Baar – Die Kritik an den Lebensversicherungen will auch nach der geringfügigen Zinserholung nicht verstummen, weil sie weiterhin die finanziellen Kundenerwartungen enttäuschen. Konkret heißt das: ihre Auszahlungen sind zu gering. Im Mittelpunkt der Kritik stehen geringe Renditen, hohe Verwaltungskosten, fehlende Flexibilität sowie intransparente Vertragsbedingungen. Seit vielen Jahren klärt die Informationsplattform Vertragshilfe24.de Kunden über die Nachteile von Lebensversicherungen auf und berät sie bei der Rückforderung beziehungsweise der Rückabwicklung der unrentabel gewordenen Verträge. Auf dem Verbraucherschutzportal, dessen Betreibergesellschaft im schweizerischen Baar ansässig ist, wird mit klaren Worten für einen Ausstieg aus dem Lebensversicherungsmodell geworben: „Stoppen Sie den legalen Betrug und schützen Sie Ihr Geld, bevor es endgültig verloren ist. Mehr als 60.000 erfolgreich bearbeitete Verträge und über 500 Millionen Euro gerettete Gelder – das ist unser Resultat mit unseren Kooperationspartnern. Lebensversicherungen sind keine sichere Anlage.“ Man will dafür sorgen, dass die Versicherten das Maximum ihrer Einzahlungen zurückerhalten, damit sie sie renditestärker für die eigene Altersvorsorge einsetzen können. Mit einem kinderleichten Online-Prüfverfahren können Versicherungskunden in weniger als drei Minuten checken, was ihre Lebensversicherung noch wert ist und wie sie möglichst viel des angelegten Geldes retten können. Zu geringe Auszahlungen können dann existenzbedrohend sein, wenn die Lebensversicherung als Bestandteil der privaten Altersvorsorge fest eingeplant ist.
Argumentative Schützenhilfe bekommt das Vertragshilfe24-Team von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die BaFin kritisiert bei vielen Lebensversicherungen vor allem zu hohe Effektivkosten, die die Renditen schmälern und damit den Altersvorsorge-Plänen der Versicherten zuwiderlaufen. Sie hat den Vertrieb vieler Lebens- und Rentenversicherungen unter die Lupe genommen und rügt die hohen Kosten und Stornoquoten. Einige Lebensversicherungsprodukte seien so gestaltet, dass die Mehrheit der Versicherten mit ihnen Verluste mache. „Lebensversicherungen sollen den Absicherungsbedürfnissen und den Renditeerwartungen der Kunden gerecht werden. Das klingt wie eine Selbstverständlichkeit, ist es aber leider nicht“, tadelt BaFin-Exekutivdirektorin Julia Wiens. Die Vorgaben bei den Effektivkosten und der Stornoquote würden einfach nicht umgesetzt. Im Mai 2023 hatte die Finanzaufsicht bekanntgegeben, was sie von den Versicherungsunternehmen erwartet und zeitgleich die Abschlussprovisionen und Stornoquoten verschiedener Lebensversicherungsprodukte analysiert. 13 Versicherer fielen nach diesen Kriterien durch und wurden inzwischen näher geprüft. Welche Versicherungsunternehmen negativ auffielen, hat die BaFin freilich für sich behalten. Einer ihrer Sprecher verriet nur, dass es sich bei den Problemfällen ausschließlich um kapitalbildende Lebensversicherungsprodukte handelt, also klassische und fondsgebundene Lebensversicherungen mit einer Sparkomponente. In den Blick gerieten insbesondere die Effektivkosten, die anzeigen, wie stark die jährliche Rendite durch die Kosten gemindert wird. Bei den Produkten mehrerer Unternehmen habe die Effektivkostenbelastung bei vier Prozent oder deutlich mehr gelegen, bilanzierte die BaFin. Für einen Kundennutzen müssen die Versicherungskonzerne dann mit den Kapitalanlagen eine Rendite in mindestens in derselben Höhe erwirtschaften.
Die Finanzprofis von Vertragshilfe24 fühlen sich nicht nur durch die Prüfungsergebnisse und Kritikpunkte der BaFin bestätigt. Auch die Stiftung Warentest bestätigt den Befund, dass viele Lebensversicherungen keinen ausreichenden Kundennutzen bieten. Finanztest bemängelt, dass die Altersvorsorgeverträge vieler Versicherer zu teuer sind. Auch hier stechen die Stornoquoten ins Auge. Es liege der Verdacht nahe, „dass von Versicherern, die eher auf den Vertrieb durch Versicherungsvertreter setzen, Kunden Verträge empfohlen werden, deren Kosten und geringe Rendite die Kunden negativ überraschen“. Die Tester kommen zu dem Schluss, dass eine erfolgreiche Altersabsicherung mithilfe kapitalbildender Lebensversicherungen aufgrund der hohen Kosten kaum noch möglich ist. „Schließen Sie zur Altersvorsorge keine Kapitallebensversicherung ab“, rät Finanztest. „Sie erfahren nicht, wie viel vom Beitrag wirklich gespart wird.“ Seitens der Verbraucherzentralen heißt es: „Unterm Strich sind Lebensversicherungen keine attraktive Form der Altersvorsorge wegen zu niedriger Garantiezinsen und zu hoher Kosten.“
So argumentieren die Vorsorgeexperten von Vertragshilfe24 seit Jahren. Portalbetreiberin Liane Kirchenstein sagt: „Zu hohe Kosten, zu geringe Rendite und ausbleibendes Neukundengeschäft führen zu Unsicherheit. Es ist keine Seltenheit mehr, dass die Auszahlungen weit hinter den Ankündigungen der Anbieter und den Bedürfnissen der Versicherten zurückbleiben.“ Zur Rettung ihres investierten Kapitals denken viele Versicherte über einen Verkauf oder eine Kündigung der Lebensversicherung nach, obwohl beides den Verzicht auf viel Geld bedeutet. Zwar sind beide Exit-Optionen relativ schnell realisierbar. „Doch Sie sollten wissen, dass Sie mit Verkauf und Kündigung unwiderruflich auf eine Reihe von Ansprüchen gegenüber der Versicherung verzichten“, richtet sich Kirchenstein direkt an die Versicherten. „Die Durchsetzung dieser Ansprüche kann jedoch dafür sorgen, dass Sie wesentlich mehr Geld erhalten als den aktuellen Rückkaufswert. Nur eine Rückforderung eröffnet Ihnen die Chance hierauf.“ Vor einer Vertragskündigung sollte unbedingt geprüft sein, ob nicht eine Rückforderung beziehungsweise Rückabwicklung der Lebensversicherung möglich ist. Damit kann weit mehr aus dem Vertrag herausgeholt werden, als die Versicherungen ursprünglich in Aussicht gestellt haben.
Wie der Rechtsanwalt Werner Hogrefe in einem Interview für das Informationsportal Vertragshilfe24.de mitteilte, haben im Frühjahr 2025 mehrere Kanzleien gegen Lebensversicherungsgesellschaften geklagt, um für die Versicherten deutlich höhere Auszahlungen als den Rückkaufswert zu erstreiten. Für die Klagen lägen viele Deckungszusagen von Rechtsschutzversicherungen vor. Hogrefe verweist auf Erfolge seiner eigenen Kanzlei in außergerichtlichen Vergleichen. In einzelnen Fällen seien Auszahlungen von bis zu 200 Prozent über dem Rückkaufswert vereinbart worden. Meistens habe der Zusatzbetrag 50 bis 70 Prozent betragen. Weil die Bereitschaft zu Vergleichen bei den Versicherungsgesellschaften in letzter Zeit gesunken sei, müsse geklagt werden. Diese Klagen zeigen einmal mehr, dass sich die Versicherten nichts gefallen lassen dürfen. Bei der Durchsetzung eigener Ansprüche hilft Vertragshilfe24 mit einer kostenlosen Prüfung, welcher Vertrag für eine Rückabwicklung geeignet ist. Im positiven Fall werden die Versicherten innerhalb von 72 Stunden von einem Ansprechpartner der angeschlossenen Spezial-Dienstleister kontaktiert und zu einem unverbindlichen Gespräch eingeladen.