Sicura Fulmine

Home

Liane Kirchenstein rettet mit Optima-Beratungsdienst die Gelder von Lebensversicherten

Liane Kirchenstein rettet mit Optima-Beratungsdienst die Gelder von Lebensversicherten

Zürich – In mehreren aufsehenerregenden Urteilen hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Versicherungsnehmer angemessen an den mit ihren Beiträgen erzielten Überschüssen beteiligt werden müssen. Diese Mahnung richtet sich direkt an die Versicherungskonzerne, die ihre Überschussbeteiligungen und ungenutzten Sicherheitszuschläge nicht korrekt ausweisen. Viele Versicherungen stecken die Kundengelder einfach in die Eigenkapitalreserve mit der Folge, dass die Versicherten am Ende deutlich weniger ausgezahlt bekommen als ihnen zusteht.

Die Verbraucherschützer von der Optima-Beratungsdienst GmbH nennen drei Handlungsmöglichkeiten, wenn sich Kunden wegen fehlerhafter Abrechnungen übervorteilt fühlen. Sie können zunächst einmal ein professionelles Gutachten anfordern, um zu prüfen, ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen. Beim Nachweis fehlerhafter Berechnungen haben Kunden unter Umständen Anspruch auf eine Nachzahlung. Finanziell am interessantesten ist der Widerruf des Vertrags. „In manchen Fällen besteht ein Rückabwicklungsanspruch, insbesondere wenn der Versicherer oder der Vermittler beim Vertragsabschluss auf bestimmte Vertragsdetails nicht hingewiesen hat“, erklärt Liane Kirchenstein. Die Branchenkennerin leitet den Optima-Beratungsdienst und verfügt zusammen mit ihrem Team über große Expertise bei der Rückabwicklung unrentabel gewordener Lebens- und Rentenversicherungen. „Die Abwicklung Ihrer Lebensversicherung wird in mehreren Schritten durch professionelle Dienstleister durchgeführt. Uns ist es wichtig, dass Sie jederzeit wissen, dass Ihre Ansprüche in guten Händen sind“, wendet sich die Wahl-Schweizerin direkt an die Versicherungskunden. „Deshalb informieren wir Sie regelmäßig über den aktuellen Stand und koordinieren die Bearbeitung, bis Sie Ihr gewünschtes Ergebnis erzielt haben.“ Für bestmögliche Ergebnisse bei der Abwicklung von unwirtschaftlich gewordenen Kapitalmarktprodukten arbeitet der unabhängige Dienstleister mit Anwaltskanzleien, Vorfinanzierern sowie Gutachtern zusammen. Damit keine Missverständnisse aufkommen: Der Optima-Beratungsdienst ist weder als Kapitalanlagengesellschaft noch als Anlageberater tätig. Deshalb gibt er auch keine Empfehlungen ab, was die bisherigen Versicherungskunden mit den ausgezahlten Geldern alternativ machen könnten. Weder verwaltet noch investiert er Kundengelder.

Immer mehr Kunden müssen erkennen, dass ihre Lebens- oder Rentenversicherung nicht mehr das hält, was der Anbieter beim Vertragsabschluss zur privaten Altersvorsorge versprochen hat. In dieser tristen Lage suchen viele Versicherte nach einer Ausstiegsmöglichkeit aus den enttäuschenden Verträgen, um wieder selbst über ihre finanzielle Zukunft entscheiden können. Der erste Gedanke geht meist in Richtung Kündigung oder Verkauf der Lebensversicherung. Über die konkrete Abwicklungschance des Vertrages ist vielen Kunden nichts bekannt, weil die Lebensversicherer diese Option aus finanziellem Eigeninteresse auch gar nicht kommunizieren. Je weniger unzufriedene Versicherungskunden etwas über die Abwicklung wissen, desto besser für die Konzerne. Ihnen ist die Kündigung oder der Verkauf eines Vertrages viel lieber, weil die Versicherungsnehmer dann bloß den aktuellen Rückkaufswert ausbezahlt bekommen, obwohl ihnen viel weitergehende Ansprüche zustehen. Auf diese wird aber leichtfertig verzichtet, wenn die Police vorzeitig und einseitig beendet wird. Nur die Abwicklung der Verträge aufgrund seinerzeit fehlerhafter oder fehlender Widerrufsbelehrungen ermöglicht die Durchsetzung aller Ansprüche gegenüber der Versicherung. Der Optima-Beratungsdienst hat für eine erste Kundenorientierung einen digitalen Rendite-Rechner entwickelt.

Die GmbH mit Sitz in Zürich hat sich als professioneller Rückabwickler einen guten Namen gemacht. Sie wirbt selbstbewusst mit der Vorfinanzierung des Rückkaufswertes, einer finanzmathematischen Erfolgsrechnung und der Durchsetzung aller Kundenansprüche. Der Aufkauf des Vertrages erfolgt durch eine der führenden Aufkäufergesellschaften des deutschen Marktes. Aufgrund eines zügigen Bearbeitungsverfahrens können die Kunden schon nach 18 Tagen mit der ersten Auszahlungssumme rechnen. Nach der Erstellung eines aussage- und beweiskräftigen Gutachtens wird ein Vergleich mit dem Versicherer angestrebt oder aber vor Gericht geklagt, um Mehrerlöse für den Kunden zu realisieren. Nach eigenen Angaben hat der Beratungsdienst Optima in Zusammenarbeit mit angeschlossenen Dienstleistungsunternehmen schon mehr als 5.700 Verträge bearbeitet und Rückkaufswerte von etwa 149 Millionen Euro generiert. Während des gesamten Bearbeitungsprozesses haben die Versicherungsnehmer immer einen Ansprechpartner, an den sie sich persönlich wenden können. Zudem erhalten sie über eine spezielles Kundenportal regelmäßige Updates zum Bearbeitungsstand des Vertrages. „Selbst wenn für Sie eine schnelle Auszahlung besonders wichtig ist, ist es dank unseres Vorgehens nicht mehr nötig, den Vertrag vorschnell zu kündigen oder zu verkaufen“, betont Liane Kirchenstein. „Sie erhalten zeitnah einen Teil des aktuellen Rückkaufswertes ausgezahlt und wahren dennoch die Möglichkeit, alle weiteren Ansprüche durchsetzen zu lassen.“ Einer ihrer versierten Kundenberater ist der Versicherungsfachmann und zertifizierte Risikomanager (TH) Daniel Großer. Er kann genau einschätzen, wann eine Abwicklung der Lebensversicherung für jemanden die goldrichtige Entscheidung ist, und er garantiert Gespräche auf Augenhöhe, bei denen alle Fragen verständlich und geduldig beantwortet werden.

Die Flucht aus den Lebensversicherungsverträgen, von denen es hierzulande noch rund 80 Millionen gibt, ist der Tatsache geschuldet, dass nicht einmal mehr geringe, aber wenigstens stabile Renditen garantiert werden. Die Dauerphase äußerst niedriger Zinsen und ein schwächelndes Neukundengeschäft haben viele Lebensversicherer in eine existentielle Krise gestürzt. Als die Leitzinsen schließlich nach vielen Jahren etwas angehoben wurden, war der Erleichterung groß. Aber für die Bestandskunden änderte sich erst einmal nichts. Optima-Beratungsdienst-Chefin Kirchenstein argumentiert: „Die Anbieter müssen die Kundengelder nämlich in möglichst sichere Anlagen investieren, beispielsweise zu einem großen Teil in Staatsanleihen. Diese haben lange Laufzeiten, sodass Bestandskunden von den gestiegenen Zinsen überhaupt nicht profitieren können. Auf der anderen Seite belasten die hohen Kosten weiterhin die Renditen.“ Hinzu komme die demografische Situation. „In den kommenden Jahren laufen die Verträge der Babyboomer-Generation aus und es fehlt an jungen Menschen, die als potenzielle Neukunden das Geschäft stützen könnten. Woher also wollen die Lebensversicherungen das Geld nehmen, um alle Ansprüche zu erfüllen?“, fragt die Versicherungsexpertin. In dieser Großwetterlage kann die Abwicklung einer Lebensversicherung die verlorene finanzielle Sicherheit zurückbringen.