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Deutsche Finance Group von Thomas Oliver Müller tritt Spekulationen entgegen

Deutsche Finance Group von Thomas Oliver Müller tritt Spekulationen entgegen

München – Die Deutsche Finance Group ist einer der größten deutschen Anbieter geschlossener Publikumsfonds. Diese Alternativen Investmentfonds (AIF) sind nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) reguliert und ermöglichen Privatanlegern Investitionen in Sachwerte wie Immobilien, Private Equity und Infrastruktur. Die 2005 als unabhängige Investmentgesellschaft gegründete Unternehmensgruppe verfügt in genau diesen Anlagesparten über eine langjährige Erfahrung. Der mit seinen operativen Tochterunternehmen als Strategieholding agierende Finanzkonzern sammelt das Geld von Kleinanlegern ein, um es breit gestreut in lukrative Private-Equity-Immobilien zu investieren. Zur Risikoabsicherung sind oft große institutionelle Investoren eingebunden. So werden Investments in exklusive Objekte ermöglicht, die normalerweise nur Pensionskassen oder Staatsfonds offenstehen und dem Massenmarkt verschlossen sind.

„Geschlossene Publikums-AIF sind börsenunabhängige, unternehmerische Beteiligungen, die Anlegern die Möglichkeit bieten, in Großprojekte zu investieren und an den Erträgen zu partizipieren“, erläutert Thomas Oliver Müller. Der Immobilienprofi ist zusammen mit Dr. Sven Neubauer Executive Partner und CEO der Deutsche Finance Group. „Die Investitionsgegenstände der Beteiligungen sind vielfältig und reichen von klassischen Sachwerten wie Immobilien, Schiffen, Flugzeugen oder auch Containern bis hin zu Eigenkapitalbeteiligungen an Unternehmen. Auch zahlreiche Projekte im Bereich der regenerativen Energien werden durch Kapital aus geschlossenen Publikums-AIF finanziert, darunter Windparks, Wasserkraftanlagen und Solarparks“, unterstreicht Müller die ökologische Komponente dieses Anlagemodells. Geschlossene Publikums-AIF gehören zu dem durch das KAGB vollständig regulierten Kapitalmarkt. Zahlreiche KAGB-Regeln, deren Einhaltung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht wird, dienen dem Anlegerschutz. Das Kapitalanlagegesetzbuch schreibt für geschlossene Publikumsfonds den Grundsatz der Risikomischung vor, der als erfüllt gilt, wenn der Fonds in mindestens drei Sachwerte investiert.

Mit ihren institutionellen Investmentstrategien ist die Deutsche Finance Group mit Hauptsitz in München und Standorten in London, Madrid, Denver und Luxemburg immer außerordentlich gut gefahren. Sie hat bislang 24 geschlossene Fonds platziert und verwaltet durch 4.600 Direktinvestments eine Vermögenssumme von rund 12 Milliarden US-Dollar. Seit ihrer Gründung vor über 20 Jahren hat das international ausgerichtete Investmenthaus bei rund 55.000 Anlegern mehr als 1,4 Milliarden Euro eingeworben.

Weil im vorigen Herbst einige wenige Geschäftsberichte auf sich warten ließen, gab es Spekulationen über die Geschäftsentwicklung des Fondsanbieters aus der bayerischen Landeshauptstadt. Zu den fehlenden Wirtschaftsdaten sagte eine Unternehmenssprecherin, es könnten noch nicht alle Geschäftsberichte erstellt werden, weil ausländische Beteiligungen auf die finalen Testate warteten. Man stehe jedoch in engem Austausch mit den zuständigen Wirtschaftsprüfern und werde die Berichte zeitnah vorlegen. Die Deutsche Finance Group trat auch Gerüchten entgegen, sie habe die Platzierung neuer Fondsprodukte eingestellt und wolle das institutionelle Geschäft vorerst ruhen lassen. „Wir befinden uns derzeit im Fundraising für Privatanleger und institutionelle Investoren“, stellte die Sprecherin klar. Man biete Privatanlegern weiterhin Alternative Investmentfonds und Club-Deals an. Über solche Deals bekommen Privatanleger einen Zugang zu Prime-Investments und investieren gemeinsam mit finanzstarken institutionellen Geldgebern in eine einzelne Immobilie oder ein ganzes Immobilienportfolio. „Bei Club-Deals kooperieren in der Regel mehrere institutionelle Investoren als Partner, um ein befristetes Investment gemeinsam erfolgreich zu realisieren“, erläutert Thomas Oliver Müller. Zwischen den beteiligten Investoren würden schon im Vorfeld alle Details geklärt und die wichtigen Entscheidungen gemeinsam getroffen. Die Ausgestaltung sei äußerst flexibel, und die maßgeschneiderten Investments böten ein hohes Maß an Kontrolle und Einbeziehung in die Entscheidungsprozesse. „Anlagestrategien lassen sich somit zielgenau und effektiv realisieren, da die Partner das gleiche Interesse verfolgen“, betont der Investmentmanager.

Die Deutsche Finance Group überprüft regelmäßig die Nutzung externer Ratings und Bewertungsinstrumente, um ihre eigene Organisationsstruktur, die regulatorischen Rahmenbedingungen sowie die internen Berichtsprozesse zu optimieren. Vor diesem Hintergrund fiel die Entscheidung, das bisherige Mandat der Scope Fund Analysis GmbH für ein Scope Asset Management Rating nicht weiter zu verlängern. Deshalb wurde das Scope-Rating auf den Status „Withdrawal“ gesetzt und eingestellt. Mit diesem rein formalen Vorgang ist das Rating des bewerteten Unternehmens beendet. Es bedeutet aber keine Herabstufung, Beanstandung oder negative inhaltliche Bewertung durch Scope.

Diese Klarstellung ist der Unternehmensgruppe genauso wichtig wie der Hinweis, dass man keine Verantwortung für die schwierigen US-Immobilieninvestments der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) trägt. In einer missverständlich formulierten Presseerklärung der Versorgungseinrichtung war ein solcher Eindruck entstanden. Laut Medienberichten investierte die BVK bis zu 1,6 Milliarden Euro in Immobilienprojekte wie Bürogebäude und Hotels in Manhattan, San Francisco und Miami. Einige dieser Objekte erwiesen sich als sanierungsbedürftig, konnten nicht vollständig vermietet werden oder mussten verlustreich verkauft werden. Der Gesamtschaden könnte sich auf bis zu 700 Millionen Euro belaufen. Der Münchener Finanzkonzern stellt klar, dass weder die Deutsche Finance America noch eine andere mit ihm verbundene Gesellschaft bei diesen Investments als Zielfondsmanager tätig war oder über eine diskretionäre Entscheidungskompetenz für die Durchführung der Investments verfügte. Die Deutsche Finance America sei kein operativer Entscheidungsträger gewesen und habe keine konkrete Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis bei den Finanzierungen, Verwertungen oder der Auswahl und Beauftragung der Projektentwickler gehabt. „Die Tätigkeit der Deutsche Finance America beschränkte sich auf ihre vertraglich definierten, das heißt strukturierende, koordinierende sowie regulatorische Funktionen“, so Müller. „Eine inhaltliche Einflussnahme auf Investitionsentscheidungen erfolgte nicht und war auch nicht Aufgabe der Deutsche Finance America.“ Die Bayerische Versorgungskammer zog zunächst einmal personelle Konsequenzen im eigenen Haus und bewegte zwei langjährige Investmentmanager zur Aufgabe ihrer Posten. Außerdem wurde zur Schadensbegrenzung des PR-Desasters eine externe Untersuchung angeordnet. Überdies droht juristisches Unheil: Die Staatsanwaltschaft München hat Vorermittlungen aufgenommen, und in den USA bereiten Mieter und Käufer Klagen gegen die BVK vor.