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Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ) begrüßt EuGH-Urteil zum Kopftuchverbot bei öffentlichen Arbeitgebern

Linz – „Es war ein bunter, multikultureller Haufen, der in der Halloween-Nacht Randale in der Linzer Innenstadt machte.“ So leitete der „Standard“ im November 2022 einen Bericht über schwere Migranten-Ausschreitungen zu Halloween ein. Damals griffen rund 200 junge Leute über mehrere Stunden Polizisten mit Steinen und Feuerwerkskörpern an. Es wird dem linksliberalen Blatt nicht leichtgefallen sein, alles Bekannte über die meist minderjährigen Randalierer und Böller-Chaoten zu veröffentlichen. „Doch ausklammern lässt sich die ‚Ausländerfrage‘ schwerlich, zu sehr sticht der Nationalitätenmix der Jugendlichen ins Auge“, war in der Tageszeitung zu lesen. „Von den 129 registrierten Verdächtigen besitzen 83 keine österreichische Staatsbürgerschaft, und auch von den restlichen 46 sollen laut Polizei ‚sehr viele‘ Migrationshintergrund haben.“ Aber der „Standard“ wäre nicht der „Standard“, wenn nicht gleich nach Entschuldigungen für die Randale der Jungmigranten gesucht worden wäre. Reflexhaft fielen Begriffe wie „Perspektivlosigkeit“ und „Alltagsrassismus“.

Diesen Relativierungs- und Verharmlosungsversuchen trat Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ) damals entschieden entgegen. Der stellvertretende oberösterreichische Landeshauptmann mit der Zuständigkeit für Landschaftsschutz, Wohnbauförderung, Baurecht, Staatsbürgerschaft, Sparkassen und Familien ist ein bodenständig-umgänglicher Zeitgenosse. Doch wenn Probleme wie Asylmissbrauch oder Ausländerkriminalität bagatellisiert werden, ist der am 12. August 1978 in Wels geborene Politikersohn ein Mann der klaren Aussprache.

Anlässlich des Jahrestages der Linzer Halloween-Krawalle warf der oberösterreichische FPÖ-Chef der schwarz-grünen Bundesregierung das Scheitern ihrer Asylpolitik vor und beklagte jahrzehntelange Versäumnisse bei der Zuwanderung. „Weit haben wir es gebracht! Ein Großaufgebot der Polizei muss für Sicherheit sorgen, damit sich die Linzer Innenstadt nicht wieder zu einer Kampfzone verwandelt, wie wir es letztes Jahr erleben mussten“, urteilte der verheiratete Vater zweier kleiner Kinder. „Dass unsere Städte auf diese Weise gesichert werden müssen, wäre vor Jahren noch undenkbar gewesen. Heute nehmen es anscheinend alle Parteien als eine Selbstverständlichkeit hin, dass unsere Sicherheitsbehörden uns vor Horden von jungen Männern schützen müssen, die unsere Gesellschaft, unsere Werte und unseren Rechtsstaat ablehnen und buchstäblich mit Füßen treten.“

Die politische Verantwortung für diese Entwicklung sieht Haimbuchner aber nicht nur bei der Bundesregierung in Wien, sondern auch bei der EU in Brüssel. „Solange weder die Europäische Union noch ein österreichischer Bundeskanzler gewillt sind, ihren gesetzlich festgeschriebenen Aufgaben zum Schutze Österreichs bzw. Europas nachzukommen und für einen effektiven Grenzschutz sowie notwendige Rückführungsabkommen zu sorgen, fühlt sich die FPÖ auch nicht länger an die 2008 auf EU-Ebene verabschiedete Rückführungsrichtlinie gebunden“, argumentiert der promovierte Jurist. Bis zum Jahr 2008 habe es in vielen Mitgliedstaaten eine zeitlich unbegrenzte Dauer der Abschiebehaft gegeben. Das sei nun wieder das Gebot der Stunde, „wenn straffällige Asylanten, die eine Gefahr für die österreichische Bevölkerung darstellen, angeblich nicht abgeschoben werden können“. Dank der deutlich erhöhten Polizeipräsenz fiel die diesjährige Halloween-Bilanz in Linz besser aus. Trotzdem gab es Zwischenfälle mit Pyrotechnik, kurzzeitige Festnahmen, eine Reihe von Anzeigen sowie ein mit Benzin übergossenes und abgefackeltes Auto.

Viele FPÖ-Politiker hadern mit dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, weil der mit seiner Rechtsprechung immer mehr in die demokratischen Nationalstaaten hineinwirkt. Sein jüngstes Urteil zum Kopftuchverbot am Arbeitsplatz begrüßt Manfred Haimbuchner aber ausdrücklich. Europas höchste Richter haben entschieden, dass ein öffentlicher Arbeitgeber seinen Angestellten während der Arbeit das Tragen eines religiösen Kopftuches untersagen kann. Um ein neutrales Arbeitsumfeld zu schaffen, darf eine öffentliche Verwaltung das sichtbare Tragen von Zeichen verbieten, wenn diese weltanschauliche oder religiöse Überzeugungen erkennen lassen, erklärten die EU-Richter. Diese Regel sei nicht diskriminierend, wenn sie allgemein und unterschiedslos auf das gesamte Personal einer Verwaltung angewandt werde.

„Oberösterreich ist ein zutiefst christlich geprägtes Land, und unsere Bevölkerung identifiziert sich sehr stark mit unseren christlichen Traditionen“, stellte der Landeschef der Freiheitlichen fest. „Deshalb bin ich der Auffassung, dass das Land auch den gesellschaftlichen Beitrag der christlichen Kirchen als Teil unserer kulturhistorischen Identität weiter fördern sollte.“ In einem säkularen Staat sei Religiosität als Privatsache anzusehen. Wo der Staat aber als Arbeitgeber auftrete, solle er unbedingt von dem höchstrichterlich bestätigten Recht Gebrauch machen, das offene Tragen von muslimischen Kopftüchern zu verbieten. Haimbuchner kündigte an, ein entsprechendes Verbot für Oberösterreich juristisch zu prüfen und idealerweise einzuführen. Privaten Unternehmen könne und wolle er keine diesbezüglichen Vorschriften machen. Der Landeshauptmann-Stellvertreter betonte jedoch die gesamtgesellschaftliche Verantwortung des Unternehmertums für den sozialen Frieden und empfahl, das wegweisende EuGH-Urteil in der Privatwirtschaft flächendeckend umzusetzen.

Dem Eintreten für die Identität und Sicherheit Österreichs entspringt auch Haimbuchners Plädoyer für eine starke Landesverteidigung. Beispiele des Materialversagens beim Bundesheer – Stichwort „Hercules“ – unterstreichen aber den enormen Handlungsbedarf. Die meisten Bundesregierungen der letzten Jahrzehnte hätten das Bundesheer kaputtgespart und keine Ideen zu einer zukunftsfähigen Landesverteidigung entwickelt, klagt der „Alte Herr“ der Corps Alemannia Wien zu Linz und Vandalia Graz. Neben dem Mangel an modernen Waffensystemen macht dem Bundesheer der Personalmangel zu schaffen. Lippenbekenntnisse der Bundesregierung reichten nicht, „sondern es müssen endlich Taten folgen, um unsere Sicherheit zu schützen“, sagte Manfred Haimbuchner anlässlich des österreichischen Nationalfeiertags am 26. Oktober.

In seiner Funktion als freiheitlicher Naturschutzreferent kritisierte er unlängst EU-Richtlinien und Verordnungen, die die regionalen Gegebenheiten ignorieren. Er bezog sich damit auf eine fehlende EU-weite Verständigung zur Bejagung von Spitzenprädatoren und Beutegreifern. Biber und Wolf schadeten der Fauna, der landschaftlichen Entwicklung und der örtlichen Wirtschaft, analysierte Haimbuchner. In Richtung Brüssel sprach er eine Warnung aus: „Eine europäische Gesetzgebung kann nur dann eine Zukunft haben, wenn sie die regionalen und nationalen Themenbereiche auch denen überlässt, die in der betroffenen Region oder der betroffenen Nation leben. Alles andere wäre zum Scheitern verurteilt.“

Zur Absicherung von Pensionszusagen oder als Tilgungsinstrument für Gewerbedarlehen haben viele Unternehmen auf Lebensversicherungen gesetzt. Doch diese Versicherungsprodukte lohnen sich schon lange nicht mehr, weil die Auszahlungen zu gering sind und meist unberücksichtigte Kosten auf die Unternehmen zukommen. Im schlimmsten Fall steht dann die Insolvenz im Raum. Gefahren drohen aber nicht nur den Unternehmen, die solche Lebensversicherungsverträge abgeschlossen haben, sondern auch Entscheidern und Beratern, deren persönliches Haftungsrisiko vom Gesetzgeber erhöht wurde.

Als Ausweg aus den finanziellen und rechtlichen Risiken bietet sich laut Versicherungsexperten wie Christoph Kirchenstein die Rückabwicklung an. Mit ihr kann das Maximale aus den Verträgen herausgeholt und das persönliche Verlustrisiko minimiert werden. Das Onlineportal Vertragshilfe24, das Besitzern unrentabel gewordener Renten- und Lebensversicherungsverträge bei der Rückabwicklung hilft, analysiert: „Viele Unternehmen haben Pensionsansprüche mit Rückdeckungsversicherungen in Form einer Lebensversicherung abgesichert. Das kann nun zu einem enormen finanziellen Risiko werden. Denn zahlt die Lebensversicherung nicht die erwartete Summe, entsteht eine bilanzielle Unterdeckung. Dadurch entsteht ein Insolvenzrisiko.“

Christoph Kirchenstein weiß nur zu gut, warum auch Privatleute in der Vergangenheit mit gutem Gewissen auf Lebensversicherungen gesetzt haben. Weil die gesetzlichen Rentenzahlungen immer seltener einen wirtschaftlich sorgenfreien Lebensabend garantieren, wollten sie etwas für die Optimierung ihrer privaten Altersvorsorge tun. Die Lebensversicherungsbranche suggerierte ihnen erfolgreich, dass Altersarmut mit bestimmten privaten Finanzprodukten ausgeschlossen sei. Aber die tatsächlichen Auszahlungssummen sind deutlich geringer, als es viele Versicherungsnehmer erwartet haben. Immer mehr Kunden suchen deshalb nach Wegen, die Verträge abzustoßen oder wenigstens Beiträge zu sparen. Es gibt mehrere Handlungsoptionen, von denen die Vertragskündigung vordergründig die naheliegendste ist. Versicherungsprofi Kirchenstein rät von der Kündigung aber ausdrücklich ab. Der große Nachteil sei, dass die Kunden nur den aktuellen Rückkaufswert der Versicherung erhielten und auf weitere Ansprüche gegenüber dem Versicherer verzichten müssten. Auch vom Verkauf eines Lebensversicherungsvertrages sei abzuraten. Kunden bekämen dabei zwar meist etwas mehr Geld als bei der Kündigung, aber eben nicht den vollen Anspruch, weil der Vertragsaufkäufer ja selbst Geld verdienen wolle. Auch die Beitragsfreistellung des Vertrages ist aus Sicht des erfahrenen Verbraucherberaters keine Ideallösung. Zwar sparen Kunden dann die monatlichen Beiträge, aber sie verlieren trotzdem Kapital, weil für die Versicherung ja weiterhin Verwaltungskosten anfallen. Er empfiehlt die professionelle Rückabwicklung der Verträge und damit die Chance auf maximale Auszahlungsbeträge. Um einen attraktiven Rückkaufswert zu erlösen und alle weiteren Ansprüche gegenüber dem Versicherungsanbieter durchzusetzen, ist ein Spezialisten-Netzwerk aus Gutachtern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten notwendig.

Ein solches steht hinter dem Beratungsportal Vertragshilfe24.de, das eine Erfolgsmarke der Konzeptional GmbH mit Sitz im schweizerischen Baar ist. Deren Geschäftsführerin Liane Kirchenstein ist die Ehefrau von Christoph Kirchenstein. Im Gegensatz zu anderen Rückabwicklern führt ihr Team bei den Versicherern nicht nur fehlerhafte Widerrufserklärungen an, sondern argumentiert komplexer. „Wir nutzen nicht nur den ‚Widerrufsjoker‘, sondern gehen viel weiter. In vielen Fällen ist es möglich, dass der Versicherte alle seine Beiträge fast ungeschmälert zurückerhält“, betont die Unternehmerin. „Dann erhält er Zinsen auf die Beiträge. Dann können wir den Versicherungsgesellschaften meistens nachweisen, dass sie mit dem Geld der Versicherten höhere Erträge erwirtschaftet haben als die Zinsen.“ Vertragshilfe24 stellt den Besitzern von Lebens- und Rentenversicherungen einen kostenlosen Online-Vertragsrechner zur Verfügung, mit dem sie in wenigen Minuten ermitteln können, ob eine lukrative Rückabwicklung möglich ist. Die datensichere Vertragsüberprüfung dauert nicht einmal drei Minuten. Das Beratungsportal wendet sich wegen der enormen Verlustrisiken an alle Lebensversicherungskunden, also an Privatkunden wie an Unternehmen, die Lebensversicherungen als Rückdeckungsversicherungen zur Finanzierung von Pensionsansprüchen nutzen. Für sie alle ist eine Rückabwicklung die bessere Lösung als eine Kündigung oder der Verkauf

Zu den Beratern und Werbepartnern von Vertragshilfe24 gehört Axel Kleinlein, der sich als langjähriger Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV) um den Verbraucherschutz verdient gemacht hat. Der Diplom-Mathematiker hält es trotz deutlich gestiegener Zinsen für ausgeschlossen, dass Versicherungsunternehmen nun plötzlich Gewinne und gute Überschussbeteiligungen erzielen können. „Trotz aktuell höherer Zinsen sind die Versicherungsunternehmen ja noch immer in großem Umfang in den sehr niedrig verzinsten, älteren Kapitalanlagen investiert“, erläutert Kleinlein. Und die könnten die Versicherungsunternehmen so schnell gar nicht loswerden, weil hier stille Lasten und somit Verluste schlummerten. „Die müssten realisiert werden, und das ginge zulasten der Überschüsse. Unterm Strich geht für die meisten Kunden die Niedrigzinsphase noch viele Jahre weiter“, ist der begnadete Versicherungsmathematiker überzeugt. „Ich rechne damit, dass die Versicherten erst in den 2030er-Jahren nennenswert von den höheren Zinsen profitieren könnten – wenn überhaupt.“

Ähnlich äußert sich Christoph Kirchenstein, um Lebensversicherten zu verdeutlichen, dass ihre Verträge keine sicheren Kapitalanlagen sind und sie ihr Geld in Sicherheit bringen sollten. Ihre Ansprüche auf die bisherigen Einzahlungen, Überschussbeteiligungen, Zinsen und steuerlichen Vorteile garantiere ein Rückabwicklungsplan, lautet sein Mantra. Dann werde der Versicherte quasi so gestellt, als hätte er den unrentablen Vertrag nie abgeschlossen. Diese Argumentation ist schlüssig, weil viele Verträge, die in den 1990er-Jahren und später abgeschlossen wurden, Rechtsfehler enthalten und deshalb anfechtbar sind. Das gibt den Versicherten die Handhabe, diese Verträge zu widerrufen und mit professioneller Hilfe fast alle gezahlten Prämien zurückzubekommen. Hohe Zinsen können sie deshalb einfordern, weil sie die gezahlten Versicherungsbeiträge auch alternativ zu einem damals hohen Zinssatz hätten ansparen können. Rückabwickler wie Vertragshilfe24 übernehmen alle juristisch abgesicherten Einzelschritte. Meist ist eine außergerichtliche Einigung mit dem Versicherer möglich, sodass der Verbraucher das ihm zustehende Geld problemlos und zeitnah ausgezahlt bekommt. Das Modell funktioniert offensichtlich: Auf dem Beratungsportal ist zu lesen, man habe bereits 60.000 Versicherungsverträge rückabgewickelt und mehr als 500 Millionen Euro für die Kunden gerettet.