Helmstedt – Bei der niedersächsischen Landtagswahl am 9. Oktober 2022 konnte die AfD ihren Stimmenanteil fast verdoppeln und zog mit genau 11,0 Prozent der Stimmen in das Landesparlament ein. Eine der 18 AfD-Landtagsabgeordneten ist die 1984 geborene Vanessa Behrendt, die im Helmstedter Ortsteil Offleben lebt.
Gleich nach der Wahl setzte sie sich zusammen mit ihrem Fraktionskollegen Dr. Jozef Rakicky auf Landesebene für ein kommunales medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) im Kreis Helmstedt ein. Sie sieht den Landkreis in der Pflicht, deutlich mehr als bisher gegen den Ärztemangel zu tun, der längst die breite Gesundheitsversorgung der Bevölkerung bedroht. Landrat Gerhard Radeck (CDU) dachte aber nicht daran, Behrendt zu unterstützen. Die verheiratete Mutter zweier Kinder startete daraufhin eine Unterschriftenaktion für ein MVZ. Ein solches kommunales Gesundheitszentrum bündelt unter einem Dach mehrere Ärzte und andere gesundheitsbezogene Einrichtungen wie eine Apotheke oder eine Physiotherapie-Praxis. Es dient als große Hausarztpraxis, die idealerweise durch Fachärzte ergänzt wird, und soll die erste Anlaufstelle für Patienten im ländlicheren Raum sein. Auch für Vanessa Behrendt ist ein solches Versorgungszentrum eine passende Antwort auf den Medizinermangel in kleineren Gemeinden. Die AfD-Politikerin hat aufgrund ihrer Vita einen besonderen Bezug zur Gesundheitspolitik. Im Jahr 2000 begann sie eine Ausbildung zur medizinischen Fachangestellten und übte diesen Beruf bis 2013 aus. Nach der Elternzeit absolvierte sie eine Ausbildung zur Hundetherapeutin und ein Studium zur Ernährungsberaterin für Kinder und Jugendliche.
Fast parallel zum Start ihrer Unterschriftenkampagne suchten Behrendt und Rakicky nach einem Wahlkreisbüro in Helmstedt, stießen dabei aber auf Schwierigkeiten. Nicht aus inhaltlich-politischen Gründen reagierten potenzielle Vermieter reserviert, sondern weil sie Angriffe der linksradikalen Szene auf ihre Immobilie fürchten, wenn dort die AfD residiert.
In ihrer Fraktion ist Vanessa Behrendt familien-, kinder- und jugendpolitische Sprecherin. In dieser Funktion beschäftigt sie sich mit den Folgen von Covid-19-Impfungen bei Kindern und Jugendlichen. Eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion an die Landesregierung lieferte Mitte des Jahres verstörende Zahlen. Demnach waren für die Altersgruppe von fünf bis 18 Jahren 30-mal mehr Impfnebenwirkungen zu verzeichnen als schwere Verläufe durch eine Corona-Erkrankung. 305 Kinder und Jugendliche wurden aufgrund einer Corona-Infektion in einem niedersächsischen Krankenhaus behandelt und zwei von ihnen künstlich beatmet. Todesfälle gab es keine. Demgegenüber wurden 9.292 Behandlungen aufgrund unerwünschter Nebenwirkungen erfasst. Bei den Impfschadensverdachtsmeldungen an das Landesgesundheitsamt ist ein Todesfall in der genannten Altersgruppe genannt. „Die Antwort der Landesregierung macht die ungeheuerliche Dimension der verfehlten Corona-Politik deutlich“, betonte Behrendt. „Das unkalkulierbare Risiko, das mit den experimentellen mRNA-Impfstoffen verbunden ist, haben weder die damalige Große Koalition in Berlin noch Stephan Weil davon abgehalten, die Gesundheit von Millionen aufs Spiel zu setzen. Auf eine Entschuldigung seitens des Ministerpräsidenten warten die Betroffenen bis heute.“
Immer wieder muss sich die zweifache Mutter im Landtag mit dem LGBT-Lobbyismus der rot-grünen Landesregierung auseinandersetzen. Sie warnt vor der Regenbogen-Ideologie, die tolerant und humanitär daherkommt, aber tatsächlich die natürlichen Geschlechteridentitäten von biologischen Männern und Frauen zerstören will, um einen identitätslosen Gender-Menschen zu schaffen. Auf ihrer Facebook-Seite stellte sie klar: „Wer sich gegen die Forderungen der LGBT-Lobby stellt, wird gleich als ‚homophob‘ gebrandmarkt, als würde man Angst oder Hass gegenüber Homosexuellen empfinden. In Wirklichkeit geht es um etwas ganz anderes. Man verlangt von uns, grenzenlos tolerant zu sein – und das ist nicht bunt, sondern gefährlich.“ Empörend fand Behrendt, dass ausgerechnet das Familienministerium die „Progress-Flagge“ als inhaltlich radikalste Regenbogenflagge gehisst hat. Die Symbolik stehe für die Praktiken, die künftige Generationen einst fassungslos zurücklassen würden. Die Beisitzerin des AfD-Kreisverbandes Helmstedt fragte bei Facebook: „Hormonelle Pubertätsblocker bei Kindern? ‚Befreiend!‘ Irreversible Genitalverstümmelung? ‚Fortschrittlich!‘ Männer in Damenumkleiden und Sexualisierung von Kleinstkindern? ‚Wichtig und richtig!‘ Wir stellen uns dagegen. Nicht weil wir ‚irgendwas‘-phob sind, sondern weil Kinder Schutz, Toleranz Grenzen und Wahrheit Verteidiger brauchen.“
Im Landtag versucht sie SPD und Grünen klarzumachen, dass Straßengewalt gegen Homo- oder Transsexuelle vor allem von Migranten aus dem muslimischen Kulturkreis ausgeht. Als in einem Regionalzug nach Hannover fünf junge Frauen nach dem Besuch des Christopher Street Days in Hamburg von mehreren Männern mit südländischem Migrationshintergrund erheblich verletzt wurden, sagte Behrendt: „Rot-Grün ist offensichtlich unfähig und unwillig, die Wurzel des Übels zu erkennen. Geschweige denn anzupacken. Mit Parolen lässt sich keine Lösung herbeiführen. Der Versuch, einen Glauben in Deutschland zu integrieren, dessen Anhänger es oft für rechtens halten, Homosexuelle zu verfolgen, einzusperren oder gar mit dem Tode zu bestrafen, ist zum Scheitern verurteilt. Regenbogen-Ideologie lässt sich nicht mit links-grüner Migrationspolitik vereinbaren.“ Sozialdemokraten und Grüne müssten endlich den Fehler einsehen und die migrationspolitischen Konsequenzen ziehen.
Die 39-Jährige wühlt es emotional auf, wenn Gerichte Kinderschänder oder Vergewaltiger mit lächerlich geringen Strafen gehen lassen. Im September 2020 fiel in Hamburg eine Horde junger Männer über ein 15-jähriges Mädchen her und vergewaltigte das alkoholisierte Opfer. Ermittler stellten Spermaspuren von mindestens neun verschiedenen Tätern fest. Trotzdem wurde dieser Tage nur ein Vergewaltiger zu einer Haftstrafe verurteilt. Ein 19-jähriger Iraner bekam zwei Jahre und neun Monate Jugendstrafe. Acht weitere Angeklagte im Alter von 20 bis 23 Jahren erhielten Jugendstrafen, die zur Bewährung beziehungsweise Vorbewährung ausgesetzt wurden. Einen Angeklagten sprach die Jugendkammer des Landgerichts frei. In der massenmedialen Berichterstattung wird verschwiegen, dass acht der neun Angeklagten einen Migrationshintergrund haben. Das Urteil von Richterin Anne Meier-Göring findet Vanessa Behrendt skandalös. Kein einziger Angeklagter habe Reue gezeigt, trotzdem seien alle mit einem blauen Auge davongekommen. „Dieser Fall macht fassungslos und zeigt eine Vielzahl von Missständen in unserem Land auf“, so die AfD-Politikerin. „Missstände, die es zu einem Land machen, in dem man sich mit jedem Jahr mehr um seine Kinder sorgen muss. Ich nehme das nicht hin.“ Im Zusammenhang mit dem Hamburger Skandalurteil erinnerte sie daran, dass es im letzten Jahr in Deutschland 789 Gruppenvergewaltigungen gab – mehr als zwei jeden Tag.
Zur Absicherung von Pensionszusagen oder als Tilgungsinstrument für Gewerbedarlehen haben viele Unternehmen auf Lebensversicherungen gesetzt. Doch diese Versicherungsprodukte lohnen sich schon lange nicht mehr, weil die Auszahlungen zu gering sind und meist unberücksichtigte Kosten auf die Unternehmen zukommen. Im schlimmsten Fall steht dann die Insolvenz im Raum. Gefahren drohen aber nicht nur den Unternehmen, die solche Lebensversicherungsverträge abgeschlossen haben, sondern auch Entscheidern und Beratern, deren persönliches Haftungsrisiko vom Gesetzgeber erhöht wurde.
Als Ausweg aus den finanziellen und rechtlichen Risiken bietet sich laut Versicherungsexperten wie Christoph Kirchenstein die Rückabwicklung an. Mit ihr kann das Maximale aus den Verträgen herausgeholt und das persönliche Verlustrisiko minimiert werden. Das Onlineportal Vertragshilfe24, das Besitzern unrentabel gewordener Renten- und Lebensversicherungsverträge bei der Rückabwicklung hilft, analysiert: „Viele Unternehmen haben Pensionsansprüche mit Rückdeckungsversicherungen in Form einer Lebensversicherung abgesichert. Das kann nun zu einem enormen finanziellen Risiko werden. Denn zahlt die Lebensversicherung nicht die erwartete Summe, entsteht eine bilanzielle Unterdeckung. Dadurch entsteht ein Insolvenzrisiko.“
Christoph Kirchenstein weiß nur zu gut, warum auch Privatleute in der Vergangenheit mit gutem Gewissen auf Lebensversicherungen gesetzt haben. Weil die gesetzlichen Rentenzahlungen immer seltener einen wirtschaftlich sorgenfreien Lebensabend garantieren, wollten sie etwas für die Optimierung ihrer privaten Altersvorsorge tun. Die Lebensversicherungsbranche suggerierte ihnen erfolgreich, dass Altersarmut mit bestimmten privaten Finanzprodukten ausgeschlossen sei. Aber die tatsächlichen Auszahlungssummen sind deutlich geringer, als es viele Versicherungsnehmer erwartet haben. Immer mehr Kunden suchen deshalb nach Wegen, die Verträge abzustoßen oder wenigstens Beiträge zu sparen. Es gibt mehrere Handlungsoptionen, von denen die Vertragskündigung vordergründig die naheliegendste ist. Versicherungsprofi Kirchenstein rät von der Kündigung aber ausdrücklich ab. Der große Nachteil sei, dass die Kunden nur den aktuellen Rückkaufswert der Versicherung erhielten und auf weitere Ansprüche gegenüber dem Versicherer verzichten müssten. Auch vom Verkauf eines Lebensversicherungsvertrages sei abzuraten. Kunden bekämen dabei zwar meist etwas mehr Geld als bei der Kündigung, aber eben nicht den vollen Anspruch, weil der Vertragsaufkäufer ja selbst Geld verdienen wolle. Auch die Beitragsfreistellung des Vertrages ist aus Sicht des erfahrenen Verbraucherberaters keine Ideallösung. Zwar sparen Kunden dann die monatlichen Beiträge, aber sie verlieren trotzdem Kapital, weil für die Versicherung ja weiterhin Verwaltungskosten anfallen. Er empfiehlt die professionelle Rückabwicklung der Verträge und damit die Chance auf maximale Auszahlungsbeträge. Um einen attraktiven Rückkaufswert zu erlösen und alle weiteren Ansprüche gegenüber dem Versicherungsanbieter durchzusetzen, ist ein Spezialisten-Netzwerk aus Gutachtern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten notwendig.
Ein solches steht hinter dem Beratungsportal Vertragshilfe24.de, das eine Erfolgsmarke der Konzeptional GmbH mit Sitz im schweizerischen Baar ist. Deren Geschäftsführerin Liane Kirchenstein ist die Ehefrau von Christoph Kirchenstein. Im Gegensatz zu anderen Rückabwicklern führt ihr Team bei den Versicherern nicht nur fehlerhafte Widerrufserklärungen an, sondern argumentiert komplexer. „Wir nutzen nicht nur den ‚Widerrufsjoker‘, sondern gehen viel weiter. In vielen Fällen ist es möglich, dass der Versicherte alle seine Beiträge fast ungeschmälert zurückerhält“, betont die Unternehmerin. „Dann erhält er Zinsen auf die Beiträge. Dann können wir den Versicherungsgesellschaften meistens nachweisen, dass sie mit dem Geld der Versicherten höhere Erträge erwirtschaftet haben als die Zinsen.“ Vertragshilfe24 stellt den Besitzern von Lebens- und Rentenversicherungen einen kostenlosen Online-Vertragsrechner zur Verfügung, mit dem sie in wenigen Minuten ermitteln können, ob eine lukrative Rückabwicklung möglich ist. Die datensichere Vertragsüberprüfung dauert nicht einmal drei Minuten. Das Beratungsportal wendet sich wegen der enormen Verlustrisiken an alle Lebensversicherungskunden, also an Privatkunden wie an Unternehmen, die Lebensversicherungen als Rückdeckungsversicherungen zur Finanzierung von Pensionsansprüchen nutzen. Für sie alle ist eine Rückabwicklung die bessere Lösung als eine Kündigung oder der Verkauf
Zu den Beratern und Werbepartnern von Vertragshilfe24 gehört Axel Kleinlein, der sich als langjähriger Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV) um den Verbraucherschutz verdient gemacht hat. Der Diplom-Mathematiker hält es trotz deutlich gestiegener Zinsen für ausgeschlossen, dass Versicherungsunternehmen nun plötzlich Gewinne und gute Überschussbeteiligungen erzielen können. „Trotz aktuell höherer Zinsen sind die Versicherungsunternehmen ja noch immer in großem Umfang in den sehr niedrig verzinsten, älteren Kapitalanlagen investiert“, erläutert Kleinlein. Und die könnten die Versicherungsunternehmen so schnell gar nicht loswerden, weil hier stille Lasten und somit Verluste schlummerten. „Die müssten realisiert werden, und das ginge zulasten der Überschüsse. Unterm Strich geht für die meisten Kunden die Niedrigzinsphase noch viele Jahre weiter“, ist der begnadete Versicherungsmathematiker überzeugt. „Ich rechne damit, dass die Versicherten erst in den 2030er-Jahren nennenswert von den höheren Zinsen profitieren könnten – wenn überhaupt.“
Ähnlich äußert sich Christoph Kirchenstein, um Lebensversicherten zu verdeutlichen, dass ihre Verträge keine sicheren Kapitalanlagen sind und sie ihr Geld in Sicherheit bringen sollten. Ihre Ansprüche auf die bisherigen Einzahlungen, Überschussbeteiligungen, Zinsen und steuerlichen Vorteile garantiere ein Rückabwicklungsplan, lautet sein Mantra. Dann werde der Versicherte quasi so gestellt, als hätte er den unrentablen Vertrag nie abgeschlossen. Diese Argumentation ist schlüssig, weil viele Verträge, die in den 1990er-Jahren und später abgeschlossen wurden, Rechtsfehler enthalten und deshalb anfechtbar sind. Das gibt den Versicherten die Handhabe, diese Verträge zu widerrufen und mit professioneller Hilfe fast alle gezahlten Prämien zurückzubekommen. Hohe Zinsen können sie deshalb einfordern, weil sie die gezahlten Versicherungsbeiträge auch alternativ zu einem damals hohen Zinssatz hätten ansparen können. Rückabwickler wie Vertragshilfe24 übernehmen alle juristisch abgesicherten Einzelschritte. Meist ist eine außergerichtliche Einigung mit dem Versicherer möglich, sodass der Verbraucher das ihm zustehende Geld problemlos und zeitnah ausgezahlt bekommt. Das Modell funktioniert offensichtlich: Auf dem Beratungsportal ist zu lesen, man habe bereits 60.000 Versicherungsverträge rückabgewickelt und mehr als 500 Millionen Euro für die Kunden gerettet.