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Liane Kirchenstein von Vertragshilfe24 hilft bei unrentablen Lebensversicherungen

Liane Kirchenstein von Vertragshilfe24 hilft bei unrentablen Lebensversicherungen

Baar – Auf die Frage, welche Versicherungen verzichtbar sind, antwortete die Branchenkennerin Liane Kirchenstein „sämtliche kapitalbildende Lebensversicherungen und privaten Renten“. Julia Alice Böhne vom „Bund der Versicherten“ habe am 7. Januar 2024 in einen Interview gegenüber der dpa festgestellt, dass „die versicherten garantierten Leistungen geringer sind als das, was an Prämien eingezahlt wurde“. Neben weiteren Policen nannte Kirchenstein die Riester- und Rürup-Rentenversicherung, weil geringe Garantiezinsen in Verbindung mit hohen Kosten zu geringen Erträgen führten.

Im November 2020 übernahm die 58-jährige Berlinerin als geschäftsführende Gesellschafterin die Konzeptional GmbH im schweizerischen Baar und betreibt mit ihrem Mann Christoph Kirchenstein den Service-Pool Vertragshilfe24.de. Dieses im deutschsprachigen Raum einzigartige Onlineportal hilft Besitzern von unrentablen Renten- und Lebensversicherungsverträgen bei der finanziellen Neuausrichtung. Das netzwerkende Kompetenzteam von Vertragshilfe24 richtet sich an Unternehmen mit gefährdeten Pensionszusagen und wackligen Tilgungsinstrumenten zur Absicherung von Gewerbedarlehen. Im Fokus stehen private Vorsorgekunden, die erkannt haben, dass die Lebensversicherungen ihre Renditeerwartungen nicht mehr erfüllen. Mit einem praxisbewährten und juristisch abgesicherten Beratungskonzept wird meist ein Vielfaches des Rückkaufswertes erzielt. Mit ihren Kooperationspartnern, darunter der Lebensversicherungsaufkäuferin Pacta Invest GmbH, haben die Portalbetreiber nach eigenen Angaben schon mehr als 60.000 Versicherungsverträge bearbeitet.

Von einer Kündigung oder einem Verkauf der Policen wird ausdrücklich abgeraten und stattdessen die professionelle Rückabwicklung empfohlen, um wesentlich mehr Geld herauszuholen. Die Rückabwicklung erfolgt in fünf Schritten: Zunächst werden die Versicherungsunterlagen eingereicht – dafür genügt ein einfacher Upload im Kundenportal. Dann werden die konkreten Erfolgsaussichten der Kundenansprüche ermittelt und dafür finanzmathematische Berechnungen angestellt. Der Service-Pool begleitet alle Teilschritte der Bearbeitung und sorgt koordinierend für eine erfolgreiche Rückabwicklung des Vertrages. Schon nach weniger als drei Wochen kann der bislang Versicherte mit der ersten Auszahlung auf ein Wunschkonto rechnen. Für den reibungslosen Ablauf und die Durchsetzung aller Ansprüche arbeitet Vertragshilfe24 mit spezialisierten Anwaltskanzleien zusammen. Die Machtbarkeitsprüfung auf dem Onlineportal kostet die Versicherten keinen Cent.

Die meisten Lebens- oder Rentenversicherungen halten längst nicht mehr das, was sie einst versprochen haben. Die Höhe der zugesagten Auszahlungen hat sich in den letzten Jahren deutlich vermindert. Davon betroffen sind auch Pensionszusagen sowie Gewerbe- oder Immobiliendarlehen, die sich mit Lebensversicherungen rückabsichern. Die Garantiezins-Verweise der Lebensversicherer hält Liane Kirchenstein für einen schlechten Scherz: „Der Garantiezins für Lebens- und Rentenversicherungen wird vom Bundestag per Gesetz festgelegt. Traditionell folgt der Bundestag dabei den Wünschen der Versicherungsgesellschaften. Dieser Höchstzins lag zum Beispiel 2014 bei 1,5 Prozent. Seit Januar 2022 liegt er bis heute bei mickrigen 0,25 Prozent. Das ist ja nur die Verzinsung des Sparanteils, der bei vielen Lebens- und Rentenversicherungen rund zwei Drittel der Prämien und oft weniger ausmacht, weil der Rest für Abschlussprämien, Verwaltungskosten und andere Gebühren abgezwackt wird.“ Die Versicherungsexpertin weist die Erzählung zurück, dass die Altverträge von der Senkung des Garantiezinses kaum berührt seien: „Die Versicherungswirtschaft erweckt gerne den Anschein, alte Verträge seien von der Senkung des Höchstrechnungszinses nicht betroffen.“ Doch das stimme nicht. Als Kronzeugen benennt sie den Versicherungskritiker und Verbraucherschützer Axel Kleinlein. Der selbständige Versicherungsmathematiker, der sich als Vorstandssprecher des „Bundes der Versicherten“ einen Namen machte, sagte 2021: „Die Versicherungswirtschaft täuscht Verbraucher und Politiker, wenn sie behauptet, dass bestehende Verträge nicht betroffen sind.“ Bei vielen Riester- und Rürup-Verträgen würde die Rentenhöhe erst zu Beginn der Auszahlungsphase berechnet und dafür der dann geltende Höchstrechnungszins verwendet. „Millionen von Kunden müssen mit niedrigeren Privatrenten rechnen“, zeigte sich Kleinlein besorgt.

Wegen der fehlenden Transparenz und Flexibilität der Lebensversicherungsverträge wissen viele Versicherte nicht einmal, wer dauerhaft ihr Versicherungspartner ist und damit über die Überschussbeteiligung entscheidet. Inzwischen ist es eher die Regel als die Ausnahme, dass die private Zusatzrente von einem anderen Unternehmen ausgezahlt wird als dem des Vertragsabschlusses. Mit der sinkenden Rendite steigt zudem die unternehmerische Insolvenzgefahr. „Denn Firmen, die sich bei der Pensionszusage oder bei ihren Gewerbedarlehen auf die alten Versicherungs-Zusagen verlassen haben, geraten mit den viel kleineren Endauszahlungen in solch große Not, dass sie, wenn die Betriebsmittel nicht reichen, Insolvenz anmelden müssen“, berichtet Liane Kirchenstein. „Im Übrigen betrifft das auch ein Immobiliendarlehen, wenn dieses am Ende durch eine Lebensversicherung abgelöst werden soll.“

Aufgrund des Beratungsprofils arbeiten inzwischen der bekannte Verbraucherschützer Axel Kleinlein und der frühere Versicherungsvorstand Sven Enger für Vertragshilfe24. Beide sehen selbst in gestiegenen Zinsen keine Rettung der Lebensversicherungskunden. „Trotz aktuell höherer Zinsen sind die Versicherungsunternehmen ja noch immer in großem Umfang in den sehr niedrig verzinsten, älteren Kapitalanlagen investiert“, analysiert Kleinlein. „Die werden die Versicherungsunternehmen aber so schnell gar nicht loswerden können. Denn hier schlummern stille Lasten, also drohende Verluste. Die müssten realisiert werden, und das ginge zulasten der Überschüsse. Unterm Strich geht für die meisten Kunden die Niedrigzinsphase noch viele Jahre weiter. Ich rechne damit, dass die Versicherten erst in den 2030er-Jahren nennenswert von den höheren Zinsen profitieren könnten – wenn überhaupt.“ Enger ergänzt: „Die klassische Lebensversicherung mit dieser Überschussbeteiligung befindet sich nicht in einer vorübergehenden Delle, sondern eher in einem langfristigen Abwärtstrend. Letztendlich ist die kapitalbildende Lebensversicherung eher ein Sündenfall als ein Produkt mit Zukunft.“ Beide setzen voller Überzeugung auf die Rückabwicklung der unrentabel gewordenen Policen.

Liane Kirchenstein, Initiatorin von Vertragshilfe24, hilft aber nicht nur enttäuschten und um ihre Altersabsicherung gebrachten Versicherungskunden, sondern ist vielfältig sozial engagiert. So unterstützt sie den Nachwuchs eines Fußballvereins und griff den Flutopfern im Ahrtal unter die Arme. Nach Ausbruch des Ukraine-Krieges organisierte sie überdies Autofahrten mit Hilfsgütern in das angegriffene Land.