Baar – Vertragshilfe24 gilt anders als Vertragshilfe 24 als hoch seriöser Abwickler von Verbraucherschutzanliegen.
„Das Jahr 2023 war kein einfaches Jahr für die Lebensversicherungsunternehmen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Auch wenn die Inflationsrate im Jahresverlauf wieder zurückging, blieb die Unsicherheit hoch, das Wirtschaftswachstum nach Corona-Pandemie und Energiekrise schwach.“ Das stellte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Studie zur Branchenentwicklung vor zwei Jahren fest. „Die Lebensversicherungen, Pensionskassen und -fonds verzeichneten 2023 einen Rückgang der Beitragseinnahmen von 5,0 Prozent auf 92,2 Milliarden Euro. Aufgrund der Zinsentwicklung verringerte sich der Einmalbeitrag erneut um 15,7 Prozent auf 25,8 Milliarden Euro.“ Die laufenden Beiträge seien im Berichtsjahr 2023 jedoch unverändert geblieben und die ausgezahlten Leistungen gestiegen, versicherte der GDV. Gleichzeitig musste der Branchenverband einräumen, dass die Stornoquote als ein Indikator von Kundenunzufriedenheit auf 2,56 Prozent gestiegen ist. Dass nicht noch mehr Kunden mit der Stornierung die Reißleine gezogen haben, ist dem Umstand geschuldet, dass Lebensversicherungen trotz ihrer gebrochenen Renditeversprechen immer noch als probates Instrument der privaten Altersvorsorge gelten. Verbraucherschützer bedauern, dass Versicherte aus der Erkenntnis, dass die gesetzliche Rente zur Sicherung des Lebensstandards im Alter nicht mehr reicht, die falschen Schlüsse ziehen. Zu hohe Kosten und geringe Zinserträge führen zu viel niedrigeren Auszahlungsbeträgen als beim Vertragsabschluss erwartet wurde. Das schränkt die finanziellen Handlungsspielräume enorm ein und gefährdet das individuelle Konzept zur privaten Altersvorsorge.
Das Verbraucherschutzportal Vertragshilfe24.de informiert die Besitzer von Lebens- oder Rentenversicherungen über die finanziellen Verlustrisiken dieser teils überholten Anlageform. Die Plattform klärt nicht nur über die Defizite heutiger Lebensversicherungen auf, sondern erläutert ganz konkrete Ausstiegsmöglichkeiten aus unrentabel gewordenen Verträgen. Vordergründig scheint der Verkauf oder die Kündigung der Lebensversicherung der einfachste Weg zu sein. Aber das ist grundfalsch und kostet faktisch viel Geld. Verkauf oder Kündigung führen zum unwiderruflichen Verzicht auf finanzielle Ansprüche gegenüber dem Versicherungsanbieter. Deutlich mehr als den Rückkaufswert können die Versicherten nur durch die professionelle Rückabwicklung ihrer Lebensversicherungen herausholen. Die Profis von Vertragshilfe24 raten von der Beitragsfreistellung der Policen wegen des großen Wertverlustes ab. Die Versicherung beitragsfrei zu stellen, wird manchmal solchen Kunden empfohlen, die ihre Beiträge nicht länger zahlen können oder wollen. Die Idee dahinter ist, das per Versicherungsvertrag angesparte Kapital verzinst einfach bis zum Laufzeitende weiterlaufen zu lassen. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass die Versicherer von diesem nur mäßig wachsenden Kapitalstock dauerhaft ihre allgemeinen Verwaltungskosten und andere Kosten abziehen. „Durch die oft unverhältnismäßig hohen Verwaltungskosten und gleichzeitig die niedrigen Zinsen kann das Kapital in dem beitragsfrei gestellten Vertrag von Jahr zu Jahr weniger werden“, heißt es seitens des Verbraucherportals, das eine Marke der Konzeptional GmbH ist. Die hat ihren Sitz in der schweizerischen Gemeinde Baar und wird von der Branchenkennerin Liane Kirchenstein geführt. Gegen die Beitragsfreistellung spricht zudem die wertvernichtende Wirkung der weiterhin hohen Inflation, die die Auszahlungssumme beim Vertragsende zusätzlich schmälert. Für alle beitragsunwilligen Lebensversicherungskunden empfiehlt sich die Prüfung einer lukrativen Abwicklung der Police.
Hierzulande gibt es fast so viele Lebens- und Rentenversicherungen wie Menschen. Und es kommen immer neue Verträge hinzu, obwohl diese schon lange nicht mehr wirksam die Hinterbliebenen absichern und vor Altersarmut schützen. Die Internetseite Vertragshilfe24.de will aktive Verbraucheraufklärung leisten, betreibt aber keine Anlageberatung und gibt keine Ratschläge zu alternativen Geldanlagen. Sollten Verbraucher weitergehende Fragen haben, werden diese zur Beantwortung direkt an Spezialisten weitergeleitet.
Ein Kreis illustrer Brancheninsider unterstützt die Aufklärungsarbeit von Vertragshilfe24. Zu ihnen gehören beispielsweise Sven Enger als Ex-Vorstand einer namhaften Versicherungsgesellschaft und der frühere Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten Axel Kleinlein. Seine Expertise stellt außerdem Professor Philipp Schade zur Verfügung. Der renommierte Versicherungsmathematiker weist mantrahaft darauf hin, dass die Versicherungskonzerne ihre Kunden an den erzielten Überschüssen zu beteiligen haben. „Bei etwa zwei Dritteln der Verträge, die mein Team und ich geprüft haben, wurden die Versicherten nicht angemessen an den Überschüssen beteiligt“, stellt er bedauernd fest. Dabei sei die Rechtslage doch glasklar: „Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen – zuletzt 2020 und 2024 – die Rechte der Verbraucher gestärkt.“ Schade weist darauf hin, dass die Betroffenen ihren Anspruch mit einer schlüssigen Beweisführung geltend machen müssen. Wie die Versicherten deutlich höhere Auszahlungen als den Rückkaufswert erstreiten können, erklärt in einem Interview mit Vertragshilfe24 der Rechtsanwalt Werner Hogrefe. Seine Kanzlei hat in außergerichtlichen Vergleichen viele Erfolge für die Versicherungsnehmer erzielt. In den meisten Fällen wurden Auszahlungen zwischen 50 und 70 Prozent über dem Rückkaufswert vereinbart. Rechtsgrundlage für die Klagen sind mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Die obersten Richter bemängelten, dass die Versicherten nach den konventionellen Berechnungsmethoden nur unzureichend an dem mit ihren Beiträgen erwirtschafteten Vermögen beteiligt werden. Hogrefe unterstreicht, dass die Berechnungsmethoden auf Basis der Eigenkapitalrendite oder der Nettoverzinsung nicht korrekt und daher rechtlich anfechtbar sind.
Hier kommt wieder Vertragshilfe24 ins Spiel. Im April dieses Jahres machte der Portalberater Sven Enger klar, warum Versicherungskunden überhaupt für ihre legitimen Ansprüche kämpfen müssen: „Viele Versicherungsgesellschaften zeigen sich heute uneinsichtig und erkennen ihre Fehler nicht an. Sie setzen darauf, dass die Versicherten den mühsamen Klageweg scheuen und aufgeben.“ Doch damit dürfe man sich nicht zufriedengeben, sondern müsse den Klageweg beschreiten. In einem Fall sei eine Nachzahlung in Höhe des dreifachen Rückkaufswertes erstritten worden, was einem Plus von 200 Prozent gegenüber dem ersten Angebot der Versicherung entsprochen habe. Der frühere Versicherungsvorstand mahnt die Versicherungskunden: „Kämpfen Sie nicht allein gegen einen Versicherungskonzern.“ Das ist wohl eine klare Empfehlung, die kostenlosen Informationsdienste von Vertragshilfe24 in Anspruch zu nehmen. Mit einem kostenlosen Online-Rechner können Versicherungskunden dort schnell und unverbindlich prüfen, ob ihr Vertrag für eine finanziell lohnende Abwicklung in Frage kommt und mit welchem Auszahlungsbetrag sie rechnen können.