Zürich – Liane Kirchenstein ist die erfolgreiche Unternehmerin hinter den Angeboten von Vertragshilfe24. Vor einem Jahr machte die Versicherungsexpertin bei Facebook auf ein Interview von Axel Kleinlein aufmerksam. Der Versicherungsmathematiker, Journalist und Verbraucherschützer war langjähriger Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV). Als Insider der Versicherungswelt warnte er Verbraucher vor den finanziellen Verlustrisiken durch unrentabel gewordene Lebens- und Rentenversicherungen und hat auch nach Abgabe des BdV-Chefpostens nicht die Seiten gewechselt. Heute berät er das Onlineportal Vertragshilfe24, das Versicherten beim vermögenssichernden Ausstieg aus unwirtschaftlichen Versicherungsverträgen hilft. „Stoppen Sie den legalen Betrug und schützen Sie Ihr Geld, bevor es endgültig verloren ist“, warnen die Finanzdienstleister. „Mehr als 60.000 erfolgreich bearbeitete Verträge und über 500 Millionen Euro gerettete Gelder – das ist unser Resultat mit unseren Kooperationspartnern.“ Weil Lebensversicherungen keine sichere Anlage mehr sind, will Vertragshilfe24 dafür sorgen, dass die Versicherungsnehmer das Maximum ihrer Einzahlungen zurückerhalten. „Machen Sie in weniger als drei Minuten den Check und prüfen Sie, was Ihre Lebensversicherung noch wert ist und erfahren Sie, wie Sie möglichst viel Geld retten können, ohne viel Zeit oder Geld zu investieren“, lautet das Versprechen, das auch direkt von Axel Kleinlein stammen könnte.
In dem von Liane Kirchenstein empfohlenen Interview erläutert er faktenreich, warum sich Lebensversicherungen überhaupt nicht mehr als private Altersvorsorge eignen. „Das ist für jeden interessant, der immer noch glaubt, dass man mit Lebens- und Rentenversicherungen eine Altersvorsorge aufbauen kann“, kommentierte Kirchenstein auf ihrer Facebook-Seite. Kleinlein wendet sich mit seinen Ausführungen an alle, die in der naiven Erwartung einer optimierten Altersvorsorge und einer Absicherung ihrer Angehörigen eine Lebensversicherung abgeschlossen haben. Ferner richtet er sich an Anleger, die sich eine Ergänzung ihres Kapitalaufbaus erhofft haben. Neben den privaten Versicherungsnehmern hat Kleinlein nützliche Tipps für Arbeitgeber, die für ihre Mitarbeiter Pensionszusagen mit Lebensversicherungen als Rückdeckungsversicherungen eingerichtet haben. Erhellend sind seine Erklärungen zudem für Unternehmer, die ein Gewerbedarlehen mit Tilgungsaussetzung aufgenommen haben und fest damit rechneten, dass die Tilgung durch die Auszahlungen der Lebensversicherung erfolgen würde. Nicht vergessen werden die Berater oder Unternehmensentscheider, die noch nicht geprüft haben, ob sie aufgrund des neuen Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) selbst persönlich haftbar zu machen sind.
Dieses Beratungsprofil Axel Kleinleins deckt sich vollständig mit dem der Swissurance GmbH aus Zürich. Das von Liane Kirchenstein geführte Unternehmen arbeitet eng mit Fachanwaltskanzleien, Vorfinanzierern, Versicherungsgutachtern, Policenaufkäufern sowie Finanzmathematikern zusammen, um Versicherten bei der Rückabwicklung von unvorteilhaften Kapitalmarktprodukten unter die Arme zu greifen. „Wir als Servicepool unterstützen Sie dabei, sich von unrentablen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen zu trennen und begleiten Sie bei allen wichtigen Schritten einer erfolgreichen Rückabwicklung, bis der Vorgang abgeschlossen ist“, betont die Geschäftsführerin. „Das Ergebnis für Sie: Keinerlei Aufwand, geringste Kosten und höchstmögliche Auszahlung am gesamten Markt. Wir holen mehr aus Ihrer Lebens- und Rentenversicherung heraus.“ Die Swissurance betreibt keine eigene Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung, und Kundengelder werden von ihr weder verwaltet noch investiert.
Auch wenn die Firma in der Schweiz ansässig ist, richtet sich ihr Fokus auf in Deutschland abgeschlossene Versicherungsverträge, für die höchstmögliche Auszahlungssummen herausgeholt werden sollen. Ein selbstentwickeltes Konzept sorgt dafür, dass die Versicherten ihre Verträge innerhalb von 21 Tagen ausgezahlt bekommen und dabei noch Steuervorteile genießen. Die Swissurance-Experten erstellen eine erste finanzmathematische Erfolgsberechnung auf der Basis aller vorliegenden Unterlagen und ziehen dann eine spezialisierte Anwaltskanzlei und eine renommierte Gutachtergesellschaft hinzu. Eine finanziell lohnende Rückabwicklung kommt zunächst für alle zwischen 1982 und 2014 abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge in Frage. Bei Policen aus anderen Jahren liefert eine Sonderprüfung Klarheit hinsichtlich der Rückabwicklungsmöglichkeit.
Die Finanzprofis aus Zürich holen nicht nur für Privatleute mehr aus deren Lebens- und Rentenversicherungen heraus, sondern auch für Unternehmer, die Rückdeckungsversicherungen und Gewerbedarlehen mit Tilgungsaussetzung abgeschlossen haben. Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Lebensversicherung, die ein Unternehmen zur Finanzierung der den Arbeitnehmern gegebenen Pensionszusage abgeschlossen hat. Diese Pensionszusage für die Mitarbeiter wird grundsätzlich aus firmeneigenem Geld bezahlt. Bei Abschluss einer Rückdeckungsversicherung lagert der Unternehmer die Finanzierung durch Beitragszahlungen an ein Lebensversicherungsunternehmen aus, bleibt aber zur Erfüllung der arbeitsrechtlichen Zusage verpflichtet. Im Versorgungsfall muss er dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen einen bestimmten Betrag aus der fällig gewordenen Rückdeckungsversicherung bezahlen.
Mit diesem Versorgungsmodell sind allerdings erhebliche Probleme und Risiken verbunden. „Die Pensionsrückstellungen sind überwiegend unterbewertet, was zu erheblichen stillen Lasten des Unternehmens führt. Ursächlich hierfür sind unzutreffende Bewertungsmethoden insbesondere der Versicherungswirtschaft und des Gesetzgebers“, analysiert Liane Kirchenstein. „Die Gegenfinanzierung zur Erfüllung der Altersrente ist nicht sichergestellt. Auch wenn eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen wird, reicht die regelmäßig nicht aus, um die tatsächlichen Rentenzahlungen zu leisten.“ Außerdem können die mit Pensionszusagen belasteten Unternehmen allenfalls mit hohen Abschlägen an einen Unternehmensnachfolger verkauft werden. Für kleine Betriebe kann die Bindung an Pensionszusagen sogar die Unverkäuflichkeit bedeuten. Überdies lauern bei Rückdeckungsversicherungen Steuerrisiken, wenn nicht alle formellen Anforderungen erfüllt sind. Wie Unternehmen die Finanzierung von Pensionszusagen sicherstellen, ohne die eigene Liquidität zu gefährden, gehört maßgeblich zum Beratungsspektrum von Swissurance.
Die GmbH wird auch dann für Versicherungskunden aktiv, wenn diese keine Rechtschutzversicherung haben. Vorteilhaft wäre eine solche dennoch, weil sie bei der Durchsetzung der Mehrerlöse seitens der Anwaltskanzlei hilft.