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Vertragshilfe24 warnt vor Leistungskürzungen bei Lebensversicherungen

Vertragshilfe24 warnt vor Leistungskürzungen bei Lebensversicherungen

Baar – Vertragshilfe24 ist ein Verbraucherportal rund um Fragen der Lebensversicherung. Die gut beleumundeten Verbraucherschützer Sven Enger, Christoph Kirchenstein und Axel Kleinlein weisen auf Vertragshilfe24 immer wieder auf die Risiken von Lebensversicherungen hin. So warnt Vertragshilfe24 bevor Leistungen gekürzt werden:

Lebensversicherung rückabwickeln!

Rückabwicklung der Lebensversicherung schützt das investierte Kapital!

Lebensversicherungen lassen Kunden im Regen stehen!

Lebensversicherungen dürfen Gelder einbehalten!

Vertragshilfe24 empfiehlt: Lebensversicherung rückabwickeln. bevor Leistungen gekürzt werden!

Eine Lebensversicherung sollte besser noch jetzt rückabgewickelt werden.
Vertragshilfe24 rät zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen, da enorme Leistungskürzungen drohen können.

Die Enttäuschung mit Lebensversicherungen

Lebensversicherungen galten lange Zeit als äußerst konservative Anlage. Man verzichtete auf eine hohe Rendite und verließ sich im Gegenzug auf große Sicherheit.
Kein Wunder, dass die Lebensversicherung mit diesen Merkmalen beliebt als Baustein der Altersvorsorge oder zur Absicherung der Angehörigen war. In beiden Fällen ist weniger eine hohe Rendite ausschlaggebend als vielmehr die Verlässlichkeit. Doch immer mehr Verbraucher erleben eine böse Überraschung: Die Auszahlungen sind weit geringer als bei Vertragsabschluss prognostiziert. Die Gründe dafür sind vielfältig, das Ergebnis für die Kunden bleibt gleich. Man muss auf einen wesentlichen Teil fest eingeplanter finanzieller Mittel verzichten. Lebensversicherungen lassen Kunden im Regen stehen. Die Gründe für die geringen Auszahlungen sind bereits lange bekannt, doch es scheint, als hätten die Anbieter kein Interesse, etwas an der Situation zu verbessern.

Vertragshilfe24: Sven Enger und Christoph Kirchenstein enthüllen das Missverständnis hinter Lebensversicherungen

Sven Enger und Christoph Kirchenstein machen sich für Vertragshilfe24 stark. Sie sagen:
„Einem großen Nachteil der Lebensversicherung liegt ein Missverständnis zugrunde, welches von Anbietern und Vermittlern meist verschwiegen wurde. Es wird nicht der gesamte Beitrag des Kunden investiert, sondern lediglich der Sparanteil.“ Dieser ergibt sich aus dem eingezahlten Beitrag abzüglich der Kosten der Versicherung. Diese Kosten schwanken je nach Anbieter, führen jedoch in jedem Fall dazu, dass die investierte Summe weit unter den Erwartungen der Kunden liegt. Hinzu kommt, dass Lebensversicherungen hauptsächlich in sichere Anlageklassen investieren, die nur eine geringe Rendite erwirtschaften. Somit sind zum einen die Kosten viel zu hoch und zum anderen der Ertrag zu niedrig.

Axel Kleinlein und Liane Kirchenstein informieren im Zusammenhang mit Vertragshilfe24

Auch Axel Kleinlein und Liane Kirchenstein unterstreichen mit Vertragshilfe24:
„Für viele Sparer rächt sich das nun meist in einer Lebenssituation, in der es zu spät ist, um entstandene Verluste auszugleichen. Doch es könnte sogar noch schlimmer kommen. Lebensversicherungen dürfen Gelder einbehalten. Viele Anbieter von Lebensversicherungen sind in einer wirtschaftlich schlechten Lage. Das kann zu einem großen Problem werden, schließlich ist eine enorme Summe in Verträge investiert.“

Die Rolle des §314 Versicherungsaufsichtsgesetzes in Deutschland

In Deutschland gibt es zwar eine Sicherungseinrichtung namens Protektor, die insolvenzgefährdete Unternehmen retten soll, doch diese Einrichtung kann nur begrenzt helfen. Geraten zu viele Anbieter in eine Schieflage, wird der Schutzmechanismus schnell überfordert sein. Nicht zuletzt aus diesem Grund wurde der §314 Versicherungsaufsichtsgesetz eingeführt. Dieser besagt, dass Versicherungsunternehmen die Auszahlungen teilweise verweigern können, um sich vor einer Insolvenz zu schützen. Im Klartext bedeutet dies, dass die Kunden weiterhin Beiträge zahlen müssen und die Versicherung die Auszahlungen zugleich beschneiden darf. Vertragshilfe24 empfiehlt: Lebensversicherung rückabwickeln.

Was sollten Betroffene jetzt tun?