Zürich – „Zu einem Neuabschluss raten wir wegen der Kosten und der langen Bindung auf keinen Fall“, zitierte die „Berliner Morgenpost“ jüngst Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Verbraucherschützerin bezog sich auf Lebensversicherungen zur Altersvorsorge. Auch Bestandsverträge bewerten Experten nicht besser. Sie warnen die Kunden von Kapitallebens- oder Rentenversicherungen davor, wegen der allmählichen Verbesserung des allgemeinen Zinsniveaus von einer automatischen Erhöhung der Überschussbeteiligung auszugehen. Viele Lebensversicherer befinden sich durch das niedrige Zinsniveau der letzten Jahre in einer strukturellen Krise, die keinen Raum selbst für ein moderates Plus der Überschussbeteiligung lässt. Die schrittweise Erhöhung der Leitzinsen durch die Europäische Zentralbank (EZB) hat zwar zu allgemeinen Zinserhöhungen geführt. Aber die Versicherer reagieren sehr träge und zurückhaltend auf die Zinsentwicklung. Von einer schnellen Anpassung kann gar keine Rede sein. Der Löwenanteil ihres Geldes steckt in niedrig verzinsten Anleihen mit einer langen Laufzeit. Millionen Altersvorsorge-Sparer überlegen deshalb, ihre Lebensversicherungspolicen abzustoßen.
Bei der Rückabwicklung unrentabler Lebens- oder Rentenversicherungen ist einiges zu berücksichtigen, um das finanzielle Maximum herauszuholen. Auf diesem Feld hat sich die in Zürich ansässige Swissurance GmbH einen Namen gemacht. Die Servicepoolgesellschaft verspricht mit ihrem Expertenteam eine profunde Beratung bei allen Teilschritten der erfolgreichen Rückabwicklung. Sie arbeitet vertrauensvoll mit Fachanwälten, Gutachtern, Vorfinanzierern und Policenaufkäufern zusammen und ist selbst weder als Kapitalanlagen- noch als Anlageberatungsgesellschaft tätig. Das heißt, dass sie weder Kundengelder verwaltet noch investiert und diesbezüglich keinerlei Empfehlungen ausspricht. Mit „finanzmathematischen Erfolgsberechnungen“, wie es heißt, soll stattdessen kundenindividuell ermittelt werden, welche Ansprüche sich aus den jeweiligen Verträgen ergeben. Ein professionelles Gutachten hilft bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rückabwicklung, und durch die Kooperation mit kapitalstarken Vorfinanzierern wird eine Auszahlung innerhalb von 21 Tagen zugesichert. Ein Team spezialisierter Anwälte soll die Kundenansprüche in puncto Mehrerlös durchsetzen.
Swissurance wendet sich nicht nur an private Versicherungskunden, sondern auch an Geschäftsführer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie Unternehmensberater. Die müssen seit dem Jahr 2021 nämlich eine besondere Vorsicht walten lassen und spezielle Haftungsrisiken berücksichtigen. Die strengeren Anforderungen sind dem reformierten Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) geschuldet. Das wiederum ist Teil des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG). Entscheider und Berater müssen sich seither gründlicher über Unternehmensrisiken informieren und bei Problemen zeitnah handeln. Anderenfalls droht ihnen im Schadensfall eine persönliche Haftung.
Hier spielen die Pensionszusagen für Mitarbeiter per Rückdeckungsversicherung eine Rolle. Rückdeckungsversicherungen sind ein Arbeitgeber-Instrument zur Absicherung der Pensionszusage für die Beschäftigten. Zu ihrer betrieblichen Altersversorgung nehmen Arbeitgeber häufig finanzielle Rückstellungen vor. Das damit verbundene finanzielle Risiko können sie auslagern, indem sie bei einem Lebensversicherer eine Rückdeckungsversicherung abschließen. Fast alle Finanzierungsmodelle, die Unternehmen mit einer Lebensversicherung abgeschlossen haben, sind stark risikobehaftet. Diese Risiken bestehen nicht nur für das Führungspersonal und seine Berater, sondern für die Existenz des Unternehmens selbst. Zur Risikominimierung empfiehlt sich eine genaue Prüfung, welche Folgen eine reduzierte Auszahlung der Versicherung und eine Trennung vom Vertrag hätte. Doch „Verkauf und Kündigung des Vertrages führen dazu, dass man alle berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung sofort verliert“, warnt Liane Kirchenstein. „Es ist daher ratsam, sich mit der Rückabwicklung einer Lebensversicherung zu beschäftigen, wenn diese im Unternehmen als Rückdeckungsversicherung von Pensionszusagen dient.“ Kirchenstein ist die vertretungsberechtigte Swissurance-Geschäftsführerin und außerdem Betreiberin des Informationsportals Vertragshilfe24, das enttäuschten Versicherungskunden bei der Rückabwicklung unrentabler Lebensversicherungen behilflich ist. „Die Lebensversicherung als sichere Kapitalanlage? Diese Zeiten sind lange vorbei. Wenn Sie sich finanzielle Sicherheit für sich und Ihre Liebsten wünschen, retten Sie jetzt Ihr Geld. Wir helfen Ihnen“, lautet die Einschätzung der Profis von Vertragshilfe24. Die meisten Versicherungsverträge versprächen Absicherung, böten aber nur zu hohe Kosten, zu niedrige Renditen und undurchsichtige Vertragsbedingungen.
Swissurance berät Unternehmen auch bei Problemen mit Gewerbedarlehen samt Tilgungsaussetzung. Zur Liquiditätssicherung und Stärkung der eigenen Wettbewerbsposition werden Investitionen häufig über Gewerbedarlehen finanziert. „Doch auch hier droht eine zusätzliche Belastung, wenn die Tilgung berücksichtigt werden muss“, gibt Liane Kirchenstein zu bedenken. „Banken kamen den Unternehmen gerne entgegen und setzten die Tilgung während der Laufzeit aus, wenn zugleich eine Lebensversicherung abgeschlossen wurde, deren Auszahlungen zur Tilgung am Laufzeitende genügen. Dies ist jedoch immer häufiger nicht der Fall, und die Unternehmen müssen die Differenz selbst tragen.“
Für noch mehr Unsicherheit sorgt bei Lebensversicherungskunden das Taumeln der Firmen-Gruppe Signa. Neben Banken gehören nämlich deutsche Versicherungen zu den Gläubigern des Firmengeflechts des Immobilieninvestors René Benko. Für die Versicherungskonzerne soll es um drei Milliarden Euro gehen, die sie aus der Insolvenzmasse möglicherweise nie wiedersehen. Laut der „Financial Times“ lief die Finanzierung der Signa-Gruppe auch über mehr als ein halbes Dutzend Versicherer. Der britischen Wirtschaftszeitung zufolge schiebt allein die Signal Iduna fast eine Milliarde Euro an ausstehenden Signa-Krediten vor sich her. Versicherte, die sowieso schon an der Altersabsicherungsfunktion ihrer Lebensversicherung zweifelten, wollen jetzt noch schneller die Reißleine ziehen. Sollten sie sich für die finanzielle Vorteilsmitnahme durch eine Rückabwicklung entscheiden, könnte die Swissurance ihre erste Wahl sein.