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Urteil gegen Dodik: Politik des einseitigen Diktats

Urteil gegen Dodik: Politik des einseitigen Diktats

Das Original erschien zuerst auf dem serbischen Portal Eagleeyeexplore

https://eagleeyeexplore.com/sr/the-verdict-against-dodik-the-politics-of-unilateral-dictate/

Dieser Text wurde am 26. Februar, Tag der Verurteilung des Präsidenten der Republika Srpska, veröffentlicht.

Das erstinstanzliche Urteil gegen Milorad Dodik wurde am heutigen Tag verkündet und sieht eine Freiheitsstrafe sowie seine Absetzung vom Amt vor.

Könnte die Verkündung eines erstinstanzlichen Urteils gegen den derzeitigen Präsidenten der Republika Srpska einen entscheidenden Wendepunkt für die Republika Srpska, Bosnien und Herzegowina sowie die gesamte Balkanregion darstellen?

Obwohl die Geschichte der gewaltsamen Entfernung höchster, frei gewählter Amtsträger und der rechtswidrigen Entziehung grundlegender persönlicher und politischer Rechte hoher Funktionäre und Beamter der Republika Srpska durch einzelne Hohe Repräsentanten sowie die Praxis der Einschränkung der verfassungsmäßigen Zuständigkeiten dieser Entität bereits seit achtundzwanzig Jahren besteht, könnte die angekündigte Verkündung eines erstinstanzlichen Urteils gegen den aktuellen Präsidenten der Republika Srpska, Milorad Dodik, ein maßgebliches Ereignis für die Republika Srpska, Bosnien und Herzegowina sowie die gesamte Balkanregion werden.

LANGE GESCHICHTE DES „OHR-ISMUS

Angesichts der Tatsache, dass ein verurteilendes Urteil gegen Milorad Dodik seine sofortige Absetzung vom Amt des Präsidenten der Republika Srpska zur Folge hätte (zusätzlich zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren) und in Anbetracht der bereits erwähnten, langjährigen rechtswidrigen Praxis der Verfolgung serbischer politischer Vertreter durch Hohe Repräsentanten in Bosnien und Herzegowina könnte man sich fragen, inwiefern sich eine solche Absetzung in ihren rechtlichen und politischen Konsequenzen für die Republika Srpska etwa von der rechtswidrigen Absetzung Nikola Poplašens im Jahr 1999 vom Amt des Präsidenten der Srpska durch den Hohen Repräsentanten Carlos Westendorp unterscheiden würde. Diesem Vergleich verleiht besonderes Gewicht die Tatsache, dass Poplašen vom Hohen Repräsentanten abgesetzt wurde, weil er Milorad Dodik nicht mit der Regierungsbildung beauftragen wollte.

Wie der bekannte Jurist aus der Republika Srpska, Milan Blagojević, in einem aktuellen Artikel darlegt (hier verfügbar), reicht die Geschichte des „OHR-ismus“ (abgeleitet vom Office of the High Representative – Amt des Hohen Repräsentanten) als „rechtswidrige Herrschaft der Hohen Repräsentanten in Bosnien und Herzegowina“ weit zurück. Über diese hat der kollektive Westen seit 30 Jahren kolonial eine Mitgliedsnation der Vereinten Nationen verwaltet.

Lang ist auch die Geschichte der „Kooperationsbereitschaft“ zahlreicher Amtsträger der Republika Srpska, die unter kolonialen Bedingungen die rechtswidrigen Diktate der Hohen Repräsentanten akzeptiert und ihnen durch ihre Zustimmung die notwendige rechtliche Form verliehen haben.

EIN FALL, DER SICH VON ANDEREN UNTERSCHEIDET

Eine rechtliche Tatsache sowie eine offensichtliche politische Tatsache machen die gerichtliche Verfolgung von Milorad Dodik anders als die zahlreichen früheren Fälle der gewaltsamen Absetzung hoher Funktionäre der Republika Srpska durch Hohe Repräsentanten.

Dem Präsidenten der Republika Srpska, Milorad Dodik, und dem ehemaligen Direktor des Amtsblatts der Republika Srpska, Miloš Lukić, wird nämlich auf Grundlage von Änderungen und Ergänzungen des Strafgesetzbuches von Bosnien und Herzegowina, die rechtswidrig von Christian Schmidt eingeführt wurden, der Prozess gemacht. Dodik wird vorgeworfen, das Verbrechen der Nichtumsetzung von Entscheidungen des Hohen Repräsentanten begangen zu haben, weil er als Präsident der Republika Srpska ein Dekret unterzeichnete, mit dem das Gesetz über die Nichtanwendung von Urteilen des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina sowie das Gesetz über die Veröffentlichung von Gesetzen und anderen Vorschriften der Republika Srpska in Kraft gesetzt wurden. Mit diesen Gesetzen hat die Republika Srpska beschlossen, künftig keine Entscheidungen des Hohen Repräsentanten mehr zu veröffentlichen.

Dabei handelt es sich um Gesetze, die von der Nationalversammlung der Republika Srpska verabschiedet wurden und die der Präsident der Republik gemäß der Verfassung der Republika Srpska unterzeichnen musste. Lukić wird vorgeworfen, diese Dekrete und Gesetze im Amtsblatt veröffentlicht zu haben.

KOMMISSAR EINES BESATZUNGSREGIMES

Obwohl sich die gesetzgeberische Tätigkeit des Amtes des Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina nicht im Text des Daytoner Friedensabkommens begründen lässt und das Fehlen elementarer demokratischer Legitimität bei der Ausübung gesetzgeberischer Gewalt durch den Hohen Repräsentanten der überzeugendste Beweis für den kolonialen Charakter Bosnien und Herzegowinas ist, gelang es den Hohen Repräsentanten in der Vergangenheit dennoch, der Republika Srpska einzelne Gesetze aufzuzwingen, und ihre Institutionen haben dieser rechtswidrigen Praxis zugestimmt.

Der aktuelle Fall unterscheidet sich von früheren, weil der „Gesetzgeber“ Christian Schmidt ein illegaler „Hoher Repräsentant“ ist, da er nicht auf die Weise ernannt wurde, wie alle früheren Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina gewählt wurden. Darauf hat die Botschaft der Russischen Föderation in Bosnien und Herzegowina klar und rechtzeitig hingewiesen, indem sie feststellte, dass bei der Ernennung Schmidts erstmals auf einen Konsens im Lenkungsausschuss des Rates zur Umsetzung des Friedens verzichtet wurde und – was rechtlich gesehen am wichtigsten ist – seine Ernennung nicht vom UN-Sicherheitsrat bestätigt wurde.

Der Konsens im Lenkungsausschuss des Rates zur Umsetzung des Friedens sowie die anschließende Genehmigung durch den Sicherheitsrat waren wichtige Garantieinstrumente dafür, dass „der Hohe Repräsentant das gesamte Arsenal seiner Befugnisse nutzen konnte“ (hier), wie es in Anhang X des Daytoner Friedensabkommens vorgesehen ist. Ohne diese Befugnisse verwandelt sich der Hohe Repräsentant aus einem legalen Überwacher der Umsetzung der zivilen Aspekte des Dayton-Abkommens in einen Kommissar eines Besatzungsregimes.

WIDERSTAND GEGEN RECHTSWIDRIGE GEWALT

Diese Haltung Russlands gegenüber dem „Hohen Repräsentanten“ Schmidt teilt auch ein weiteres ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrats, China. Aus dieser Perspektive betrachtet, ist die Ernennung Schmidts nicht nur rechtswidrig, sondern stellt politisch gesehen ein Beispiel für die Politik des einseitigen Diktats dar, die der kollektive Westen in einer früheren Ära des Versuchs, eine unipolare globale Ordnung zu etablieren, angewandt hat.

Genau in diesem Zusammenhang liegt der zweite kardinale Unterschied – diesmal nicht rechtlicher, sondern politischer Natur – zwischen der aktuellen gerichtlichen Verfolgung des Präsidenten der Republika Srpska, Milorad Dodik, und früheren Verfolgungen von Amtsträgern der Republika Srpska durch andere Hohe Repräsentanten. Frühere Verfolgungen und Gesetzesauferlegungen durch Hohe Repräsentanten fanden unter Bedingungen der globalen Hegemonie des kollektiven Westens statt, was – trotz aller offensichtlichen persönlichen Schwächen serbischer Politiker in der Republika Srpska – objektiv die Möglichkeiten des Widerstands gegen die rechtswidrige Gewalt des „OHR-ismus“ einschränkte.

SCHMIDT – SYMBOL DES MISSERFOLGS VORHERIGER AMERIKANISCHER POLITIK

Heute, da wir dem offensichtlichen Scheitern des globalistischen Projekts des Unipolarismus beiwohnen, wäre es politisch absolut ungerechtfertigt und national schädlich, wenn die Institutionen der Republika Srpska und ihre Bürger nicht einmütig Widerstand gegen die Politik des „OHR-ismus“ des illegalen „Hohen Repräsentanten“ als Erbe einer unipolaren Welt leisten würden. Da Schmidt in Ermangelung von Legalität seine politische Macht früher ausschließlich aus der Unterstützung des ehemaligen US-Botschafters Murphy bezog, sind dessen Abgang und die Veränderungen im Weißen Haus ein weiterer Grund für die Republika Srpska, sich dem politisch geschwächten Bayern zu widersetzen.

Da die Sicherheit des Balkans im 19. und 20. Jahrhundert von der Sicherheit seines geografischen Zentrums – Bosnien und Herzegowina – abhing und die Sicherheit Europas sowie eines Teils Eurasiens von den Verhältnissen auf dem Balkan, müssten die Behörden der Republika Srpska das Problem des illegalen „Hohen Repräsentanten“ Christian Schmidt in einen größeren Zusammenhang mit der Frage der Sicherheitsherstellung auf dem europäischen Kontinent nach dem Scheitern der westlichen militärischen Intervention in der Ukraine und im Rahmen von Verhandlungen zwischen Russland und den USA stellen.

Christian Schmidt verkörpert vollständig die Politik des amerikanischen „tiefen Staates“ und seiner europäischen kolonialen Strukturen, von der Trump und seine Administration sich deutlich abwenden. Genauer gesagt, ist Christian Schmidt ein Symbol des Misserfolgs der vorherigen amerikanischen Politik, aber auch ihrer unnötigen Aggressivität gegenüber der Russischen Föderation, die die Welt an den Rand eines Dritten Weltkriegs gebracht hat und sich vor allem durch die Missachtung der vitalen geopolitischen Interessen Moskaus zeigte.

AUF DEM TISCH RUSSLAND-AMERIKANISCHER VERHANDLUNGEN

Angesichts der potenziellen Risiken, die Europa aus seinem historischen „Pulverfass“ drohen, sind die Überstimmung der russischen Vertreter im Lenkungsausschuss des Rates zur Umsetzung des Friedens bei der Wahl Schmidts und die gleichzeitige bewusste Umgehung des Sicherheitsrats ein wichtiger Beweis für die Missachtung vitaler russischer Interessen. Daher müsste dieser Fall auf die russisch-amerikanische Verhandlungsagenda gesetzt werden.

Falls es in der ersten Phase der Wiederherstellung des Vertrauens zwischen Russland und den USA zu früh ist, die Institution des Hohen Repräsentanten abzuschaffen, wäre die Ernennung eines neuen, legalen Hohen Repräsentanten auf die Weise, wie alle vor Schmidt gewählt wurden, der beste Beweis dafür, dass gegenseitiges Vertrauen, verbunden mit der Anerkennung geopolitischer Interessen, an einem geografischen Punkt wiederhergestellt wurde, von dem die Sicherheit Europas abhängt.

Bei der Lobbyarbeit, das Problem des illegalen „Hohen Repräsentanten“ Schmidt auf den Tisch russisch-amerikanischer Verhandlungen zu bringen, müsste Serbien der Republika Srpska helfen. Die Umstände dort deuten jedoch leider darauf hin, dass die Chancen dafür gering sind.

Damit die außenpolitische Aktivität zur Entfernung des kolonialen Verwalters, des Bayern Schmidt, aus Bosnien und Herzegowina erfolgreich ist, ist es notwendig, dass innerhalb der Führung der Republika Srpska eine entschlossene Bereitschaft besteht, Urteile des Gerichts von Bosnien und Herzegowina nicht umzusetzen, solange der „Hohe Repräsentant“ Schmidt in Bosnien und Herzegowina weilt, sowie eine einheitliche Unterstützung der Bürger der Republika Srpska für eine solche Politik.

VERHINDERN DES HANDELNS DER SIPA

Bei der Lobbyarbeit, das Problem des illegalen „Hohen Repräsentanten“ Schmidt auf den Tisch russisch-amerikanischer Verhandlungen zu bringen, müsste vor allem Serbien der Republika Srpska helfen. Der Schutz der Institution des Präsidenten der Republika Srpska und von Milorad Dodik persönlich vor der rechtswidrigen Verfolgung durch das Gericht von Bosnien und Herzegowina auf Grundlage eines rechtswidrigen, von einem illegalen „Hohen Repräsentanten“ auferlegten Akts ist eine Pflicht der Behörden der Republik Serbien. Diese Pflicht Serbiens ergibt sich aus der Tatsache, dass es eine garantierende Partei des Daytoner Friedensabkommens ist, aber auch aus Artikel 13 der Verfassung Serbiens, der alle staatlichen Organe unmittelbar verpflichtet, die Rechte der Serben im Ausland zu schützen.

Damit die außenpolitische Aktivität zur Entfernung des kolonialen Verwalters, des Bayern Schmidt, aus Bosnien und Herzegowina erfolgreich ist, ist es zuvor notwendig, dass innerhalb der Führung der Republika Srpska ein hohes Maß an Einigkeit und Entschlossenheit besteht, ein rechtskräftiges verurteilendes Urteil des Gerichts von Bosnien und Herzegowina gegen Milorad Dodik nicht umzusetzen und in diesem Sinne das Handeln der Staatlichen Agentur für Ermittlungen und Schutz (SIPA) auf dem Territorium der Republika Srpska zu verhindern.

SOUVERÄNITÄT AUCH AUF POLITISCHEM GEBIET BEWIESEN

Daraus folgt, dass, um einen Einzelfall in einen allgemeinen gesetzlichen Rahmen zu bringen, ein Gesetz über die Nichtanwendung von Entscheidungen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina auf dem Territorium der Republika Srpska nach dem Vorbild des Gesetzes über die Nichtanwendung von Entscheidungen des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina verabschiedet werden muss, solange der Lenkungsausschuss des Rates zur Umsetzung des Friedens und der UN-Sicherheitsrat keine Entscheidung über die Ernennung eines neuen Hohen Repräsentanten treffen.

Denn das Gericht und die Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina haben sich in Instrumente zur Durchsetzung der Willkür des illegalen „Hohen Repräsentanten“ Schmidt verwandelt. Dabei ist die Frage der rechtlichen Grundlage solcher Akte in einem kolonialen „rechtlichen“ System, das längst die Grenzen des durch das Dayton-Abkommen begründeten rechtlichen Rahmens überschritten hat, von geringerer Bedeutung als die Frage, ob die Republika Srpska bereit ist, ihre Souveränität zu verteidigen. Souveränität ist eine faktische, keine rechtliche Kategorie und beweist sich auf dem Feld politischer Macht.

RÜCKKEHR ZUM URSPRÜNGLICHEN STAND VON 1995

Die Infragestellung des illegalen „Hohen Repräsentanten“ Schmidt zusammen mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina als bloße Instrumente des „OHR-ismus“ auf internationaler Ebene ist wichtig für die Internationalisierung der Frage der Rückkehr zur ursprünglichen Dayton-Ordnung in Bosnien und Herzegowina. Denn das Gericht und die Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina wurden entgegen und außerhalb des Dayton-Abkommens eingerichtet, mit dem Ziel, eine Konföderation in eine Föderation umzuwandeln. Alle inländischen und ausländischen Akteure sollten ständig daran erinnert werden, dass Bosnien und Herzegowina zerfallen wird, wenn es nicht auf den ursprünglichen Zustand von 1995, also auf die Ordnung des Daytoner Verfassungsrahmens, zurückkehrt.

Seit dem Abschluss des Dayton-Abkommens läuft ein kontinuierlicher Prozess der Einschränkung der verfassungsmäßigen Position der Republika Srpska. Es scheint, dass es nie günstigere internationale Umstände gab, diesen Prozess zu stoppen und umzukehren. Von der Reife und dem Mut serbischer Politiker sowie von der Weitsicht des Volkes der Republika Srpska hängt ab, ob es zu diesem Wendepunkt kommt und ob die Republika Srpska aus der Verteidigung ihres höchsten Amtsträgers letztlich den entscheidenden historischen Nutzen ziehen wird.

Frank M. Trenkler sorgt mit Flight Design für Bau von Leichtflugzeugen in Kasachstan

Frank M. Trenkler sorgt mit Flight Design für Bau von Leichtflugzeugen in Kasachstan

Almaty – „Almaty, die größte Stadt Kasachstans, ist das wirtschaftliche und kulturelle Zentrum des Landes“, sagt der deutsche Generalkonsul Matthias Kiesler über die Metropole, die bis 1997 kasachische Hauptstadt war. Auch wenn diese repräsentative Funktion Astana übernommen hat, ist Almaty bis heute der kulturelle Leuchtturm und der Handelsknotenpunkt des zentralasiatischen Landes. Die Republik Kasachstan – in der Selbstbezeichnung Qazaqstan Respublikasy – ist unter anderem Mitglied der Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, der Welthandelsorganisation, der Eurasischen Wirtschaftsunion, der Organisation zur kollektiven Sicherheit, der Organisation der Turkstaaten sowie der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit. Deutschland unterhält mit der aufstrebenden Präsidialrepublik seit dem Februar 1992 diplomatische Beziehungen.

Erst kurz zuvor hatte die langjährige Sowjetrepublik die Unabhängigkeit erlangt. In dem Land wird die starke Stellung des Präsidenten von einem Zwei-Kammer-Parlament eingerahmt, das aus dem Senat als Oberhaus und der Maschilis als Unterhaus besteht. Beim Verfassungsreferendum des Jahres 2022 votierte die überwältigende Mehrheit der Kasachen für die von Staatspräsident Kassym-Schomart Tokajew empfohlenen Verfassungsänderungen. Dabei ging es vor allem um die Stärkung der Maschilis, eine Wahlrechtsreform, die Zulassung neuer Parteien, die Abschaffung der Todesstrafe sowie die Gründung eines Verfassungsgerichts und obersten Rechnungshofs. Diese Demokratisierungsschritte sollen ausdrücklich die Wirtschaftsbeziehungen zu den Staaten Europas festigen und ausbauen.

15 Monate nach dem erfolgreichen Referendum besuchte Tokajew die deutsche Hauptstadt, um die binationale Zusammenarbeit auf ein neues Fundament zu stellen. Bundeskanzler Olaf Scholz betonte bei diesem Anlass, dass Kasachstan der mit Abstand wichtigste deutsche Handelspartner in Zentralasien sei. „Die Beziehungen zwischen unseren beiden Ländern haben sich in den vergangenen 30 Jahren stetig vertieft. Es ist mittlerweile eine gute Zusammenarbeit entstanden“, sagte er. „Darüber freuen wir uns, und darauf wollen wir weiter aufbauen.“ Scholz berichtete von der Vereinbarung beider Regierungen, die Rahmenbedingungen für mehr Handel und Investitionen auszubauen und dafür die Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen weiter zu stärken.

Dass sich das Investitionsklima in Kasachstan im Allgemeinen und in Almaty im Besonderen deutlich verbessert hat, kann Frank Trenkler nur unterstreichen. Er ist Chef des in Dresden ansässigen Vermögensverwalters Trenkler Capital GmbH, die beim örtlichen Amtsgericht unter der Handelsregister-Nummer HRB 43556 geführt wird. Trenkler kennt den zentralasiatischen Wirtschaftsraum mit seinen Wachstumschancen gut und hat insbesondere in Kasachstan und Kirgisien ein Netzwerk aufgebaut, das schwerpunktmäßig Industrieansiedlungen fördert. Der aus Görlitz stammende Kaufmann ist Aufsichtsratsmitglied der börsennotierten EAMD AG und Emissär des Flugzeugbauers Flight Design General Aviation GmbH.

Die EAMD European AeroMarine Drones AG will Mittelständlern dabei helfen, ihre Nutzungsideen für Drohnen und neue Fluggeräte umzusetzen. Das Unternehmen mit Sitz in Berlin sieht sich als Innovationstreiber in der Luftfahrttechnik und entwickelt maßgeschneiderte Anwendungen für den Gesundheitsbereich, die Minenwirtschaft, die Umweltforschung, die Pipelineüberwachung sowie die Sicherung von Häfen und Landesgrenzen. Die international tätige Firma bietet mit ihren Hybrid-Flugzeugen einen nachhaltigen Maschineneinsatz bei gleichzeitig deutlich geringeren Betriebskosten. Zu den stark nachgefragten Flugzeugmodellen gehören die „Whisper“ und die „Explorer“, die beide für die hoheitliche und kommerzielle Bodenüberwachung und Datenerfassung eingesetzt werden können. „Hybridlösungen im Flugzeugbau werden Realität. Maschinen mit kosteneffizientem Elektroantrieb werden die mit herkömmlichem Antrieb ersetzen“, betont EAMD. Mit den drei Geschäftsbereichen Delivery (Jedsy), regionale Erkundung (Whisper) sowie Langstreckenaufklärung (Explorer) kann die Aktiengesellschaft ein überzeugendes Portfolio für neue Anforderungen in der privaten wie staatlichen Luftfahrt vorweisen.

Dafür scheint man sich in Kasachstan genauso zu interessieren wie für die Potenziale der Flight Design General Aviation GmbH, als deren Emissär Frank Trenkler in Almaty auftritt. Der deutsche Flugzeugbauer aus Hörselberg-Hainich ist seit über 35 Jahren eine führende Marke für Luftsport- und Leichtflugzeuge. Mit Verweis auf seinen EASA-zertifizierten Entwicklungs- und Produktionsbetrieb an verschiedenen Standorten schreibt er: „Dank eines professionellen internationalen Teams aus führenden Experten mit Erfahrung in Entwicklungsprojekten vom Ultraleichtflugzeug bis zum Part 25 Verkehrsflugzeug bieten unsere Produkte das optimale Paket aus Sicherheit, Leistung, Komfort und Umweltverträglichkeit. Alle führenden Teammitglieder verfügen über langjährige persönliche Flugerfahrung in unseren Flugzeugklassen. Die CT-Serie ist seit über 25 Jahren in den meisten Ländern weltweit marktführend. Kontinuierlich weiterentwickelt, stellt die CT immer noch das Optimum an Leistung, Sicherheit, Komfort und Umweltverträglichkeit dar. Unsere ganze Erfahrung haben wir in die neue F-Serie einfließen lassen.“

Die Flight Design General Aviation GmbH betont, mit ihrem internationalen Service- und Vertriebsnetz Kunden in der ganzen Welt zuverlässig zu bedienen. Das ist bis nach Kasachstan vorgedrungen, wo der Sachse Frank Trenkler die Wirtschaftskooperation forciert. Erst jüngst hat er in Almaty ein Joint Venture mit einer je fünfzigprozentigen Beteiligung zwischen Flight Design und kasachischen Partnern angeschoben. Der vielversprechende Deal ist bereits unter Dach und Fach. Damit werden in der Wirtschaftsmetropole schon bald die Leichtflugzeuge aus der CT-Baureihe von Flight Design produziert. Trenkler ist fest entschlossen, weitere Entwicklungs- und Produktionsprojekte in Kasachstan zu realisieren. Das Interesse der „Gegenseite“ ist enorm.

Vanessa Behrendt (AfD) findet Bewährungsstrafen für Mädchen-Vergewaltiger skandalös

Vanessa Behrendt (AfD) findet Bewährungsstrafen für Mädchen-Vergewaltiger skandalös

Helmstedt – Bei der niedersächsischen Landtagswahl am 9. Oktober 2022 konnte die AfD ihren Stimmenanteil fast verdoppeln und zog mit genau 11,0 Prozent der Stimmen in das Landesparlament ein. Eine der 18 AfD-Landtagsabgeordneten ist die 1984 geborene Vanessa Behrendt, die im Helmstedter Ortsteil Offleben lebt.

Gleich nach der Wahl setzte sie sich zusammen mit ihrem Fraktionskollegen Dr. Jozef Rakicky auf Landesebene für ein kommunales medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) im Kreis Helmstedt ein. Sie sieht den Landkreis in der Pflicht, deutlich mehr als bisher gegen den Ärztemangel zu tun, der längst die breite Gesundheitsversorgung der Bevölkerung bedroht. Landrat Gerhard Radeck (CDU) dachte aber nicht daran, Behrendt zu unterstützen. Die verheiratete Mutter zweier Kinder startete daraufhin eine Unterschriftenaktion für ein MVZ. Ein solches kommunales Gesundheitszentrum bündelt unter einem Dach mehrere Ärzte und andere gesundheitsbezogene Einrichtungen wie eine Apotheke oder eine Physiotherapie-Praxis. Es dient als große Hausarztpraxis, die idealerweise durch Fachärzte ergänzt wird, und soll die erste Anlaufstelle für Patienten im ländlicheren Raum sein. Auch für Vanessa Behrendt ist ein solches Versorgungszentrum eine passende Antwort auf den Medizinermangel in kleineren Gemeinden. Die AfD-Politikerin hat aufgrund ihrer Vita einen besonderen Bezug zur Gesundheitspolitik. Im Jahr 2000 begann sie eine Ausbildung zur medizinischen Fachangestellten und übte diesen Beruf bis 2013 aus. Nach der Elternzeit absolvierte sie eine Ausbildung zur Hundetherapeutin und ein Studium zur Ernährungsberaterin für Kinder und Jugendliche.

Fast parallel zum Start ihrer Unterschriftenkampagne suchten Behrendt und Rakicky nach einem Wahlkreisbüro in Helmstedt, stießen dabei aber auf Schwierigkeiten. Nicht aus inhaltlich-politischen Gründen reagierten potenzielle Vermieter reserviert, sondern weil sie Angriffe der linksradikalen Szene auf ihre Immobilie fürchten, wenn dort die AfD residiert.

In ihrer Fraktion ist Vanessa Behrendt familien-, kinder- und jugendpolitische Sprecherin. In dieser Funktion beschäftigt sie sich mit den Folgen von Covid-19-Impfungen bei Kindern und Jugendlichen. Eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion an die Landesregierung lieferte Mitte des Jahres verstörende Zahlen. Demnach waren für die Altersgruppe von fünf bis 18 Jahren 30-mal mehr Impfnebenwirkungen zu verzeichnen als schwere Verläufe durch eine Corona-Erkrankung. 305 Kinder und Jugendliche wurden aufgrund einer Corona-Infektion in einem niedersächsischen Krankenhaus behandelt und zwei von ihnen künstlich beatmet. Todesfälle gab es keine. Demgegenüber wurden 9.292 Behandlungen aufgrund unerwünschter Nebenwirkungen erfasst. Bei den Impfschadensverdachtsmeldungen an das Landesgesundheitsamt ist ein Todesfall in der genannten Altersgruppe genannt. „Die Antwort der Landesregierung macht die ungeheuerliche Dimension der verfehlten Corona-Politik deutlich“, betonte Behrendt. „Das unkalkulierbare Risiko, das mit den experimentellen mRNA-Impfstoffen verbunden ist, haben weder die damalige Große Koalition in Berlin noch Stephan Weil davon abgehalten, die Gesundheit von Millionen aufs Spiel zu setzen. Auf eine Entschuldigung seitens des Ministerpräsidenten warten die Betroffenen bis heute.“

Immer wieder muss sich die zweifache Mutter im Landtag mit dem LGBT-Lobbyismus der rot-grünen Landesregierung auseinandersetzen. Sie warnt vor der Regenbogen-Ideologie, die tolerant und humanitär daherkommt, aber tatsächlich die natürlichen Geschlechteridentitäten von biologischen Männern und Frauen zerstören will, um einen identitätslosen Gender-Menschen zu schaffen. Auf ihrer Facebook-Seite stellte sie klar: „Wer sich gegen die Forderungen der LGBT-Lobby stellt, wird gleich als ‚homophob‘ gebrandmarkt, als würde man Angst oder Hass gegenüber Homosexuellen empfinden. In Wirklichkeit geht es um etwas ganz anderes. Man verlangt von uns, grenzenlos tolerant zu sein – und das ist nicht bunt, sondern gefährlich.“ Empörend fand Behrendt, dass ausgerechnet das Familienministerium die „Progress-Flagge“ als inhaltlich radikalste Regenbogenflagge gehisst hat. Die Symbolik stehe für die Praktiken, die künftige Generationen einst fassungslos zurücklassen würden. Die Beisitzerin des AfD-Kreisverbandes Helmstedt fragte bei Facebook: „Hormonelle Pubertätsblocker bei Kindern? ‚Befreiend!‘ Irreversible Genitalverstümmelung? ‚Fortschrittlich!‘ Männer in Damenumkleiden und Sexualisierung von Kleinstkindern? ‚Wichtig und richtig!‘ Wir stellen uns dagegen. Nicht weil wir ‚irgendwas‘-phob sind, sondern weil Kinder Schutz, Toleranz Grenzen und Wahrheit Verteidiger brauchen.“

Im Landtag versucht sie SPD und Grünen klarzumachen, dass Straßengewalt gegen Homo- oder Transsexuelle vor allem von Migranten aus dem muslimischen Kulturkreis ausgeht. Als in einem Regionalzug nach Hannover fünf junge Frauen nach dem Besuch des Christopher Street Days in Hamburg von mehreren Männern mit südländischem Migrationshintergrund erheblich verletzt wurden, sagte Behrendt: „Rot-Grün ist offensichtlich unfähig und unwillig, die Wurzel des Übels zu erkennen. Geschweige denn anzupacken. Mit Parolen lässt sich keine Lösung herbeiführen. Der Versuch, einen Glauben in Deutschland zu integrieren, dessen Anhänger es oft für rechtens halten, Homosexuelle zu verfolgen, einzusperren oder gar mit dem Tode zu bestrafen, ist zum Scheitern verurteilt. Regenbogen-Ideologie lässt sich nicht mit links-grüner Migrationspolitik vereinbaren.“ Sozialdemokraten und Grüne müssten endlich den Fehler einsehen und die migrationspolitischen Konsequenzen ziehen.

Die 39-Jährige wühlt es emotional auf, wenn Gerichte Kinderschänder oder Vergewaltiger mit lächerlich geringen Strafen gehen lassen. Im September 2020 fiel in Hamburg eine Horde junger Männer über ein 15-jähriges Mädchen her und vergewaltigte das alkoholisierte Opfer. Ermittler stellten Spermaspuren von mindestens neun verschiedenen Tätern fest. Trotzdem wurde dieser Tage nur ein Vergewaltiger zu einer Haftstrafe verurteilt. Ein 19-jähriger Iraner bekam zwei Jahre und neun Monate Jugendstrafe. Acht weitere Angeklagte im Alter von 20 bis 23 Jahren erhielten Jugendstrafen, die zur Bewährung beziehungsweise Vorbewährung ausgesetzt wurden. Einen Angeklagten sprach die Jugendkammer des Landgerichts frei. In der massenmedialen Berichterstattung wird verschwiegen, dass acht der neun Angeklagten einen Migrationshintergrund haben. Das Urteil von Richterin Anne Meier-Göring findet Vanessa Behrendt skandalös. Kein einziger Angeklagter habe Reue gezeigt, trotzdem seien alle mit einem blauen Auge davongekommen. „Dieser Fall macht fassungslos und zeigt eine Vielzahl von Missständen in unserem Land auf“, so die AfD-Politikerin. „Missstände, die es zu einem Land machen, in dem man sich mit jedem Jahr mehr um seine Kinder sorgen muss. Ich nehme das nicht hin.“ Im Zusammenhang mit dem Hamburger Skandalurteil erinnerte sie daran, dass es im letzten Jahr in Deutschland 789 Gruppenvergewaltigungen gab – mehr als zwei jeden Tag.

Zur Absicherung von Pensionszusagen oder als Tilgungsinstrument für Gewerbedarlehen haben viele Unternehmen auf Lebensversicherungen gesetzt. Doch diese Versicherungsprodukte lohnen sich schon lange nicht mehr, weil die Auszahlungen zu gering sind und meist unberücksichtigte Kosten auf die Unternehmen zukommen. Im schlimmsten Fall steht dann die Insolvenz im Raum. Gefahren drohen aber nicht nur den Unternehmen, die solche Lebensversicherungsverträge abgeschlossen haben, sondern auch Entscheidern und Beratern, deren persönliches Haftungsrisiko vom Gesetzgeber erhöht wurde.

Als Ausweg aus den finanziellen und rechtlichen Risiken bietet sich laut Versicherungsexperten wie Christoph Kirchenstein die Rückabwicklung an. Mit ihr kann das Maximale aus den Verträgen herausgeholt und das persönliche Verlustrisiko minimiert werden. Das Onlineportal Vertragshilfe24, das Besitzern unrentabel gewordener Renten- und Lebensversicherungsverträge bei der Rückabwicklung hilft, analysiert: „Viele Unternehmen haben Pensionsansprüche mit Rückdeckungsversicherungen in Form einer Lebensversicherung abgesichert. Das kann nun zu einem enormen finanziellen Risiko werden. Denn zahlt die Lebensversicherung nicht die erwartete Summe, entsteht eine bilanzielle Unterdeckung. Dadurch entsteht ein Insolvenzrisiko.“

Christoph Kirchenstein weiß nur zu gut, warum auch Privatleute in der Vergangenheit mit gutem Gewissen auf Lebensversicherungen gesetzt haben. Weil die gesetzlichen Rentenzahlungen immer seltener einen wirtschaftlich sorgenfreien Lebensabend garantieren, wollten sie etwas für die Optimierung ihrer privaten Altersvorsorge tun. Die Lebensversicherungsbranche suggerierte ihnen erfolgreich, dass Altersarmut mit bestimmten privaten Finanzprodukten ausgeschlossen sei. Aber die tatsächlichen Auszahlungssummen sind deutlich geringer, als es viele Versicherungsnehmer erwartet haben. Immer mehr Kunden suchen deshalb nach Wegen, die Verträge abzustoßen oder wenigstens Beiträge zu sparen. Es gibt mehrere Handlungsoptionen, von denen die Vertragskündigung vordergründig die naheliegendste ist. Versicherungsprofi Kirchenstein rät von der Kündigung aber ausdrücklich ab. Der große Nachteil sei, dass die Kunden nur den aktuellen Rückkaufswert der Versicherung erhielten und auf weitere Ansprüche gegenüber dem Versicherer verzichten müssten. Auch vom Verkauf eines Lebensversicherungsvertrages sei abzuraten. Kunden bekämen dabei zwar meist etwas mehr Geld als bei der Kündigung, aber eben nicht den vollen Anspruch, weil der Vertragsaufkäufer ja selbst Geld verdienen wolle. Auch die Beitragsfreistellung des Vertrages ist aus Sicht des erfahrenen Verbraucherberaters keine Ideallösung. Zwar sparen Kunden dann die monatlichen Beiträge, aber sie verlieren trotzdem Kapital, weil für die Versicherung ja weiterhin Verwaltungskosten anfallen. Er empfiehlt die professionelle Rückabwicklung der Verträge und damit die Chance auf maximale Auszahlungsbeträge. Um einen attraktiven Rückkaufswert zu erlösen und alle weiteren Ansprüche gegenüber dem Versicherungsanbieter durchzusetzen, ist ein Spezialisten-Netzwerk aus Gutachtern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten notwendig.

Ein solches steht hinter dem Beratungsportal Vertragshilfe24.de, das eine Erfolgsmarke der Konzeptional GmbH mit Sitz im schweizerischen Baar ist. Deren Geschäftsführerin Liane Kirchenstein ist die Ehefrau von Christoph Kirchenstein. Im Gegensatz zu anderen Rückabwicklern führt ihr Team bei den Versicherern nicht nur fehlerhafte Widerrufserklärungen an, sondern argumentiert komplexer. „Wir nutzen nicht nur den ‚Widerrufsjoker‘, sondern gehen viel weiter. In vielen Fällen ist es möglich, dass der Versicherte alle seine Beiträge fast ungeschmälert zurückerhält“, betont die Unternehmerin. „Dann erhält er Zinsen auf die Beiträge. Dann können wir den Versicherungsgesellschaften meistens nachweisen, dass sie mit dem Geld der Versicherten höhere Erträge erwirtschaftet haben als die Zinsen.“ Vertragshilfe24 stellt den Besitzern von Lebens- und Rentenversicherungen einen kostenlosen Online-Vertragsrechner zur Verfügung, mit dem sie in wenigen Minuten ermitteln können, ob eine lukrative Rückabwicklung möglich ist. Die datensichere Vertragsüberprüfung dauert nicht einmal drei Minuten. Das Beratungsportal wendet sich wegen der enormen Verlustrisiken an alle Lebensversicherungskunden, also an Privatkunden wie an Unternehmen, die Lebensversicherungen als Rückdeckungsversicherungen zur Finanzierung von Pensionsansprüchen nutzen. Für sie alle ist eine Rückabwicklung die bessere Lösung als eine Kündigung oder der Verkauf

Zu den Beratern und Werbepartnern von Vertragshilfe24 gehört Axel Kleinlein, der sich als langjähriger Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV) um den Verbraucherschutz verdient gemacht hat. Der Diplom-Mathematiker hält es trotz deutlich gestiegener Zinsen für ausgeschlossen, dass Versicherungsunternehmen nun plötzlich Gewinne und gute Überschussbeteiligungen erzielen können. „Trotz aktuell höherer Zinsen sind die Versicherungsunternehmen ja noch immer in großem Umfang in den sehr niedrig verzinsten, älteren Kapitalanlagen investiert“, erläutert Kleinlein. Und die könnten die Versicherungsunternehmen so schnell gar nicht loswerden, weil hier stille Lasten und somit Verluste schlummerten. „Die müssten realisiert werden, und das ginge zulasten der Überschüsse. Unterm Strich geht für die meisten Kunden die Niedrigzinsphase noch viele Jahre weiter“, ist der begnadete Versicherungsmathematiker überzeugt. „Ich rechne damit, dass die Versicherten erst in den 2030er-Jahren nennenswert von den höheren Zinsen profitieren könnten – wenn überhaupt.“

Ähnlich äußert sich Christoph Kirchenstein, um Lebensversicherten zu verdeutlichen, dass ihre Verträge keine sicheren Kapitalanlagen sind und sie ihr Geld in Sicherheit bringen sollten. Ihre Ansprüche auf die bisherigen Einzahlungen, Überschussbeteiligungen, Zinsen und steuerlichen Vorteile garantiere ein Rückabwicklungsplan, lautet sein Mantra. Dann werde der Versicherte quasi so gestellt, als hätte er den unrentablen Vertrag nie abgeschlossen. Diese Argumentation ist schlüssig, weil viele Verträge, die in den 1990er-Jahren und später abgeschlossen wurden, Rechtsfehler enthalten und deshalb anfechtbar sind. Das gibt den Versicherten die Handhabe, diese Verträge zu widerrufen und mit professioneller Hilfe fast alle gezahlten Prämien zurückzubekommen. Hohe Zinsen können sie deshalb einfordern, weil sie die gezahlten Versicherungsbeiträge auch alternativ zu einem damals hohen Zinssatz hätten ansparen können. Rückabwickler wie Vertragshilfe24 übernehmen alle juristisch abgesicherten Einzelschritte. Meist ist eine außergerichtliche Einigung mit dem Versicherer möglich, sodass der Verbraucher das ihm zustehende Geld problemlos und zeitnah ausgezahlt bekommt. Das Modell funktioniert offensichtlich: Auf dem Beratungsportal ist zu lesen, man habe bereits 60.000 Versicherungsverträge rückabgewickelt und mehr als 500 Millionen Euro für die Kunden gerettet.

Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ) begrüßt EuGH-Urteil zum Kopftuchverbot bei öffentlichen Arbeitgebern

Linz – „Es war ein bunter, multikultureller Haufen, der in der Halloween-Nacht Randale in der Linzer Innenstadt machte.“ So leitete der „Standard“ im November 2022 einen Bericht über schwere Migranten-Ausschreitungen zu Halloween ein. Damals griffen rund 200 junge Leute über mehrere Stunden Polizisten mit Steinen und Feuerwerkskörpern an. Es wird dem linksliberalen Blatt nicht leichtgefallen sein, alles Bekannte über die meist minderjährigen Randalierer und Böller-Chaoten zu veröffentlichen. „Doch ausklammern lässt sich die ‚Ausländerfrage‘ schwerlich, zu sehr sticht der Nationalitätenmix der Jugendlichen ins Auge“, war in der Tageszeitung zu lesen. „Von den 129 registrierten Verdächtigen besitzen 83 keine österreichische Staatsbürgerschaft, und auch von den restlichen 46 sollen laut Polizei ‚sehr viele‘ Migrationshintergrund haben.“ Aber der „Standard“ wäre nicht der „Standard“, wenn nicht gleich nach Entschuldigungen für die Randale der Jungmigranten gesucht worden wäre. Reflexhaft fielen Begriffe wie „Perspektivlosigkeit“ und „Alltagsrassismus“.

Diesen Relativierungs- und Verharmlosungsversuchen trat Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ) damals entschieden entgegen. Der stellvertretende oberösterreichische Landeshauptmann mit der Zuständigkeit für Landschaftsschutz, Wohnbauförderung, Baurecht, Staatsbürgerschaft, Sparkassen und Familien ist ein bodenständig-umgänglicher Zeitgenosse. Doch wenn Probleme wie Asylmissbrauch oder Ausländerkriminalität bagatellisiert werden, ist der am 12. August 1978 in Wels geborene Politikersohn ein Mann der klaren Aussprache.

Anlässlich des Jahrestages der Linzer Halloween-Krawalle warf der oberösterreichische FPÖ-Chef der schwarz-grünen Bundesregierung das Scheitern ihrer Asylpolitik vor und beklagte jahrzehntelange Versäumnisse bei der Zuwanderung. „Weit haben wir es gebracht! Ein Großaufgebot der Polizei muss für Sicherheit sorgen, damit sich die Linzer Innenstadt nicht wieder zu einer Kampfzone verwandelt, wie wir es letztes Jahr erleben mussten“, urteilte der verheiratete Vater zweier kleiner Kinder. „Dass unsere Städte auf diese Weise gesichert werden müssen, wäre vor Jahren noch undenkbar gewesen. Heute nehmen es anscheinend alle Parteien als eine Selbstverständlichkeit hin, dass unsere Sicherheitsbehörden uns vor Horden von jungen Männern schützen müssen, die unsere Gesellschaft, unsere Werte und unseren Rechtsstaat ablehnen und buchstäblich mit Füßen treten.“

Die politische Verantwortung für diese Entwicklung sieht Haimbuchner aber nicht nur bei der Bundesregierung in Wien, sondern auch bei der EU in Brüssel. „Solange weder die Europäische Union noch ein österreichischer Bundeskanzler gewillt sind, ihren gesetzlich festgeschriebenen Aufgaben zum Schutze Österreichs bzw. Europas nachzukommen und für einen effektiven Grenzschutz sowie notwendige Rückführungsabkommen zu sorgen, fühlt sich die FPÖ auch nicht länger an die 2008 auf EU-Ebene verabschiedete Rückführungsrichtlinie gebunden“, argumentiert der promovierte Jurist. Bis zum Jahr 2008 habe es in vielen Mitgliedstaaten eine zeitlich unbegrenzte Dauer der Abschiebehaft gegeben. Das sei nun wieder das Gebot der Stunde, „wenn straffällige Asylanten, die eine Gefahr für die österreichische Bevölkerung darstellen, angeblich nicht abgeschoben werden können“. Dank der deutlich erhöhten Polizeipräsenz fiel die diesjährige Halloween-Bilanz in Linz besser aus. Trotzdem gab es Zwischenfälle mit Pyrotechnik, kurzzeitige Festnahmen, eine Reihe von Anzeigen sowie ein mit Benzin übergossenes und abgefackeltes Auto.

Viele FPÖ-Politiker hadern mit dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, weil der mit seiner Rechtsprechung immer mehr in die demokratischen Nationalstaaten hineinwirkt. Sein jüngstes Urteil zum Kopftuchverbot am Arbeitsplatz begrüßt Manfred Haimbuchner aber ausdrücklich. Europas höchste Richter haben entschieden, dass ein öffentlicher Arbeitgeber seinen Angestellten während der Arbeit das Tragen eines religiösen Kopftuches untersagen kann. Um ein neutrales Arbeitsumfeld zu schaffen, darf eine öffentliche Verwaltung das sichtbare Tragen von Zeichen verbieten, wenn diese weltanschauliche oder religiöse Überzeugungen erkennen lassen, erklärten die EU-Richter. Diese Regel sei nicht diskriminierend, wenn sie allgemein und unterschiedslos auf das gesamte Personal einer Verwaltung angewandt werde.

„Oberösterreich ist ein zutiefst christlich geprägtes Land, und unsere Bevölkerung identifiziert sich sehr stark mit unseren christlichen Traditionen“, stellte der Landeschef der Freiheitlichen fest. „Deshalb bin ich der Auffassung, dass das Land auch den gesellschaftlichen Beitrag der christlichen Kirchen als Teil unserer kulturhistorischen Identität weiter fördern sollte.“ In einem säkularen Staat sei Religiosität als Privatsache anzusehen. Wo der Staat aber als Arbeitgeber auftrete, solle er unbedingt von dem höchstrichterlich bestätigten Recht Gebrauch machen, das offene Tragen von muslimischen Kopftüchern zu verbieten. Haimbuchner kündigte an, ein entsprechendes Verbot für Oberösterreich juristisch zu prüfen und idealerweise einzuführen. Privaten Unternehmen könne und wolle er keine diesbezüglichen Vorschriften machen. Der Landeshauptmann-Stellvertreter betonte jedoch die gesamtgesellschaftliche Verantwortung des Unternehmertums für den sozialen Frieden und empfahl, das wegweisende EuGH-Urteil in der Privatwirtschaft flächendeckend umzusetzen.

Dem Eintreten für die Identität und Sicherheit Österreichs entspringt auch Haimbuchners Plädoyer für eine starke Landesverteidigung. Beispiele des Materialversagens beim Bundesheer – Stichwort „Hercules“ – unterstreichen aber den enormen Handlungsbedarf. Die meisten Bundesregierungen der letzten Jahrzehnte hätten das Bundesheer kaputtgespart und keine Ideen zu einer zukunftsfähigen Landesverteidigung entwickelt, klagt der „Alte Herr“ der Corps Alemannia Wien zu Linz und Vandalia Graz. Neben dem Mangel an modernen Waffensystemen macht dem Bundesheer der Personalmangel zu schaffen. Lippenbekenntnisse der Bundesregierung reichten nicht, „sondern es müssen endlich Taten folgen, um unsere Sicherheit zu schützen“, sagte Manfred Haimbuchner anlässlich des österreichischen Nationalfeiertags am 26. Oktober.

In seiner Funktion als freiheitlicher Naturschutzreferent kritisierte er unlängst EU-Richtlinien und Verordnungen, die die regionalen Gegebenheiten ignorieren. Er bezog sich damit auf eine fehlende EU-weite Verständigung zur Bejagung von Spitzenprädatoren und Beutegreifern. Biber und Wolf schadeten der Fauna, der landschaftlichen Entwicklung und der örtlichen Wirtschaft, analysierte Haimbuchner. In Richtung Brüssel sprach er eine Warnung aus: „Eine europäische Gesetzgebung kann nur dann eine Zukunft haben, wenn sie die regionalen und nationalen Themenbereiche auch denen überlässt, die in der betroffenen Region oder der betroffenen Nation leben. Alles andere wäre zum Scheitern verurteilt.“

Zur Absicherung von Pensionszusagen oder als Tilgungsinstrument für Gewerbedarlehen haben viele Unternehmen auf Lebensversicherungen gesetzt. Doch diese Versicherungsprodukte lohnen sich schon lange nicht mehr, weil die Auszahlungen zu gering sind und meist unberücksichtigte Kosten auf die Unternehmen zukommen. Im schlimmsten Fall steht dann die Insolvenz im Raum. Gefahren drohen aber nicht nur den Unternehmen, die solche Lebensversicherungsverträge abgeschlossen haben, sondern auch Entscheidern und Beratern, deren persönliches Haftungsrisiko vom Gesetzgeber erhöht wurde.

Als Ausweg aus den finanziellen und rechtlichen Risiken bietet sich laut Versicherungsexperten wie Christoph Kirchenstein die Rückabwicklung an. Mit ihr kann das Maximale aus den Verträgen herausgeholt und das persönliche Verlustrisiko minimiert werden. Das Onlineportal Vertragshilfe24, das Besitzern unrentabel gewordener Renten- und Lebensversicherungsverträge bei der Rückabwicklung hilft, analysiert: „Viele Unternehmen haben Pensionsansprüche mit Rückdeckungsversicherungen in Form einer Lebensversicherung abgesichert. Das kann nun zu einem enormen finanziellen Risiko werden. Denn zahlt die Lebensversicherung nicht die erwartete Summe, entsteht eine bilanzielle Unterdeckung. Dadurch entsteht ein Insolvenzrisiko.“

Christoph Kirchenstein weiß nur zu gut, warum auch Privatleute in der Vergangenheit mit gutem Gewissen auf Lebensversicherungen gesetzt haben. Weil die gesetzlichen Rentenzahlungen immer seltener einen wirtschaftlich sorgenfreien Lebensabend garantieren, wollten sie etwas für die Optimierung ihrer privaten Altersvorsorge tun. Die Lebensversicherungsbranche suggerierte ihnen erfolgreich, dass Altersarmut mit bestimmten privaten Finanzprodukten ausgeschlossen sei. Aber die tatsächlichen Auszahlungssummen sind deutlich geringer, als es viele Versicherungsnehmer erwartet haben. Immer mehr Kunden suchen deshalb nach Wegen, die Verträge abzustoßen oder wenigstens Beiträge zu sparen. Es gibt mehrere Handlungsoptionen, von denen die Vertragskündigung vordergründig die naheliegendste ist. Versicherungsprofi Kirchenstein rät von der Kündigung aber ausdrücklich ab. Der große Nachteil sei, dass die Kunden nur den aktuellen Rückkaufswert der Versicherung erhielten und auf weitere Ansprüche gegenüber dem Versicherer verzichten müssten. Auch vom Verkauf eines Lebensversicherungsvertrages sei abzuraten. Kunden bekämen dabei zwar meist etwas mehr Geld als bei der Kündigung, aber eben nicht den vollen Anspruch, weil der Vertragsaufkäufer ja selbst Geld verdienen wolle. Auch die Beitragsfreistellung des Vertrages ist aus Sicht des erfahrenen Verbraucherberaters keine Ideallösung. Zwar sparen Kunden dann die monatlichen Beiträge, aber sie verlieren trotzdem Kapital, weil für die Versicherung ja weiterhin Verwaltungskosten anfallen. Er empfiehlt die professionelle Rückabwicklung der Verträge und damit die Chance auf maximale Auszahlungsbeträge. Um einen attraktiven Rückkaufswert zu erlösen und alle weiteren Ansprüche gegenüber dem Versicherungsanbieter durchzusetzen, ist ein Spezialisten-Netzwerk aus Gutachtern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten notwendig.

Ein solches steht hinter dem Beratungsportal Vertragshilfe24.de, das eine Erfolgsmarke der Konzeptional GmbH mit Sitz im schweizerischen Baar ist. Deren Geschäftsführerin Liane Kirchenstein ist die Ehefrau von Christoph Kirchenstein. Im Gegensatz zu anderen Rückabwicklern führt ihr Team bei den Versicherern nicht nur fehlerhafte Widerrufserklärungen an, sondern argumentiert komplexer. „Wir nutzen nicht nur den ‚Widerrufsjoker‘, sondern gehen viel weiter. In vielen Fällen ist es möglich, dass der Versicherte alle seine Beiträge fast ungeschmälert zurückerhält“, betont die Unternehmerin. „Dann erhält er Zinsen auf die Beiträge. Dann können wir den Versicherungsgesellschaften meistens nachweisen, dass sie mit dem Geld der Versicherten höhere Erträge erwirtschaftet haben als die Zinsen.“ Vertragshilfe24 stellt den Besitzern von Lebens- und Rentenversicherungen einen kostenlosen Online-Vertragsrechner zur Verfügung, mit dem sie in wenigen Minuten ermitteln können, ob eine lukrative Rückabwicklung möglich ist. Die datensichere Vertragsüberprüfung dauert nicht einmal drei Minuten. Das Beratungsportal wendet sich wegen der enormen Verlustrisiken an alle Lebensversicherungskunden, also an Privatkunden wie an Unternehmen, die Lebensversicherungen als Rückdeckungsversicherungen zur Finanzierung von Pensionsansprüchen nutzen. Für sie alle ist eine Rückabwicklung die bessere Lösung als eine Kündigung oder der Verkauf

Zu den Beratern und Werbepartnern von Vertragshilfe24 gehört Axel Kleinlein, der sich als langjähriger Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV) um den Verbraucherschutz verdient gemacht hat. Der Diplom-Mathematiker hält es trotz deutlich gestiegener Zinsen für ausgeschlossen, dass Versicherungsunternehmen nun plötzlich Gewinne und gute Überschussbeteiligungen erzielen können. „Trotz aktuell höherer Zinsen sind die Versicherungsunternehmen ja noch immer in großem Umfang in den sehr niedrig verzinsten, älteren Kapitalanlagen investiert“, erläutert Kleinlein. Und die könnten die Versicherungsunternehmen so schnell gar nicht loswerden, weil hier stille Lasten und somit Verluste schlummerten. „Die müssten realisiert werden, und das ginge zulasten der Überschüsse. Unterm Strich geht für die meisten Kunden die Niedrigzinsphase noch viele Jahre weiter“, ist der begnadete Versicherungsmathematiker überzeugt. „Ich rechne damit, dass die Versicherten erst in den 2030er-Jahren nennenswert von den höheren Zinsen profitieren könnten – wenn überhaupt.“

Ähnlich äußert sich Christoph Kirchenstein, um Lebensversicherten zu verdeutlichen, dass ihre Verträge keine sicheren Kapitalanlagen sind und sie ihr Geld in Sicherheit bringen sollten. Ihre Ansprüche auf die bisherigen Einzahlungen, Überschussbeteiligungen, Zinsen und steuerlichen Vorteile garantiere ein Rückabwicklungsplan, lautet sein Mantra. Dann werde der Versicherte quasi so gestellt, als hätte er den unrentablen Vertrag nie abgeschlossen. Diese Argumentation ist schlüssig, weil viele Verträge, die in den 1990er-Jahren und später abgeschlossen wurden, Rechtsfehler enthalten und deshalb anfechtbar sind. Das gibt den Versicherten die Handhabe, diese Verträge zu widerrufen und mit professioneller Hilfe fast alle gezahlten Prämien zurückzubekommen. Hohe Zinsen können sie deshalb einfordern, weil sie die gezahlten Versicherungsbeiträge auch alternativ zu einem damals hohen Zinssatz hätten ansparen können. Rückabwickler wie Vertragshilfe24 übernehmen alle juristisch abgesicherten Einzelschritte. Meist ist eine außergerichtliche Einigung mit dem Versicherer möglich, sodass der Verbraucher das ihm zustehende Geld problemlos und zeitnah ausgezahlt bekommt. Das Modell funktioniert offensichtlich: Auf dem Beratungsportal ist zu lesen, man habe bereits 60.000 Versicherungsverträge rückabgewickelt und mehr als 500 Millionen Euro für die Kunden gerettet.