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Vertragshilfe24: Christoph Kirchenstein lobt Rückabwicklung als lukrative Exit-Option

Vertragshilfe24: Christoph Kirchenstein lobt Rückabwicklung als lukrative Exit-Option

Baar – Lange Zeit haben die Anbieter von Lebensversicherungen mit einer Kombination aus Risikoabsicherung und Renditeerzielung geworben. Das klang für die private Altersvorsorge sehr verlockend. Viele Versicherte machen aber die bittere Erfahrung, dass ihre private Lebens- und Rentenversicherung deutlich geringer ausfällt als erwartet. Viele kennen die Gründe dafür nicht einmal und haben keine Ahnung, warum die Kürzungen legal sind. Diese und viele andere Informationslücken schließt das Verbraucherportal Vertragshilfe24.de, das von den Versicherungsprofis Christoph und Liane Kirchenstein betrieben wird. Sie erkannten beizeiten, dass Abermillionen deutsche Verbraucher mehr Wissen über Kapitalmarktprodukte zur privaten Altersabsicherung benötigen. Das versprochene Absicherungsmodell der Versicherer kann aber nicht mehr funktionieren. „Zu hohe Kosten, zu geringe Rendite und ausbleibendes Neukundengeschäft führen zu Unsicherheit“, zählt Christoph Kirchenstein auf. „Es ist keine Seltenheit mehr, dass die Auszahlungen weit hinter den Ankündigungen der Anbieter und den Bedürfnissen der Versicherten zurückbleiben.“

Inzwischen gibt es fast so viele Lebens- und Rentenversicherungsverträge wie Bundesbürger. Die werden aber immer unsicherer, ob ihr Geld wirklich noch gut investiert ist. Die Auszahlungssummen fallen deutlich niedriger als erwartet aus, oder es droht sogar der Verlust der eingezahlten Beiträge. Damit das zulasten der privaten Altersvorsorge nicht passiert, rät das Expertenteam von Vertragshilfe24 zur professionellen Rückabwicklung von unrentabel gewordenen Verträgen. Dem Expertenkreis gehören der frühere Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten, Axel Kleinlein, sowie der Ex-Versicherungsvorstand Sven Enger an. Beide gelten als absolute Brancheninsider mit großer Expertise.

Vor Jahren erlaubte der Bundesgerichtshof (BGH) die Rückabwicklung von Kapitallebens­ und Rentenversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007, die auf dem Policenmodell beruhen. Die vollständigen Vertragsunterlagen
bekamen die Kunden nicht zum Vertragsabschluss ausgehändigt, sondern erst mit dem Versicherungsschein. Der Vertrag galt als abgeschlossen, wenn nicht innerhalb von zunächst 14 beziehungsweise später 30 Tagen widersprochen wurde. Der Hebel für die Rückabwicklung sind fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen vieler dieser Verträge. Wenn die Belehrung fehlerhaft war, hat die Widerspruchsfrist nach Auffassung des BGH nie begonnen, und dem Vertrag kann noch nach vielen Jahren widersprochen werden. Anstelle einer Vertragskündigung empfehlen die Verbraucherschützer von Vertragshilfe24 die Rückabwicklung, weil die Kunden sonst unwiderruflich auf geldwerte Ansprüche gegenüber der Versicherung verzichten. „Die Durchsetzung dieser Ansprüche kann dafür sorgen, dass Sie wesentlich mehr Geld erhalten als den aktuellen Rückkaufswert“, sagt Christoph Kirchenstein. Zur Rückabwicklung durch Widerspruch statt zur Kündigung raten auch viele andere Experten. Das kann je nach Einzahlungssumme einen Unterschied von mehreren tausend Euro ausmachen. Warum? Weil der Versicherer beim erfolgreichen Widerspruch einer klassischen Lebensversicherung alle eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurückzahlen muss. Abziehen darf er bloß die Kosten für den sogenannten genossenen Versicherungsschutz, nicht aber die Abschluss- und Verwaltungskosten. Das Rückabwicklungsverfahren bei fondsgebundenen Lebensversicherungen ist etwas komplizierter, aber finanziell nicht weniger lohnend.

Selbst bei schon gekündigten Verträgen besteht noch die Chance einer finanziell attraktiven Rückabwicklung. Möglich ist eine ordentliche Nachzahlung, die sich aus der Differenz des Rückkaufswertes und den Ansprüchen aus der Rückabwicklung ergibt. Versicherte sollten sich für die Rückabwicklung den Rat von Experten holen, weil die Formulierungen der damaligen Widerspruchsbelehrungen von Vertrag zu Vertrag variieren. „Wenn Sie Ihren Vertrag selbst kündigen, verlieren Sie viel Geld“, klärt Kirchenstein die Versicherungsnehmer auf. „Ihre Ansprüche auf die bisherigen Einzahlungen, Überschussbeteiligungen, Zinsen und steuerliche Vorteile sichern Sie nur mit einer professionellen Rückabwicklung.“ Die einst versprochenen Renditen seien in weite Ferne gerückt. „Lebens- und Rentenversicherungen leisten nicht das, was Ihnen versprochen wurde. Wenn Sie den Vertrag rückabwickeln, vermeiden Sie zuverlässig einen Totalverlust.“

Eine erste Orientierungshilfe für die Rückabwicklung bietet die Informationsplattform Vertragshilfe24.de, deren Betreiber in der schweizerischen Gemeinde Baar ansässig sind. Die Besitzer unrentabler Renten- und Lebensversicherungsverträge können mit einem Online-Vertragsrechner kostenlos überprüfen, ob eine Rückabwicklung ihres Vertrages die richtige Option ist. Der digitale Schnell-Check zur Wertermittlung der Lebensversicherung dauert weniger als drei Minuten. Bei erfolgreicher Prüfung werden die Kunden innerhalb von 72 Stunden vom Ansprechpartner eines angeschlossenen Dienstleisters kontaktiert, um unverbindlich alle offenen Fragen erörtern zu können. Vertragshilfe24 erklärt, dass der Servicepool-Partner PKK Consulting AG alle Kosten der Kunden übernimmt, die im Voraus fällig werden. Der Versicherte tritt für die Rückabwicklung 25 Prozent der Auszahlungssumme an die Dienstleister sowie 100 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer an den beteiligten Rechtsanwalt ab. Sobald der Vertrag angenommen wurde, erhält der Kunde bereits innerhalb der nächsten 20 Tage erste Auszahlungen nach dem Modell „75 Prozent für den Versicherten und 25 Prozent für die Dienstleister“. Die Betreiber von Vertragshilfe24.de sprechen von mehr als 60.000 erfolgreich bearbeiteten Verträgen und geretteten Kundengeldern in Höhe von über 500 Millionen Euro.

Die Warnungen von Christoph Kirchenstein, Axel Kleinlein und Sven Enger bestätigt längst auch die Fachpresse. „Warum Zehntausenden Versicherten die große Enttäuschung droht“, titelte das „Manager Magazin“ erst im August dieses Jahres. Zur Einstimmung der Leser hieß es: „Viele Verbraucher haben um die Jahrtausendwende Lebensversicherungen mit hohen Garantieversprechen abgeschlossen. Jetzt werden die Policen ausgezahlt – und bei vielen macht sich Ernüchterung breit.“ Der Autor wies unter anderem darauf hin, dass der Wertverlust in den Anleihebeständen aller deutschen Lebensversicherer Ende 2023 insgesamt 70 Milliarden Euro betrug. Stille Reserven, an denen die Kunden beteiligt werden müssten, seien zu stillen Lasten geworden, was de facto zu einer Reduzierung der Ausschüttungen führe. Die Verbraucherschützer von Vertragshilfe24 bieten in dieser Lage eine ebenso sichere wie vermögenssichernde Exit-Option.