreich schließen. Mit dem weiterhin platzierungsoffenen Nachfolgefonds „Deutsche Finance Investment Fund 24 – Club-Deal US-Logistik“ setzt man die institutionelle Club-Deal-Reihe für Privatanleger fort. „Wir freuen uns sehr über das Platzierungsergebnis im Jahr 2024 und bedanken uns bei allen unseren Investoren und Partnern für das uns entgegengebrachte Vertrauen“, kommentierte Thomas Oliver Müller die Eigenkapital-Platzierungen im Geschäftsjahr 2024. Allein im vergangenen Jahr schüttete die Deutsche Finance Group rund 9,5 Millionen Euro an 9.600 Privatanleger aus. Das umsichtige Asset Management ermöglichte diese Ausschüttungen trotz eines herausfordernden Marktumfeldes und weltpolitischer Krisen. Aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Investmentfonds ergibt sich dieses Bild: Der Private Fund 11 ermöglichte eine Ausschüttung von 3,8 Millionen Euro, der Investment Fund 13 brachte den Anlegern 1,6 Millionen Euro und der Investment Fund 19 immerhin 500.000 Euro. Aus dem Investment Fund 16 wurden 3,9 Millionen US-Dollar ausgezahlt. Die in US-Dollar erfolgten Auszahlungen wurden für den Euro-Gesamtbetrag unter Zugrundelegung des EZB-Kurses zum Ausschüttungszeitpunkt ermittelt. Das inhabergeführte und bankenunabhängige Investmenthaus blickt zuversichtlich auf das gerade begonnene neue Geschäftsjahr.

Vertragshilfe24: Sven Enger verleiht Christoph Kirchenstein mächtig Rückenwind

Vertragshilfe24: Sven Enger verleiht Christoph Kirchenstein mächtig Rückenwind

Baar – Seitdem Christoph Kirchenstein den Finanzberater Vertragshilfe24 begleitet, boomt das Geschäft. Wie schafft Christoph Kirchenstein das?

2018 erschien das Aufklärungsbuch „Alt, arm und abgezockt: Der Crash der privaten Altersvorsorge und wie Sie sich darauf vorbereiten können“, das bei Besitzern von Lebensversicherungen auf lebhaftes Interesse stieß. Sein Autor Sven Enger beschrieb die Bedeutung von Lebensversicherungen für die private Altersvorsorge und die Probleme, die sich aus deren zunehmender Unwirtschaftlichkeit ergeben. Die Lebensversicherer müssten ihr Kapital in sicheren festverzinslichen Bundesanleihen anlegen, doch die jahrelangen Niedrigzinsen hätten die notwendigen Renditen verhindert. Deshalb könnten die Altzusagen an die Versicherten nicht mehr bedient werden. Enger zeichnete deshalb das Bild einer krisengeschüttelten Lebensversicherungsbranche, die ihr Versprechen einer soliden zusätzlichen Altersabsicherung nicht mehr halten kann und deshalb immer mehr Kunden verliert. Weil die Kapitallebensversicherungen aufgrund ihrer Renditeschwäche keine finanzielle Sicherheit mehr im Alter bieten, suchen immer mehr Versicherte nach einer möglichst vermögensschonenden und einfachen Ausstiegsmöglichkeit.

Das Verbraucherschutzportal Vertragshilfe24.de empfiehlt Ratsuchenden die Rückabwicklung ihrer Versicherungsverträge und rät von der Kündigung oder dem Verkauf ab, um keine Ansprüche gegenüber den Anbietern zu verlieren. Die Abwicklung unrentabel gewordener Policen garantiere einen deutlich höheren Auszahlungsbetrag, heißt es seitens der Informationsplattform der Versicherungsexperten Liane und Christoph Kirchenstein. Ein kostenloser Online-Rechner auf ihrer Internet-Seite ermittelt, bei welchen Verträgen die Rückabwicklung finanziell besonders lohnend ist. „Sie wünschen sich faire Beteiligungen an den Beiträgen, die Sie über viele Jahre geleistet haben?“ Das fragt Christoph Kirchenstein die Versicherungsnehmer, um gleich eine Antwort zu geben: „Dann kann eine Abwicklung Ihres Vertrages die richtige Option sein. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Vertragsprüfung und finden Sie heraus, ob Ihr Vertrag dafür geeignet ist. Bei erfolgreicher Prüfung werden Sie innerhalb der nächsten 72 Stunden von einem Ansprechpartner unserer angeschlossenen spezialisierten Dienstleister kontaktiert und können in einem unverbindlichen Gespräch Ihre offenen Fragen klären.“

Es überrascht nicht, dass auch Sven Enger als Ex-CEO aus der Versicherungswirtschaft seine Expertise in den Dienst von Vertragshilfe24 stellt. In einem hochinteressanten Video-Interview mit Professor Dr. Philipp Schade arbeitet er die Defizite heutiger Lebensversicherungen heraus. „Viele Versicherte erhalten weniger Geld aus ihrer Lebensversicherung, als ihnen tatsächlich zusteht“, analysiert der frühere Konzernvorstand. „Lebensversicherungen gehören für viele Menschen zu den wichtigsten Absicherungen ihres Lebens. Doch was viele nicht wissen: Versicherungen sind verpflichtet, ihre Kunden an den erzielten Überschüssen zu beteiligen. Und genau hier liegt oft das Problem.“ Bei rund zwei Drittel aller Verträge für Lebensversicherungen berechneten die Versicherungsgesellschaften die Überschüsse falsch, pflichtet ihm Schade bei. „Bei etwa zwei Drittel der Verträge, die mein Team und ich geprüft haben, wurden die Versicherten nicht angemessen an den Überschüssen beteiligt“, urteilt der Versicherungsmathematiker, der ganz genau weiß, wie die Versicherer vorgehen, um Gelder zurückzuhalten, die den Versicherten zustehen.

Im letzten Jahr machte der Bundesgerichtshof (BGH) erneut klare Vorgaben, wie die Versicherungsgesellschaften gesetzeskonform die Überschüsse zu berechnen haben. Trotz der klaren Rechtslage legen die meisten von ihnen laut Schade andere Berechnungen vor, die ihre Kunden benachteiligen. „Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen – zuletzt 2020 und 2024 – die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt“, erklärt der Professor. Die Gerichtsentscheidung von 2020 habe die gängige Praxis der Versicherer, die Erträge aus Versicherungsverträgen nach ihrer Eigenkapitalrendite zu berechnen, für unzulässig erklärt. Wenn Lebensversicherungsverträge angefochten werden, weil sie von Anfang an unrechtmäßig zustande kamen, muss der Versicherer dem Versicherten den kompletten Geldbetrag erstatten, den die Nutzung des Geldes erwirtschaftet hat. Um den Versicherern diese Nutzung nachzuweisen, müsse sie anhand der Bilanzen der Gesellschaften betriebswirtschaftlich korrekt berechnet werden, argumentiert Philipp Schade. Er wisse aus bisherigen Verfahren, dass die Anwälte der Versicherungskonzerne keine nennenswerten Gegenargumente ins Feld führen können, wenn die Versicherungsnehmer mit soliden Gutachten auf Basis der Rechtslage und mit Verweis auf die beiden BGH-Urteile den Rechtsweg beschreiten. Die Besitzer von unrentabel gewordenen Policen sollten immer das verlangen, was ihnen nach Recht und Gesetz zusteht und sich nicht mit der üblichen Berechnungsweise abfinden.

Viele Betroffene können ihren Anspruch aber nicht erfolgreich geltend machen, weil ihre Beweisführung nicht ausreicht. Die Kläger führen oft Parameter wie die Eigenkapitalrendite oder die Nettoverzinsung an, obwohl der BGH urteilte, dass diese Werte ungeeignet sind, um die Ansprüche der Versicherten zu berechnen. Ein fundiertes Gutachten ist der erste Schritt zur Durchsetzung der legitimen Ansprüche. Schade betont im Gespräch mit Enger, dass er bei der Gutachtenerstellung schon immer so gerechnet hat, wie es der BGH fordert. Er wisse aber, dass die Versicherungsgesellschaften diese Berechnungen nicht akzeptieren, wenn die Versicherten ihre Gutachten auf eigene Faust vorlegen. Deshalb müssten die Betroffenen ihr Recht mithilfe von spezialisierten Anwälten vor Gericht einfordern. „Mit einem Fachanwalt an Ihrer Seite steigen die Chancen enorm, dass Sie tatsächlich das erhalten, was Ihnen zusteht“, so Schade. Der Wissenschaftler und sein Team haben eine Berechnungsmethode entwickelt, die sämtliche BGH-Vorgaben erfüllt und bislang vor Gericht nicht widerlegt wurde.

Genau wie die Betreiber des Portals Vertragshilfe24 nimmt Philipp Schade Lebensversicherungsverträge unter die Lupe, um zu ermitteln, wie viel Geld ihren unzufriedenen Besitzern bei einem Ausstieg zusteht. Und wie die Betreibergesellschaft, die ihren Sitz in der schweizerischen Gemeinde Baar hat, rät er zur Rückabwicklung von Lebensversicherungsprodukten, die zur privaten Altersvorsorge kaum noch etwas beitragen. So könnten im besten Fall viel weitergehende Ansprüche durchgesetzt werden als bei der Kündigung oder dem Verkauf des Vertrages. Das aufschlussreiche Interview Sven Engers mit dem Versicherungsmathematiker Prof. Dr. Philipp Schade zeigt, dass Vertragshilfe24 bei der Verbraucherberatung immer wieder neue Wege geht. Das erklärte Ziel aller Informations- und Beratungsleistungen ist es, dass Lebensversicherte von den Versicherern das Geld erhalten, das ihnen zusteht. Dann kann es wirklich zur Absicherung gegen Altersarmut angelegt werden.

Deutsche Finance Group: Thomas Oliver Müller setzt mit Club-Deal auf Logistikimmobilien in Austin

Deutsche Finance Group: Thomas Oliver Müller setzt mit Club-Deal auf Logistikimmobilien in Austin

München – Ende des letzten Jahres bewarb die Deutsche Finance Group eine digitale Investorenkonferenz zur Wachstumsdynamik im Logistikmarkt der texanischen Metropole Austin. Ausrichter war Dr. Peter von Snitkin als Head of Group Development der in München ansässigen Investmentgesellschaft. Sie verfügt über eine langjährige Erfahrung im Finanzdienstleistungssektor und über eine besondere Kompetenz im Bereich der institutionellen Kapitalanlagen. Der vor 20 Jahren gegründete Finanzkonzern hat inzwischen 12,3 Milliarden Euro Assets under management, was für ein gewaltiges Kundenvertrauen spricht. Über 50.000 Privatanleger haben durch die Beteiligung an 24 erfolgreichen Investmentfonds Zugang zu lukrativen Immobilieninvestments erhalten, die ihnen ansonsten verschlossen geblieben wären.

Mit dem Deutsche Finance Investment Fund 24 wird mittelbar in die Entwicklung von fünf Logistikimmobilien im Großraum Austin investiert, die nach ihrer Fertigstellung an Unternehmen aus den Bereichen Logistik und Industrie vermietet werden. „Austin ist nicht nur ein zentraler Drehpunkt für Wirtschaft und Logistik, sondern profitiert auch direkt von der Expansion globaler Player wie Tesla, Amazon, Apple und Samsung“, erläutert Thomas Oliver Müller. Für den Executive Partner und CEO des Münchner Finanzdienstleisters überzeugt das Projekt „45 Logistics South“ durch seine „exzellente Lage mit direkter Anbindung an Hauptverkehrsadern, die Nähe zu städtischen Knotenpunkten sowie bedeutenden Unternehmensstandorten“. Das seien optimale Bedingungen für eine langfristige Werterhaltung und Wertsteigerung. Die Investorenkonferenz von Dr. Peter von Snitkin fokussierte sich auf einige Fragestellungen. Etwa: Wie verändern der boomende Online-Handel, neue Anforderungen an Logistikimmobilien und andersartige Lieferkettenstrukturen die Nachfrage nach Logistikflächen in Austin? Auch wurde der Frage nachgegangen, wie sich regionale Mietpreisdynamiken sowie Zinsentwicklungen auf die langfristigen Erfolgsaussichten von Logistikinvestments auswirken.

Mitte 2024 startete die Deutsche Finance Group die Platzierung ihres „Investment Fund 24 – Club-Deal US-Logistik“ zur Errichtung von fünf hochmodernen Logistikimmobilien in der texanischen Technologie-Hochburg Austin. Der Investmentfonds hat ein prospektiertes Eigenkapital von 53 Millionen US-Dollar, eine dreijährige Laufzeit und einen prognostizierten Gesamtmittelrückfluss von 122 Prozent. Das Ende der Beitrittsphase war für den 31. Dezember 2024 geplant. Austin ist für Investoren und Anleger so reizvoll, weil die Bedeutung von E-Commerce und Last-Mile-Logistik deutlich steigt und damit auch die Nachfrage nach modernen und gut positionierten Logistikflächen. Über das Jahr 2024 hinaus bietet der örtliche Logistikmarkt vielversprechende Chancen für Entwickler, Investoren und Mieter. Logistikimmobilien-Investments im Großraum der Texas-Metropole kombinieren die Vorteile eines stabilen Wirtschaftsstandorts mit der geballten Dynamik der Technologie- und Logistikbranche.

Das inhabergeführte und bankenunabhängige Investmenthaus mit Büros in London, Denver, Luxemburg und Madrid setzt seit geraumer Zeit auf institutionelle Club-Deals. Das sind – salopp formuliert – gemeinsam durchgeführte Investitionen verschiedener Anleger auf dem Immobilienmarkt. „Der institutionelle Club-Deal bietet die ideale Anlageform, wenn es um die Realisierung aktiver Wertsteigerungsstrategien geht“, argumentiert Thomas Oliver Müller. „Denn bei einem institutionellen Club-Deal kooperieren in der Regel mehrere institutionelle Investoren als Partner, um ein Immobilienprojekt gemeinsam erfolgreich zu realisieren.“ Das Ganze ist als einvernehmliches Co-Investment angelegt. Die beteiligten institutionellen Investoren vereinbaren die Prämissen des Club-Deals und treffen alle wichtigen Entscheidungen gemeinsam. Anlageprofi Müller konkretisiert: „Die Ausgestaltung ist flexibel, und es handelt sich um maßgeschneiderte Investments mit einem hohen Maß an Kontrolle und Einbeziehung in die Entscheidungsprozesse. Die Anlagestrategien lassen sich somit zielgenau und effektiv realisieren, weil die Partner regelmäßig gleiche Interessen verfolgen.“ Üblicherweise hat ein solches Co-Investment schon eine erfolgreiche Due-Diligence-Prüfung des institutionellen Investors durchlaufen, der die Kosten-, Risiko- und Renditeerwartungen sowie eine mögliche Exit-Strategie im Blick hat. Nach dieser Prüfung bekommen die Privatkunden vom institutionellen Investor eine Tranche und steigen sehr erfolgversprechend in dasselbe Investment ein.

Diesem Prinzip folgt auch der „Deutsche Finance Investment Fund 24 – Club-Deal US-Logistik“, der Privatanlegern einen exklusiven Zugang zur attraktiven Assetklasse der Logistikimmobilien bietet. Die Realisierung des Großprojektes erfolgt in zwei Bauphasen. Im ersten Abschnitt, dessen Startschuss im Frühjahr 2024 fiel, entstehen bis April 2025 zwei Gebäude, deren Außenhüllen inklusive der Dächer längst erstellt sind. Jetzt folgen die Dämmung und der Innenausbau der Logistikgebäude. Im Zuge der zweiten Bauphase werden die drei anderen Gebäude errichtet. Der Bau dieser Objekte soll im Januar dieses Jahres beginnen und im Dezember 2025 abgeschlossen sein. Alles bewegt sich bislang innerhalb des Zeitplans und der Budgetplanung. Zum Laufzeitende des Fonds wird der Bestand an hochwertigen Logistikimmobilien verkauft und der prognostizierte Veräußerungsgewinn – nach Abzug der anfallenden Kosten und Steuern – an die Anleger ausgeschüttet.

Rückenwind für den gesamten US-amerikanischen Immobilienmarkt erwarten die Analysten der Deutsche Finance Group durch die zweite Amtszeit Donald Trumps. „Die politischen Maßnahmen, die Trump in seiner ersten Amtszeit eingeführt hat, und seine für die nächste Legislatur geplanten Reformen eröffnen nicht nur neue Perspektiven, sondern auch strategische Chancen für Investoren und Marktteilnehmer“, heißt es von der international tätigen Investmentgesellschaft mit ihrer besonderen USA-Expertise. „Der Fokus der neuen Administration liegt auf Wachstum, Innovation und einem Umfeld, das ideale Voraussetzungen für unternehmerisches Handeln und damit für renditeorientierte Investments bietet, die ein langfristig stabiles Umfeld für den Wertzuwachs von Immobilien schaffen.“ Für institutionelle Investoren und private Anleger mit globaler Ausrichtung ist der US-Markt in den kommenden Jahren ein unverzichtbarer Bestandteil strategischer Portfolios. Besondere Profiteure der amerikanischen Wachstumsdynamik werden institutionelle Investoren sein, die sich auf Core- und Core-Plus-Strategien im US-Markt spezialisiert haben und Regionen mit hoher Nachfrage nach Wohn- und Gewerbeflächen im Blick haben.

Philipp Schober setzt bei Fahrzeug- und Modulbau Lomma auf Präzision im Stahlbau

Philipp Schober setzt bei Fahrzeug- und Modulbau Lomma auf Präzision im Stahlbau

Lommatzsch – Aus der deutschen Industrie gibt es wegen schlechter politischer Rahmenbedingungen viele Hiobsbotschaften. Laut Hildegard Müller, der Präsidentin der deutschen Automobilindustrie, sind bis zum Jahr 2035 in der heimischen Automobilbranche samt Zulieferindustrie rund 190.000 Arbeitsplätze gefährdet. Wie zum Beweis kündigte der Autozulieferer Schaeffler jetzt den Abbau von 4.700 Stellen an, davon allein 2.800 in Deutschland. Die gesamtwirtschaftlichen Gründe für die sinkende deutsche Wettbewerbsfähigkeit sind zu hohe Energiekosten und Steuern, zu viel Bürokratie und politisches Chaos.

Diesem Krisentrend trotzen aber eine ganze Reihe innovativer Mittelständler, die trotz aller Schwierigkeiten am Standort Deutschland festhalten und dort Arbeitsplätze sichern. Zu ihnen gehört die Fahrzeug- und Modulbau Lomma GmbH, die vorher unter dem Namen Lomma Sachsen GmbH bekannt war. Um die Qualitätsproduktion landwirtschaftlicher Nutzfahrzeuge fortzusetzen, stellte sich das Unternehmen unlängst neu auf. Zum 1. August 2024 übernahm eine Beteiligungsgesellschaft privater Kapitalgeber den Betrieb und setzt weiterhin auf das Können und die Erfahrung von 45 Mitarbeitern. Unter der Leitung von Philipp G.A. Schober will man seine Stahlbaukompetenzen ausbauen und neue Marktanteile gewinnen.

Trotz der Insolvenz Ende letzten Jahres bleibt Lomma der Landwirtschaft treu und erzielt 70 Prozent des Umsatzes mit Landtechnik. Zur Kundschaft zählen weltweit führende Landwirtschaftsbetriebe, Flughafenbetreiber und Logistikunternehmen, die großen Wert auf maßgeschneiderte Produktvarianten und Problemlösungen legen. Der Fahrzeug- und Modulbauer aus dem sächsischen Lommatzsch gilt als Spezialist für einen Präzisions-Stahlbau, der die modernen Logistikketten weiter optimiert. Marktkenner bescheinigen den Produkten eine hochmoderne Schweißtechnik, bewährte Qualität sowie eine hohe Fertigungstiefe und Funktionalität. Beste Nutzungseigenschaften treffen auf eine lange Lebensdauer unter schwierigen Einsatzbedingungen. Lomma bekennt sich mit der hauseigenen Entwicklung und Produktion in Deutschland ausdrücklich zum Gütesiegel „Made in Germany“. Im Bereich der Auftragsfertigung übernehmen die Sachsen Oberflächenbehandlungen wie Sandstrahlen, Nasslackierung und Feuerverzinkung und bieten überdies Schweißen, Metallverarbeitung und Montagefertigung an.

Landwirte schwören seit Langem auf die Agrartechnik von Lomma. Dazu gehört beispielsweise die Ackerwalze mit Arbeitsbreiten von 6,1 bis 18,3 Meter, die höhere Erträge durch eine ideale Bodenanpassung garantiert. Die Qualitätswalze zerkleinert und verdichtet den aufgelockerten Ackerboden für eine bestmögliche Nutzung. Geschätzt wird das Gerät außerdem für verschiedene Ringarten, unterschiedliche Cracker- und Messerwalzen sowie die Zusatzausrüstung aus Striegeln, Steinkästen und Saateinrichtung. Landwirtschaftliche Betriebe loben auch den Zweiachs-Dreiseitenkipper „ZDK 1802 UNI“. Der 18-Tonner hat sich mit seiner professionellen Kipptechnik jahrzehntelang als sicheres Transportmittel bewährt. Er bietet ein Ladevolumen von 19,2 Kubikmetern und ist damit eine Art Universal-Transporter für Paletten, Ballen oder Silage. Dabei besticht er durch Korndichtheit, hohe Stabilität, geringe Wartungskosten und ein gutes Fahrverhalten. Die Wände des Zweiachs-Dreiseitenkippers sind mit einer dicht schließenden Zentralverriegelung sowie einer hydraulisch klappbaren Bordwand links und einer pendelnden Bordwand rechts ausgestattet. Überzeugend sind die absolute Standfestigkeit bei einem Kippwinkel des Anhängers von bis zu 45 Grad, das großzügig dimensionierte Fahrgestell mit bewährter Drehschemel-Lenkung und die große Einsatzflexibilität samt deutlichem Nutzlastgewinn.

Lomma Air Services hat sich auf Flugfeldtechnik wie Container Dollies, Gepäckwagen und Cargo-Systeme spezialisiert. Zu ihren Kunden gehören global tätige Flughafenbetreiber und Logistikunternehmen, die auf modernste Flugfeld- und Cargotechnik sowie eine verbesserte Warenlogistik setzen. Der neue Geschäftsführer Philipp Schober hat sich als Anbieter von kostengünstigen, flexiblen und ökologisch nachhaltigen Containerlösungen einen Namen gemacht. Er bietet kundenindividuell gestaltete Wohncontainer an, die zur Unterbringung von Migranten, als Ersatz-Klassenräume oder als Büroräumlichkeit genutzt werden können. Ihre schnelle, modulare und preiswerte Nutzung macht Container sowohl für Unternehmen als auch für Städte und Landkreise interessant. Vermutlich stieß Schober wegen seines Expansionskurses und der hohen Container-Nachfrage auf die Fahrzeug- und Modulbau Lomma GmbH, die über viel Erfahrung im Container- und Modulbau verfügt. „Der Bedarf nach temporären Büros, Niederlassungen, Unterkünften oder Lagerflächen steigt“, erklärt das Unternehmen aus dem Landkreis Meißen. „Wir haben daher das Thema Container- und Modulbau weitergedacht und sind heute in der Lage, Unterkünfte jeder Art in sehr kurzer Zeit für sämtliche Anwendungen nach Maß zu fertigen und schlüsselfertig an Ort und Stelle zu übergeben.“ Mit der Geschäftsführer-Tätigkeit bei Lomma muss der bayerische Container-Unternehmer nicht mehr auf Fremdanbieter zurückgreifen, sondern hat die geballte Expertise im eigenen Haus.

Als Profis für Präzisions-Stahlbau bei Landmaschinen legen die Lommatzscher großen Wert auf ihr Service-Angebot. Zum Selbstverständnis gehört eine umfassende Beratung vor und insbesondere nach dem Erwerb der landwirtschaftlichen Geräte. „Kurze Wege, feste Ansprechpartner und eine einfache Erreichbarkeit sind für uns die Basis für einen perfekten Service“, erläutert Sven Kotte von der Serviceabteilung. „Unsere Original-Ersatzteile bieten Ihnen exzellente Qualität, geprüfte Sicherheit und hohe Zuverlässigkeit. Weiters sorgen wir mit unserem 24-Stunden-Lieferservice für eine kurze Stand- und Ausfallzeit Ihrer Maschine.“ Der selbstformulierte Anspruch ist es, vom Fertigungsbeginn bis zur Endkontrolle immer eine gleichbleibend hohe Qualität aller Produkte zu garantieren. Dafür durchlaufen alle Landtechnik-Maschinen ab dem Werk einen Hydrauliktest mit reduziertem Volumenstrom. Mit den Sparten Agrar, Air Services und Container dürfte sich Lomma positiv von der Krisenentwicklung der deutschen Wirtschaft absetzen.

Vertragshilfe24: Christoph Kirchenstein lobt Rückabwicklung als lukrative Exit-Option

Vertragshilfe24: Christoph Kirchenstein lobt Rückabwicklung als lukrative Exit-Option

Baar – Lange Zeit haben die Anbieter von Lebensversicherungen mit einer Kombination aus Risikoabsicherung und Renditeerzielung geworben. Das klang für die private Altersvorsorge sehr verlockend. Viele Versicherte machen aber die bittere Erfahrung, dass ihre private Lebens- und Rentenversicherung deutlich geringer ausfällt als erwartet. Viele kennen die Gründe dafür nicht einmal und haben keine Ahnung, warum die Kürzungen legal sind. Diese und viele andere Informationslücken schließt das Verbraucherportal Vertragshilfe24.de, das von den Versicherungsprofis Christoph und Liane Kirchenstein betrieben wird. Sie erkannten beizeiten, dass Abermillionen deutsche Verbraucher mehr Wissen über Kapitalmarktprodukte zur privaten Altersabsicherung benötigen. Das versprochene Absicherungsmodell der Versicherer kann aber nicht mehr funktionieren. „Zu hohe Kosten, zu geringe Rendite und ausbleibendes Neukundengeschäft führen zu Unsicherheit“, zählt Christoph Kirchenstein auf. „Es ist keine Seltenheit mehr, dass die Auszahlungen weit hinter den Ankündigungen der Anbieter und den Bedürfnissen der Versicherten zurückbleiben.“

Inzwischen gibt es fast so viele Lebens- und Rentenversicherungsverträge wie Bundesbürger. Die werden aber immer unsicherer, ob ihr Geld wirklich noch gut investiert ist. Die Auszahlungssummen fallen deutlich niedriger als erwartet aus, oder es droht sogar der Verlust der eingezahlten Beiträge. Damit das zulasten der privaten Altersvorsorge nicht passiert, rät das Expertenteam von Vertragshilfe24 zur professionellen Rückabwicklung von unrentabel gewordenen Verträgen. Dem Expertenkreis gehören der frühere Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten, Axel Kleinlein, sowie der Ex-Versicherungsvorstand Sven Enger an. Beide gelten als absolute Brancheninsider mit großer Expertise.

Vor Jahren erlaubte der Bundesgerichtshof (BGH) die Rückabwicklung von Kapitallebens­ und Rentenversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007, die auf dem Policenmodell beruhen. Die vollständigen Vertragsunterlagen
bekamen die Kunden nicht zum Vertragsabschluss ausgehändigt, sondern erst mit dem Versicherungsschein. Der Vertrag galt als abgeschlossen, wenn nicht innerhalb von zunächst 14 beziehungsweise später 30 Tagen widersprochen wurde. Der Hebel für die Rückabwicklung sind fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen vieler dieser Verträge. Wenn die Belehrung fehlerhaft war, hat die Widerspruchsfrist nach Auffassung des BGH nie begonnen, und dem Vertrag kann noch nach vielen Jahren widersprochen werden. Anstelle einer Vertragskündigung empfehlen die Verbraucherschützer von Vertragshilfe24 die Rückabwicklung, weil die Kunden sonst unwiderruflich auf geldwerte Ansprüche gegenüber der Versicherung verzichten. „Die Durchsetzung dieser Ansprüche kann dafür sorgen, dass Sie wesentlich mehr Geld erhalten als den aktuellen Rückkaufswert“, sagt Christoph Kirchenstein. Zur Rückabwicklung durch Widerspruch statt zur Kündigung raten auch viele andere Experten. Das kann je nach Einzahlungssumme einen Unterschied von mehreren tausend Euro ausmachen. Warum? Weil der Versicherer beim erfolgreichen Widerspruch einer klassischen Lebensversicherung alle eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurückzahlen muss. Abziehen darf er bloß die Kosten für den sogenannten genossenen Versicherungsschutz, nicht aber die Abschluss- und Verwaltungskosten. Das Rückabwicklungsverfahren bei fondsgebundenen Lebensversicherungen ist etwas komplizierter, aber finanziell nicht weniger lohnend.

Selbst bei schon gekündigten Verträgen besteht noch die Chance einer finanziell attraktiven Rückabwicklung. Möglich ist eine ordentliche Nachzahlung, die sich aus der Differenz des Rückkaufswertes und den Ansprüchen aus der Rückabwicklung ergibt. Versicherte sollten sich für die Rückabwicklung den Rat von Experten holen, weil die Formulierungen der damaligen Widerspruchsbelehrungen von Vertrag zu Vertrag variieren. „Wenn Sie Ihren Vertrag selbst kündigen, verlieren Sie viel Geld“, klärt Kirchenstein die Versicherungsnehmer auf. „Ihre Ansprüche auf die bisherigen Einzahlungen, Überschussbeteiligungen, Zinsen und steuerliche Vorteile sichern Sie nur mit einer professionellen Rückabwicklung.“ Die einst versprochenen Renditen seien in weite Ferne gerückt. „Lebens- und Rentenversicherungen leisten nicht das, was Ihnen versprochen wurde. Wenn Sie den Vertrag rückabwickeln, vermeiden Sie zuverlässig einen Totalverlust.“

Eine erste Orientierungshilfe für die Rückabwicklung bietet die Informationsplattform Vertragshilfe24.de, deren Betreiber in der schweizerischen Gemeinde Baar ansässig sind. Die Besitzer unrentabler Renten- und Lebensversicherungsverträge können mit einem Online-Vertragsrechner kostenlos überprüfen, ob eine Rückabwicklung ihres Vertrages die richtige Option ist. Der digitale Schnell-Check zur Wertermittlung der Lebensversicherung dauert weniger als drei Minuten. Bei erfolgreicher Prüfung werden die Kunden innerhalb von 72 Stunden vom Ansprechpartner eines angeschlossenen Dienstleisters kontaktiert, um unverbindlich alle offenen Fragen erörtern zu können. Vertragshilfe24 erklärt, dass der Servicepool-Partner PKK Consulting AG alle Kosten der Kunden übernimmt, die im Voraus fällig werden. Der Versicherte tritt für die Rückabwicklung 25 Prozent der Auszahlungssumme an die Dienstleister sowie 100 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer an den beteiligten Rechtsanwalt ab. Sobald der Vertrag angenommen wurde, erhält der Kunde bereits innerhalb der nächsten 20 Tage erste Auszahlungen nach dem Modell „75 Prozent für den Versicherten und 25 Prozent für die Dienstleister“. Die Betreiber von Vertragshilfe24.de sprechen von mehr als 60.000 erfolgreich bearbeiteten Verträgen und geretteten Kundengeldern in Höhe von über 500 Millionen Euro.

Die Warnungen von Christoph Kirchenstein, Axel Kleinlein und Sven Enger bestätigt längst auch die Fachpresse. „Warum Zehntausenden Versicherten die große Enttäuschung droht“, titelte das „Manager Magazin“ erst im August dieses Jahres. Zur Einstimmung der Leser hieß es: „Viele Verbraucher haben um die Jahrtausendwende Lebensversicherungen mit hohen Garantieversprechen abgeschlossen. Jetzt werden die Policen ausgezahlt – und bei vielen macht sich Ernüchterung breit.“ Der Autor wies unter anderem darauf hin, dass der Wertverlust in den Anleihebeständen aller deutschen Lebensversicherer Ende 2023 insgesamt 70 Milliarden Euro betrug. Stille Reserven, an denen die Kunden beteiligt werden müssten, seien zu stillen Lasten geworden, was de facto zu einer Reduzierung der Ausschüttungen führe. Die Verbraucherschützer von Vertragshilfe24 bieten in dieser Lage eine ebenso sichere wie vermögenssichernde Exit-Option.

Christoph Kirchenstein und Vertragshilfe24 bekommen „Verbraucher-Informationspreis 2024“

Christoph Kirchenstein und Vertragshilfe24 bekommen „Verbraucher-Informationspreis 2024“

Baar – Friedrich Andreas Wanschka ist Betreiber des Portals „Verbraucherfinanzen-Deutschland“, das sich als unabhängiger und professioneller Informationsdienst zum Thema Privatfinanzen versteht. Jüngst zeichnete der Fachjournalist die Verbraucherschutz-Plattform Vertragshilfe24.de für ihre Beratungstätigkeit zur vermögenssichernden Rückabwicklung unrentabel gewordener Lebensversicherungen aus. In einer Videobotschaft wandte er sich persönlich an Liane und Christoph Kirchenstein sowie Sven Enger und lobte ihr Beratungsportal Vertragshilfe24 für ausgezeichnete Verbraucherinformationen. Es glänze durch „barrierefreie Wissenszugänge, leicht verständliche Informationen, klare Handlungsempfehlungen ohne Vorabkosten und die Erfahrung vieler tausend Vertragsabwicklungen“, resümierte Wanschka. Mit der Verleihung des „Verbraucher-Informationspreises 2024“ in der Kategorie „Rückabwicklung Lebensversicherung“ kann sich das Trio vollauf bestätigt fühlen.

Millionen Lebensversicherte sind sehr unzufrieden mit der Entwicklung ihrer Verträge, die mal zur privaten Altersvorsorge abgeschlossen worden sind. Für sie stellt sich immer eindringlicher die Frage, wie sie ihr investiertes Kapital angesichts wenig kulanter Versicherungskonzerne schützen können. Den meisten Versicherungskunden fällt als vermeintlich einfachste Lösung der Verkauf oder die Kündigung der Lebensversicherung ein, obwohl das mit einem erheblichen Geldverzicht verbunden ist. „Selbstverständlich sind beide Optionen schnell erledigt, und niemand möchte sich länger als nötig mit dem Thema beschäftigen“, räumt Christoph Kirchenstein ein. „Doch Sie sollten wissen, dass Sie mit Verkauf und Kündigung unwiderruflich auf eine Reihe von Ansprüchen gegenüber der Versicherung verzichten“, redet er Versicherungskunden unmittelbar ins Gewissen. „Die Durchsetzung dieser Ansprüche kann jedoch dafür sorgen, dass Sie wesentlich mehr Geld erhalten als den aktuellen Rückkaufswert. Nur eine Abwicklung eröffnet Ihnen die Chance hierauf.“

Jahrzehntelang galten Lebensversicherungen insbesondere in Deutschland als finanzieller Sicherheitsanker im Portfolio der Sparer. Wer sich für dieses Finanzprodukt entschied, hoffte nicht auf die große Rendite, sondern auf die Absicherung des eigenen Ruhestandes oder der Angehörigen im Todesfall. Doch die Policen halten schon seit Langem nicht mehr, was sie versprachen, und sie lassen die Versicherten in unsicheren Zeiten im Regen stehen. „Zu hohe Kosten und geringe Zinserträge führen dazu, dass viele Kunden feststellen müssen, dass sie weniger Geld ausbezahlt bekommen, als sie erwarten. An dieser Situation wird sich systembedingt höchstwahrscheinlich nichts ändern“, argumentiert Christoph Kirchenstein. Das Expertenteam von Vertragshilfe24 empfiehlt deshalb eine professionelle Abwicklung der Lebensversicherung, bevor man gar keinen Handlungsspielraum mehr hat. Eine Rückabwicklung von Verträgen ist möglich, weil man ihnen vielfach noch Jahre nach dem Vertragsschluss widersprechen darf. Gegen private Kapitallebens- und Rentenversicherungen kann bis heute Widerspruch eingelegt werden, wenn sie zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen worden sind und der Versicherer beim Vertragsschluss gar nicht oder sehr fehlerhaft über die Kundenrechte aufgeklärt hat. Der Bundesgerichtshof hatte bereits vor Jahren geurteilt, dass für Lebens- und Rentenversicherungen bei einer fehlerhaften Belehrung das Widerspruchsrecht der Kunden fortbesteht. Der Europäische Gerichtshof bestätigte das zeitlich unbegrenzte Widerspruchs- beziehungsweise Widerrufsrecht im Falle schwerer Fehler bei der Belehrung. Ein Widerspruch liegt immer dann nahe, wenn der Lebensversicherungsvertrag schon vor einiger Zeit gekündigt wurde, ohne dass man größere eingezahlte Beiträge zurückerhalten hat. Und natürlich sollte man dann widersprechen, wenn man die Lebens- oder Rentenversicherung aus unterschiedlichen Gründen gar nicht bis zur geplanten Fälligkeit fortführen will.

Versicherungsexperten wie die von Vertragshilfe24 weisen darauf hin, dass der Versicherungsvertrag durch einen Widerspruch nach den bereicherungsrechtlichen Vorschriften rückabgewickelt wird und somit die Kundenbeiträge zurückerstattet werden. Auch betonen sie, dass die Abschluss- und Verwaltungskosten nicht abgezogen werden dürfen. Die Kündigung zum Rückkaufswert sollte für die Versicherungsnehmer definitiv keine Option sein, weil sie dabei die gezahlten Abschluss- und Vertriebskosten verlieren. Bei älteren Versicherungspolicen verlieren sie überdies den Anspruch auf einen Garantiezins, den sie aktuell bei vergleichbaren Verträgen nicht mehr bekommen.

Auf dem Informationsportal Vertragshilfe24 wies Sven Enger im Sommer dieses Jahres noch auf etwas anderes hin: Wenn die Anbieter von Lebensversicherungen den Staat davon überzeugen können, zu wenig Geld zu haben, dürfen sie ihren Kunden die Leistungen kürzen. „Wenn es mit den Geldanlagen der Lebensversicherungsgesellschaft schlecht läuft, dann kann sie ihre Auszahlung bei Fälligkeit radikal kürzen“, so der Versicherungsprofi. Alle anderen Versicherten müssten ihre Beiträge gemäß Paragraph 314 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) aber weiterzahlen. Als Enger selbst noch in leitender Funktion in der Lebensversicherungsbranche tätig war, gab es einen aufsehenerregenden Fall: Weil sich die Mannheimer Lebensversicherung AG bei der Geldanlage in Aktien verspekuliert hatte und ihr 370 Millionen Euro fehlten, ging sie pleite. Nach dieser Negativerfahrung räumte der Staat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht besondere Vollmachten ein. Bei der nächsten Versicherungsinsolvenz sollte die BaFin die Kontrolle übernehmen und anordnen, dass wenig oder gar nichts an die Versicherten ausgezahlt wird. In § 314 VAG Absatz 1, Satz 2 heißt es dementsprechend: „Alle Arten von Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden.“ Aber laut Absatz 2, Satz 4 müssen die Versicherten weiter zahlen: „Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.“

Enger fragt die Versicherten daher, ob sie dieses Risiko wirklich tragen wollen. Christoph und Liane Kirchenstein empfehlen ihnen eine kostenlose Schnell-Überprüfung, wie erfolgversprechend ihre Lebensversicherungsverträge rückabwickelbar sind. Auf dem Vertragshilfe24-Portal, dessen Betreibergesellschaft im schweizerischen Baar ansässig ist, findet sich dafür ein hilfreicher Online-Rechner.

Wird Constantin Seretoulis mit Factonet zum Liquiditätsgaranten für Start-ups?

Wird Constantin Seretoulis mit Factonet zum Liquiditätsgaranten für Start-ups?

Neu-Ulm – Kurz nach der Gründung der EuroInvest-Gesellschaft für europaweite Vermögensplanung mbH im Jahr 2007 übernahm Constantin Seretoulis die dortige Geschäftsführung. Er gab sie aber bald wieder ab, um sich neuen unternehmerischen Herausforderungen in der Finanzbranche zu stellen. Seit Jahren gilt sein Hauptaugenmerk dem Ausbau der Factonet-Gruppe, deren Geschäftsfeld durch die zwei Silben „Fac-to“ angedeutet wird. Factoring bezeichnet eine innovative Finanzierungsform, bei der offene Forderungen eines Unternehmens gegenüber Schuldnern vor der Fälligkeit an ein Finanzdienstleistungsinstitut übertragen werden, das meist auch das Kreditrisiko übernimmt. Das Factoring-Prinzip garantiert ein kundenindividuelles Forderungsmanagement, damit insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen finanziell flüssig bleiben und sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Versierte Factoring-Anbieter stellen das Geld aus offenen Forderungen meist zeitnah zur Verfügung, bieten wirksamen Schutz vor Zahlungsausfällen und tragen spürbar zur Liquiditätsverbesserung von Unternehmen bei.

Diesem Verfahren zur bankenunabhängigen Liquiditätszufuhr scheint sich auch Constantin Seretoulis verschrieben zu haben, der damit vor allem der kapitalschwachen Start-up-Szene unter die Arme greift. Junge Unternehmen mit innovativen Geschäfts- oder Produktideen brauchen für ihr Wachstum schnelles Geld. Wenn ihre offenen Rechnungen nicht pünktlich bezahlt werden, gibt es sofort existenzbedrohende Liquiditätsprobleme. Der Forderungsverkauf ist deshalb eine echte Finanzierungsalternative. Statt zinsbelastete Kredite aufzunehmen, können sich Unternehmen über das Factoring durch die eigenen Umsätze finanzieren, wie Seretoulis betont. Der Finanzdienstleister mit griechischen Wurzeln weist darauf hin, dass offene Rechnungen gleich nach der erbrachten Leistung an Dritte weiterverkauft werden können, um schnell den Großteil der ausstehenden Summen überwiesen zu bekommen. Den Rest erhalten die Forderungsinhaber nach der Rechnungsbegleichung durch die Kunden.

Die von Constantin Seretoulis geführte Factonet-Gruppe hat sich aber geschäftspolitisch sehr viel breiter aufgestellt. Die Factonet Holding GmbH, deren Internetseite schon seit Monaten generalüberholt wird, hat sich auf Vermögensverwaltung sowie Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen spezialisiert. Unternehmensbeteiligungen sind ein Finanzierungsmodell, das gerne von Start-up-Gründern in Anspruch genommen wird. Die Investoren werden partielle Anteilhaber an Unternehmen und haben damit Rechte wie Pflichten. Als Gegenleistung für ihre Kapitaleinlagen erhalten sie ein Mitspracherecht und eine Gewinnbeteiligung. Unternehmen können frei entscheiden, ob sie ihre Anteile an private Anleger oder professionelle Investoren verkaufen. Alle Fragen von Kapitalbeteiligungen unterliegen dem Unternehmensbeteiligungsgesetz. Die Beteiligungsformen können ganz unterschiedlich sein und Gesellschaftsanteile, Aktien oder Anteile an geschlossenen Fonds umfassen. Die Factonet Holding mit Sitz in Neu-Ulm bietet überdies breitgefächerte Beratungs- und Managementleistungen für Tochter- und Beteiligungsunternehmen an.

„Die Factonet-Unternehmensgruppe verfolgt ein klares Ziel: Unternehmen bei der Erreichung ihrer Ziele zu unterstützen“, erläutert Constantin Seretoulis. „Unsere Dienstleistungen ermöglichen es Unternehmen, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, während wir ihnen bei der Kapitalisierung, Strukturierung und Digitalisierung helfen. Unser Team aus Experten unterstützt Kunden bei der Entwicklung und Umsetzung von Vertriebsstrategien, die auf ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.“ Auf diese Restrukturierungs- und Kapitalisierungsprozesse hat sich die ebenfalls in Neu-Ulm ansässige Factonet Consulting GmbH spezialisiert. Um die Entwicklung und Umsetzung von Vertriebskonzepten für verbundene Unternehmen kümmert sich die Factonet sales solutions GmbH. Sie hilft beim branchenübergreifenden Aufbau von leistungsstarken Vertriebsorganisationen sowie bei der Realisierung von Werbemaßnahmen, Events und Incentives. Das allgemeine Ziel ist die Effizienzsteigerung und Prozessoptimierung im Vertriebssektor. Für den Aufbau eigener Kompetenz-Netzwerke werden zudem wertvolle Kontakte zu Branchenkennern vermittelt. Die Factonet e-commerce GmbH rundet das Angebot mit dem Produktvertrieb über eigene oder fremde E-Commerce-Plattformen ab.

Wenn der rastlose Unternehmensgründer und Finanzprofi einmal Freizeit hat, spielt Constantin Seretoulis leidenschaftlich gern Golf und Fußball. Sein privates Glück hat er mit der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie Dr. Anna Reulen gefunden, die ihn bei seiner Allrounder-Tätigkeit mit Rat und Tat unterstützen soll. Zusammen mit Dr. Christiane Reulen betreibt sie in Blaubeuren ein hochangesehenes Zahnärztliches Zentrum.

https://youtu.be/hO-BIoeWf50